LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2733 30.05.2018 Datum des Originals: 30.05.2018/Ausgegeben: 05.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1014 vom 27. April 2018 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/2497 Wie und durch wen erfolgt die Evaluation der Familienzentren in Nordrhein- Westfalen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Ihrem Koalitionsvertrag haben die regierungstragenden Fraktionen eine Evaluation der Familienzentren in Nordrhein-Westfalen verabredet. In einem Antrag an den Landtag von Nordrhein-Westfalen (Drucksache 17/2401) führen die genannten Fraktionen aus, die Evaluation sei bereits von Seiten der Landesregierung in Auftrag gegeben worden. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1014 mit Schreiben vom 30. Mai 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Im Jahr 2006 wurde auf Initiative der CDU/FDP-Regierungskoalition damit begonnen, Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren auszubauen. Damit wurde ein neuer Weg der Familienförderung eingeschlagen, der bundesweit Vorbild war und ein Kernelement der Politik in Nordrhein-Westfalen darstellt. Eine erste wissenschaftliche Begleitung wurde 2008 mit sehr positiver Bilanz durchgeführt. Im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen wurde eine weitere ergebnisoffene Evaluation festgelegt mit dem Ziel, den bedarfsgerechten Ausbau, die qualitative Weiterentwicklung und die Verbesserung der finanziellen Förderung einschätzen und gegebenenfalls verändern zu können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2733 2 1. An wen ist von der Landesregierung der Auftrag für eine Evaluation der Familienzentren vergeben worden? 2. Zu welchem Zeitpunkt wurde der Auftrag vergeben? 3. Wie lautet der exakte Auftrag? Die Fragen 1 bis 3 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung erhielt die Universität Duisburg-Essen und dort das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) mit Schreiben vom 05.12.2017 den Zuschlag zur Evaluation der Familienzentren. Der Auftrag umfasst die Untersuchung der aktuellen qualitativen Gestaltung der Familienzentren, gerade auch vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen, sowie die Analyse der quantitativen und qualitativen Entwicklung der Familienzentren seit der Pilotphase. Ebenso werden Empfehlungen für die zukünftige Weiterentwicklung der Familienzentren erwartet. 4. Mit welchen Gesamtkosten ist die Evaluation der Familienzentren verbunden? (bitte aufschlüsseln nach Forschungsaufträgen, Konferenzen, Work-Shops und weiteren geplanten Maßnahmen.) Die Evaluation wurde zu einem Festpreis von 166.000 € netto angeboten. Eine Aufschlüsselung nach Kostenarten erfolgte nicht. 5. In welchem Kita-Jahr sollen veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen für die Familienzentren in Nordrhein-Westfalen in Kraft treten? Für die Landesregierung stehen die Verbesserung der frühkindlichen Bildung und dabei insbesondere die Beseitigung der strukturellen Unterfinanzierung der Kindertageseinrichtungen und Familienzentren im Fokus der Politik. Die Landesregierung hat daher mit Regierungsantritt sofort gehandelt und mit dem Kita-Träger-Rettungsprogramm den Kindertageseinrichtungen und Familienzentren eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung gestellt, um die existenzielle Not zu beseitigen. Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes soll in einem zweiten Schritt dafür gesorgt werden, dass die Finanzierung dauerhaft verlässlich und auskömmlich ist. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die grundlegenden Umstrukturierungen zum Kindergartenjahr 2020/2021 erfolgen.