LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2711 29.05.2018 Datum des Originals: 25.05.2018/Ausgegeben: 04.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1020 vom 27. April 2018 des Abgeordneten Johannes Remmel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2506 „Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein": Welchen Heimatsbegriff vertritt das Heimatministerium? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 30. Juni 2017 wurde Frau Ministerin Scharrenbach als Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung vor dem Landtag NRW vereidigt. In ihrem neustrukturierten Ministerium wurde eine Stabsstelle für den Schwerpunkt Heimat eingerichtet. Ministerin Scharrenbach hat angekündigt, bis 2022 Mittel in Höhe von über 100 Millionen Euro für Maßnahmen in diesem Bereich einsetzen zu wollen. Bisher ist der Begriff "Heimat" von der Landesregierung nicht konkret mit Inhalt gefüllt worden. Es gibt keinerlei politisches Konzept, keine Ziele und kein Programm. Auf einem Heimatkongress, den Ministerin Scharrenbach am 17. März 2018 in Münster veranstaltete , wurde ihr von Heino, der vom Ministerium zuvor zum Heimatbotschafter ernannt worden war, eine Schallplatte überreicht, die Liedgut enthielt, das in Zeiten des Nationalsozialismus zum offiziellen Liedgut von verbrecherischen Organisationen, wie der SS, gehörte. Aufgrund dieser Geschenkübergabe wurde in der Öffentlichkeit die Debatte geführt, was genau die Landesregierung unter dem Begriff „Heimat“ verstehe. Die Westfalenpost warnte die Landesregierung am 25.03.2018 in einem Meinungsbeitrag mit dem Tucholsky-Zitat: „Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein". Dennoch beschrieb Heimatministerin Ina Scharrenberg am 19.04.2018 in einem Beitrag zum WDR-5-Thementag die Definition des Begriffs „Heimat durch die NRW- Landesregierung folgendermaßen: „Wir halten den Begriff offen, weil Heimat für jeden Menschen da ist, weil jeder Mensch Heimat in sich trägt, egal wo er hinkommt, egal wo er herkommt.“ Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1020 mit Schreiben vom 25. Mai 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2711 2 1. Welche Definition des Begriffs Heimat legt die Landesregierung der Namensgebung des Ressorts Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung (MHKBG) zugrunde? Jeder Mensch, egal ob jung oder alt, egal ob Frau oder Mann, trägt unsichtbare Wurzeln in sich, die Halt und Orientierung geben. Heimat ist individuell, denn jeder Mensch interpretiert den Begriff vor dem Hintergrund persönlicher Erfahrungen anders. Heimat ist kein exklusiver, den Menschen ausschließender Begriff, sondern ein inklusiver Begriff , der Menschen einschließt. Die Vielfalt der Regionen in Nordrhein-Westfalen, das reichhaltige historisch-kulturelle Erbe führt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen „ihre Heimat“ unterschiedlich definieren. Diese Vielfalt macht die Stärke unserer Bürgergesellschaft in unserer Heimat Nordrhein -Westfalen aus. 2. Auf welche Weise wird das Begriffsfeld Heimat im MHKBG operationalisiert und implementiert ? 3. Welche landespolitischen Ziele verfolgt die Landesregierung im Heimatbereich des MHKBG auf der Grundlage welchen politischen Konzepts? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorlage 17/646 „Heimatförderung “ vom 15. März 2018 verwiesen. 4. Nach welchen inhaltlichen Kriterien plant die Landesregierung künftig Förderanträge von Vereinen zur Erlangung der angekündigten „Heimatschecks“ zu prüfen? Die Förderrichtlinien und –grundsätze zur Ausgestaltung des Landesförderprogrammes „Heimat “ werden derzeit erarbeitet und im Sommer 2018 veröffentlicht. 5. Welches politische Programm ist Grundlage für die zu erstellende Förderrichtlinie im Heimatbereich des MHKBG? Zur Beantwortung der Frage 5 wird auf die Vorlage 17/646 vom 15. März 2018 „Heimatförderung “ verwiesen.