LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2712 28.05.2018 Datum des Originals: 28.05.2018/Ausgegeben: 04.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1013 vom 24. April 2018 der Abgeordneten Berivan Aymaz und Josefine Paul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2496 Sammelabschiebungen über Flughäfen in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 02.03.2018 veröffentlichte das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die Zahl der Abschiebungen aus NRW. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Einzelmaßnahmen , bei denen Geflüchtete in Linienflügen abgeschoben werden, und Sammelabschiebungen in eigens für Abschiebungen gecharterten Flugzeugen. Sammelabschiebungen werden oft mit Beteiligung mehrerer Bundesländer oder sogar mit Beteiligung anderer EU-Staaten durchgeführt . Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1013 mit Schreiben vom 28. Mai 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Sammelabschiebungen fanden im Jahr 2017 an Flughäfen in NRW statt? (Bitte Anzahl anhand der Flughäfen sowie jeweiligen Zielstaaten aufschlüsseln und dabei nach Sammelabschiebungen der EU beziehungsweise in nationaler bzw. Länderzuständigkeit differenzieren.) 2. Wie viele der Sammelabschiebungen waren FRONTEX-Maßnahmen? (Bitte Anzahl anhand der Flughäfen sowie jeweiligen Zielstaaten aufschlüsseln und dabei jene Maßnahmen gesondert kennzeichnen, bei denen Deutschland ausführender Mitgliedsstaat war.) Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Über die in der Antwort der Bundesregierung vom 20.02.2018 auf die Kleine Anfrage zu „Abschiebungen und Ausreisen im Jahr 2017“ (BT-Drucksache 19/800) enthaltenen Angaben hinaus liegen keine validen statistischen Erfassungen vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2712 2 3. Wie viele Personen wurden insgesamt im Rahmen von Sammelabschiebungen im Jahr 2017 über Flughäfen in NRW abgeschoben? (Bitte Personenzahl anhand der Flughäfen sowie anhand der jeweiligen Zielstaaten aufschlüsseln und dabei nach Geschlecht differenzieren und die Anzahl der Kinder gesondert aufführen.) Die der Landesregierung vorliegende Statistik der Bundespolizei zu Rückführungen (einschließlich Dublin-Überstellungen) ermöglicht keine Aufschlüsselung nach Abflughäfen. Auch erfolgt ausschließlich eine Erfassung der Personenanzahl ohne weitere Differenzierung nach Geschlecht oder Alter. Die Rückführungen von Nordrhein-Westfalen (einschließlich der Dublin- Überstellungen) auf dem Luftwege für das Jahr 2017 stellen sich wie folgt dar: Zeitraum 01.01.-31.12.2017 Zielland Gesamt Afghanistan 14 Ägypten 9 Albanien 1407 Algerien 163 Armenien 54 Aserbaidschan 58 Bangladesch 64 Belgien 9 Bosnien-Herzegowina 95 Brasilien 3 Bulgarien 61 China 18 Dänemark 49 Dominikanische Rep. 2 Estland 4 Finnland 40 Frankreich 122 Gambia 3 Georgien 183 Ghana 44 Griechenland 2 Großbritannien 5 Guinea 4 Indien 10 Indonesien 1 Irak 1 Iran 1 Island 6 Italien 607 Jordanien 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2712 3 Kamerun 5 Kasachstan 1 Kenia 1 Kirgistan 3 Kolumbien 2 Kosovo 686 Kroatien 40 Lettland 30 Libanon 8 Litauen 83 Malta 2 Marokko 315 Mazedonien 435 Mexiko 1 Moldau 9 Mongolei 1 Montenegro 13 Nepal 4 Niederlande 16 Nigeria 26 Norwegen 32 Österreich 18 Pakistan 47 Philippinen 2 Polen 68 Portugal 25 Rumänien 70 Russische Föderation 22 Schweden 59 Schweiz 30 Senegal 1 Serbien 698 Slowakische Republik 1 Slowenien 4 Spanien 70 Sri Lanka 11 Tadschikistan 2 Thailand 10 Tschechische Republik 40 Tunesien 35 Türkei 40 Ukraine 14 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2712 4 Ungarn 6 Vietnam 1 Weißrußland 2 Gesamtergebnis 6030 Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 20.02.2018 auf die Kleine Anfrage zu „Abschiebungen und Ausreisen im Jahr 2017“ (BT-Drucksache 19/800) verwiesen. 4. Bei wie vielen Personen wurde die Abschiebung im Rahmen von Sammelabschiebungen an Flughäfen in NRW abgebrochen? (Bitte Fallzahl anhand der Flughäfen sowie jeweiligen Gründe für den Abbruch aufschlüsseln und dabei nach Geschlecht differenzieren und die Anzahl der Kinder gesondert aufführen.) Über die in der Antwort der Bundesregierung vom 20.02.2018 auf die Kleine Anfrage zu „Abschiebungen und Ausreisen im Jahr 2017“ (BT-Drucksache 19/800) enthaltenen Angaben hinaus liegen keine validen statistischen Erfassungen vor. 5. Welche weiteren Staaten neben den Westbalkanstaaten, Georgien und Armenien sind als Zielstaaten von Sammelabschiebungen, die über Flughäfen in NRW vollzogen werden, im Jahr 2018 geplant bzw. wurden bereits angeflogen? (Bitte Zielstaaten anhand der Flughäfen und Präferenz, d.h. anhand dessen, wie häufig sie angeflogen werden sollen, auf-schlüsseln.) Bis zum Stichtag 30.04.2018 konnten rückwirkend als Sammelabschiebungen aus Nordrhein- Westfalen für 2018 die nachfolgenden Zielstaaten und Flugfrequenzen ermittelt werden. Zielstaat Häufigkeit Afghanistan 2 Bangladesch 1 Ghana 2 Italien 1 Nigeria 2 Pakistan 1 Gesamtergebnis 9 Bislang sind mit Stand 04.05.2018 für den weiteren Jahresverlauf, neben den in der Fragestellung genannten Staaten, Sammelcharter aus Nordrhein-Westfalen nach Bangladesch geplant.