LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2718 29.05.2018 Datum des Originals: 29.05.2018/Ausgegeben: 04.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1024 vom 25. April 2018 des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD Drucksache 17/2524 Sicherung des Rosenmontagszugs in Köln im Jahr 2018 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen des diesjährigen Rosenmontags in Köln wurden Baufahrzeuge aufgestellt, um wahrscheinlich den Umzug vor terroristischen Anschlägen, z.B. mit einem LKW wie am Berliner Breitscheidplatz, zu schützen. Am Friesenplatz stand z.B. ein schwerer Kranwagen. Es ist daher davon auszugehen, dass auch an anderen Standorten Barrikade-Maßnahmen ergriffen wurden. Diese Maßnahmen sind die Antwort auf die leider gestiegene Terrorgefahr in Deutschland. Diese steht im direkten Zusammenhang mit der illegalen Zuwanderungspolitik der Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel. Vor 10 Jahren waren diese Anti-Terrorsperren nicht üblich. Sie sind ein Zeichen für das gesunkene Sicherheitsniveau und die andauernde Terrorgefahr in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland. Diese Maßnahmen führen zu zusätzlichen Kosten, die der Steuerzahler wahrscheinlich tragen muss. Der Minister der Innern hat die Kleine Anfrage 1024 mit Schreiben vom 29. Mai 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Wo wurden in Köln zusätzliche Barrieren wie die vorgenannten Baufahrzeuge aufgestellt? (Bitte die Standorte im Kölner Stadtgebiet samt Sicherungsmaßnahme aufschlüsseln.) Zur Sicherung der Veranstaltungsörtlichkeiten wurden eingesetzt: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2718 2 Ursulastraße/Tunisstraße - ein Lastkraftwagen, zwei Funkstreifenwagen Hohenzollernring (Höhe Hausnummer 83) - zwei Lastkraftwagen, ein Funkstreifenwagen Tunisstraße/Enggasse - zwei Funkstreifenwagen Konrad-Adenauer-Ufer/Trankgasse - zwei Funkstreifenwagen Venloer Straße/Kamekestraße - ein Lastkraftwagen, ein Funkstreifenwagen Offenbachplatz/Streitzeuggasse - zwei Lastkraftwagen, zwei Funkstreifenwagen Habsburgerring (Höhe Hausnummer 28) - ein Lastkraftwagen, drei Funkstreifenwagen Neumarkt/Cäcilienstraße - ein Lastkraftwagen, zwei Funkstreifenwagen Deutzer Brücke/Mindener Straße - ein Lastkraftwagen, ein Funkstreifenwagen Blaubach 24 - zwei Lastkraftwagen, drei Funkstreifenwagen Sachsenring/Vorgebirgsstraße - ein Lastkraftwagen, zwei Funkstreifenwagen Bonner Straße/Kyllstraße - ein Lastkraftwagen, ein Funkstreifenwagen Maternusstraße/Agrippinaufer - zwei Funkstreifenwagen Severinsbrücke - zwei Funkstreifenwagen Filzengraben/Am Leystapel - zwei Funkstreifenwagen Heumarkt/Am Malzbüchel - zwei Funkstreifenwagen Die Lastkraftwagen wurden durch eine Fremdfirma bereitgestellt. 2. Wer hat das veranlasst - z. B. die Polizei oder die Stadt Köln? Die Sperrmaßnahmen wurden durch das Polizeipräsidium Köln veranlasst. 3. Was haben diese zusätzlichen Absperrmaßnahmen gekostet? (Bitte nach Standort aufschlüsseln.) Die Kosten für die Absperrmaßnahmen belaufen sich auf 11.014,94 Euro. Eine Aufschlüsselung auf die einzelnen Standorte liegt nicht vor. 4. Wer hat die Kosten für diese zusätzlichen Barrieren getragen? (Bitte nach Bund, Land, Kommune, Rosenmontagszugsveranstalter und etwaigen Dritten aufschlüsseln.) Die Kosten wurden durch das Polizeipräsidium Köln getragen. 5. In welchen anderen Städten Nordrhein-Westfalens kam es zu ähnlichen Maßnahmen? Angaben dazu, in welchen Städten bzw. bei welchen Veranstaltungen vergleichbare Maßnahmen getroffen wurden, liegen der Landesregierung nicht vor und können in der Kürze der für die Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden.