LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2741 04.06.2018 Datum des Originals: 30.05.2018/Ausgegeben: 07.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1027 vom 3. Mai 2018 des Abgeordneten Josef Neumann SPD Drucksache 17/2533 Planungssicherheit bei der Schulsozialarbeit schaffen – Wann kommen endlich die offiziellen Förderhinweise des Landes an die Kommunen zur Weiterführung der sozialen Arbeit an Schulen im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 2. Mai 2018 erklärte Minister Laumann, dass die landesseitige Finanzierung für die Schulsozialarbeit mit rund 48 Millionen Euro p.a. bis 2021 gesichert sei. Der Minister machte deutlich, dass das Land somit die notwenigen Mittel zur Verfügung stellt. In der konkreten Bewilligungspraxis sieht das allerdings bisher anders aus. Aus verschiedenen Städten, wurde mir von betroffenen SozialarbeiterInnen berichtet, dass die Träger sich nicht in der Lage sehen, Neuverträge über Sommer 2018 hinaus auszustellen. Offenbar gibt es bislang von Seiten des Ministeriums bzw. der Bezirksregierungen gegenüber den Kommunen noch keine offiziellen Förderhinweise oder eine entsprechende offizielle Sprachregelung hinsichtlich der Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket. Und dies obwohl das Land, wie der Minister nochmals im Ausschuss bestätigt hat, die Mittel bis 2021 zur Verfügung stellt. Bei den Betroffenen schafft das verständlicherweise Planungsunsicherheit. Das birgt die Gefahr, dass engagierte SozialarbeiterInnen, die dringend in den Schulen benötigt werden, sich anderweitig beruflich orientieren. Die Zeit drängt also! Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1027 mit Schreiben vom 30. Mai 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2741 2 1. Wie erklärt sich das Land die Zurückhaltung der Kommunen bzw. der Träger bei Vertragsverlängerungen? Die Landesregierung war und ist stets bestrebt, den Kommunen eine möglichst frühzeitige Planungssicherheit zu geben. In diesem Zuge wurden mit dem Haushaltsbeschluss 2018 vom Landtag Nordrhein-Westfalen im Dezember 2017 die Voraussetzungen für die Weiterfinanzierung des Landesprogramms „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“ im unveränderten finan-ziellen Rahmen bis einschließlich 2020 geschaffen. Es obliegt den Kommunen bzw. den von den Kommunen beauftragten Trägern selbst, die etwaige Fortführung mit den eingesetzten Kräften zu konkretisieren, sofern keine unbefristete Anstellung durch sie erfolgte. 2. Hat das Land die Bezirksregierungen angewiesen, aufgrund der bis 2021 zur Verfügung gestellten Mittel, die Kommunen entsprechend zu autorisieren, den Trägern Vertragsverlängerungen zu bewilligen? Nein. 3. Wenn bislang eine entsprechende ministeriale Anweisung an die Bezirksregierungen nicht erfolgt ist, wann gedenkt die Landesregierung dies zu tun? Für die Umsetzung des Landesprogramms sind die Bezirksregierungen zuständig. Die Kreise bzw. kreisfreie Städte können die Mittel dort für den jeweiligen Förderzeitraum beantragen. Es ist vorgesehen, die Auszahlung der Mittel, so wie bisher auch, zum 1. Mai und 1. Oktober eines jeden Jahres vorzunehmen. 4. Wie wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, insbesondere gegenüber dem Bund, dass die Schulsozial-arbeit für die Zukunft unbefristet finanziert werden kann? Nordrhein-Westfalen hat als diesjähriges ASMK-Vorsitzland einen Umlaufbeschluss zur „Entbürokratisierung des Bildungs- und Teilhabe-pakets“ initiiert, der unter anderem auch die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund zum Gegenstand hat. Der Umlaufbeschluss wurde im März 2018 einstimmig gefasst. Mit Blick auf die im Koalitionsvertrag des Bundes vorgesehene „Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe“ ist es das Bestreben Nordrhein-Westfalens, die unbefristete Finanzierung im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens zu platzieren.