LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/271 01.08.2017 Datum des Originals: 01.08.2017/Ausgegeben: 04.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 43 vom 3. Juli 2017 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/103 Wohnungsaufsichtsgesetz in Nordrhein Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) wurde im Jahr 2014 von der SPD-geführten Landesregierung in Nordrhein-Westfalen eingeführt. Die Gesetzgebung folgte einer Handlungsempfehlung der Enquetekommission zum Thema „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Investoren auf dem Wohnungsmarkt in Nordrhein Westfalen“. Das WAG gibt den Kommunen neue Rechtsinstrumente in die Hand, um im Rahmen der Wohnungsaufsicht gegen verantwortungslose Vermieter vorgehen zu können, die ihren Mietwohnraum und dessen Umfeld verkommen lassen. Es dient daher nicht nur der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, sondern auch dem Schutz des Mietwohnungsmarktes, indem Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen definiert und auch durchgesetzt werden können. Letztlich ist es damit zugleich ein Instrument des Mieterschutzes. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 43 mit Schreiben vom 1. August 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die unten ausgeführten Antworten auf die Kleine Anfrage beziehen sich auf den Zeitraum vom 01.05.2014 bis zum 31.12.2016. Für den Zeitraum ab 01.01.2017 liegen noch keine aktuellen Zahlen vor; eine gesonderte Ermittlung war in dem für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitrahmen nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/271 2 1. Wie viele Kommunen in Nordrhein Westfalen haben seit der Einführung des Gesetzes davon Gebrauch gemacht (bitte detailliert aufführen in absoluten Zahlen)? 2. Um wie viele Einzelfälle der Anwendung handelt es sich (bitte detailliert nach Kommunen)? 3. Wie viele Anwendungen sind durchschnittlich pro Monat bekannt? Die Fragen 1, 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In dem genannten Zeitraum haben 141 Kommunen von den im Wohnungsaufsichtsgesetz Nordrhein-Westfalen verankerten Instrumenten Gebrauch gemacht. Dabei wurden insgesamt 6058 Fälle bearbeitet; vor dem Hintergrund nicht vergleichbarer Sachverhalte ist es wenig sinnvoll, eine Durchschnittszahl abzubilden. Die Auflistung der Kommunen ergibt sich aus Anlage 1. 4. Welche Problembereiche wurden dabei zum Gegenstand des Handelns (z.B. Vermüllung, Stromversorgung o.ä.)? Ein Eingreifen der Wohnungsaufsicht wurde bei folgenden Fallgruppen durch die Kommunen geprüft: • Ausstattungs- bzw. Instandhaltungsdefizite • Fehlende Energie- und Wasserversorgung • Vermüllung, Ungezieferbefall • Überbelegung. 5. Wie viele Gebäude wurden insgesamt aufgrund schwerwiegender Mängel für unbewohnbar erklärt (bitte gesondert nach Kommunen)? In 17 Städten wurden Verfahren nach § 8 Wohnungsaufsichtsgesetz durchgeführt (s. Anlage 2). Zu der Anzahl der Gebäude, die letztlich für unbewohnbar erklärt wurden, liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Anlage 1 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 43 Kommune Fälle Aachen 89 Ahaus 10 Ahlen 2 Alpen 1 Alsdorf 1 Attendorn 1 Bad Berleburg 4 Bad Münstereifel 1 Bad Salzuflen 2 Bergheim 24 Bergisch Gladbach 27 Bergkamen 3 Bielefeld 39 Bochum 36 Bonn 55 Borken 1 Bottrop 25 Bünde 2 Burscheid 1 Datteln 3 Detmold 5 Dinslaken 1 Dormagen 7 Dorsten 7 Dortmund 158 Duisburg 423 Düren 105 Düsseldorf 92 Eitorf 1 Emmerich am Rhein 5 Emsdetten 6 Enger 1 Ennepetal 23 Erftstadt 12 Erkelenz 2 Erkrath 10 Eschweiler 7 Essen 176 Geldern 4 Gelsenkirchen 959 Gevelsberg 2 Gladbeck 2 Grevenbroich 9 Hagen 28 Hamm 103 Hamminkeln 2 Harsewinkel 5 Hattingen 3 Heiligenhaus 2 Heimbach 1 Hellenthal 1 Hennef 20 Herdecke 2 Herne 59 Herzogenrath 1 Hilden 12 Höxter 1 Ibbenbüren 3 Iserlohn 1 Jüchen 2 Kaarst 10 Kall 4 Kamp-Lintfort 7 Kerpen 3 Kleve 5 Köln 773 Königswinter 1 Korschenbroich 2 Krefeld 73 Kreuztal 1 Kürten 3 Langenfeld 3 Leichlingen 1 Lemgo 2 Lengerich 4 Leopoldshöhe 10 Leverkusen 44 Linnich 1 Lohmar 21 Löhne 6 Lüdenscheid 9 Marl 1 Meerbusch 6 Menden 1 Mettmann 3 Minden 6 Moers 17 Möhnesee 1 Mönchengladbach 537 Mülheim 267 Münster 194 Nettetal 26 Neunkirchen- Seelscheid 2 Neuss 32 Niederkassel 3 Niederzier 3 Nordkirchen 2 Oberhausen 531 Oelde 1 Oer-Erkenschwick 1 Overath 103 Porta Westfalica 7 Pulheim 3 Recklinghausen 39 Rees 3 Remscheid 104 Rietberg 1 Rödinghausen 10 Rommerskirchen 1 Sankt Augustin 3 Sassenberg 10 Schwalmtal 3 Schwelm 4 Selm 50 Senden 2 Sendenhorst 8 Siegburg 1 Solingen 4 Spenge 1 Sprockhövel 3 Steinfurt 1 Stolberg 53 Straelen 3 Tecklenburg 2 Velbert 26 Viersen 7 Voerde 1 Wachtendonk 1 Waldbröl 3 Warstein 3 Werl 1 Wermelskirchen 6 Werther 1 Wesel 7 Wesseling 2 Wetter (Ruhr) 1 Wettringen 1 Wickede 2 Wülfrath 4 Wuppertal 333 Würselen 33 Anlage 2 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 43 Kommunen, die Verfahren zur Unbewohnbarkeit von Wohnraum durchgeführt haben: Bad Berleburg Bochum Detmold Dortmund Duisburg Düsseldorf Erftstadt Essen Gelsenkirchen Herne Iserlohn Kleve Krefeld Münster Neunkirchen-Seelscheid Oer-Erkenschwick Porta Westfalica