LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2701 28.05.2018 Datum des Originals: 25.05.2018/Ausgegeben: 01.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1003 vom 24. April 2018 des Abgeordneten Christina Kampmann und Alexander Vogt SPD Drucksache 17/2484 Wie bewertet die Landesregierung kommunalen Datenhandel? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) legt Kommunen nahe, ihre Daten nicht länger kostenlos zur Verfügung zu stellen, sondern durch deren Verkauf Geld zu verdienen. Demnach schwebt dem kommunalen Spitzenverband ein „Konzessionsmodell“ vor. Potentielle Käufer wären unter anderem private Unternehmen. Die durch den Datenhandel erzielten Einnahmen sollen genutzt werden, um die Lebenssituation in der jeweiligen Kommune zu verbessern. Eine andere Position vertritt der Deutsche Städtetag. Dort betrachtet man den gewinnbringenden Verkauf kommunaler Daten als kritisch. In der Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation am 19. April 2018 äußerte Minister Pinkwart, dass er sich einen Datenverkauf der Kommunen vor dem Hintergrund einer unternehmerischen Aktivität vorstellen könne. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1003 mit Schreiben vom 25. Mai 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Überlegungen zum kommunalen Datenhandel grundsätzlich? Die Landesregierung arbeitet derzeit gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft intensiv an der Umsetzung der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des Open Government in Nordrhein-Westfalen („Open Government Pakt NRW“). Insbesondere ist es gemeinsames Ziel, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2701 2 in Nordrhein-Westfalen das Angebot an offenen Verwaltungsdaten in Land und Kommunen stetig auszubauen und am Nutzen der Öffentlichkeit zu orientieren. Die skizzierten Überlegungen zur Weitergabe kommunaler Daten gegen Entgelte spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle. 2. Wie sollte eine Differenzierung der Daten im Sinne von Verkauf oder Nicht-Verkauf erfolgen? Da es derzeit keine konkreten Überlegungen im Hinblick auf eine mögliche Weitergabe kommunaler Daten gegen Entgelte gibt, kann auch keine Empfehlung bezüglich einer solchen Differenzierung ausgesprochen werden. 3. Würde die Landesregierung in diesem Kontext den Verkauf von Geodaten befürworten? Im Kontext des Open Government werden in NRW insbesondere Geodaten von Land und Kommunen als offene Daten bereitgestellt. Beispielsweise stehen die Geobasisdaten von Landesvermessung und Liegenschaftskataster nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Grundlage der Verordnung zur Umsetzung der Open Data Prinzipien für Geobasisdaten vom 8. August 2016 erst seit dem 1. Januar 2017 sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zur Entwicklung marktgerechter Produkte kostenfrei zur Verfügung. Für das zuständige Ministerium des Innern besteht daher keine Veranlassung, die Wiedereinführung von Kostenmodellen für die Geobasisdaten anzustreben. Auch im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie stehen seit dem 5. April 2017 Geofachdaten des Geologischen Dienstes NRW kostenlos im Open.NRW-Portal zur Verfügung. Auch aus anderen Ressorts sind keine Überlegungen bekannt, vom Modell der kostenfreien Bereitstellung ihrer Geofachdaten abzuweichen. Im Übrigen entscheiden die Gemeinden und Gemeindeverbände Nordrhein-Westfalens über den Verkauf von Geofachdaten, die sie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung erheben. 4. Im schriftlichen Bericht der Landesregierung zum Thema „Open Data – Sachstand in NRW“ für die Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation am 19. April 2018 bezeichnet die Landesregierung das Programm „Code for Germany“ als einen wichtigen Partner. Sieht die Landesregierung die Gefahr, dass solche Programme der Open Data Bewegung im Zuge kostenpflichtiger kommunaler Daten verdrängt werden könnten? Sollten bestimmte Daten durch Kommunen lediglich gebührenpflichtig zur Verfügung gestellt werden, so würde dies die Arbeit von Programmen wie z.B. „Code for Germany“ sicher erschweren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2701 3 5. Die Open-Data-Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung kommt zu dem Ergebnis, dass offene Verwaltungsdaten in Deutschland einen volkswirtschaftlichen Mehrwert von 43,1 Mrd. Euro pro Jahr erzeugen und 20.000 Arbeitsplätze schaffen können. Wie bewertet die Landesregierung das Ergebnis der Studie? Die erwähnte Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung bietet einen wertvollen systematischen Überblick über verschiedene spekulative Entwicklungsszenarien von Open Data in Deutschland auf dem aktuellen Stand der internationalen Forschung. Die Studie liefert damit hinreichende Anhaltspunkte für die Vermutung, dass eine umfassende Realisierung von Open Data in Deutschland einen nicht zu unterschätzenden volkswirtschaftlichen Mehrwert schaffen würde. Allerdings ist eine präzise Vorhersage dieses vermuteten Potentials derzeit nicht möglich.