LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2742 04.06.2018 Datum des Originals: 30.05.2018/Ausgegeben: 07.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1022 vom 30. April 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/2514 Wie gehen die Planungen zum Ausbau der A4-Anschlussstelle Frechen-Nord voran? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Ausbau der Bundesautobahn A 4 Teilanschlussstelle Frechen-Nord zu einem Vollanschluss ist Bestandteil der Planung „L 183 - Ausbau zwischen der K 6 und L 361 mit Vollausbau der AS Frechen-Nord und Verflechtungsstreifen A 4". Der Vorentwurf zum Vollausbau der heutigen „halben" AS Frechen-Nord mit zu komplettierenden Ein- und Ausfahrten in und aus Richtung Köln sowie der Anlage von beidseitigen Verflechtungsstreifen zwischen der AS Frechen-Nord und dem Autobahnkreuz Köln-West hat hat vom damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 22.02.2012 den sogenannten „Gesehenvermerk" erhalten. Auf dieser Grundlage hat die zuständige nordrhein-westfälische Straßenbauverwaltung die Planfeststellungsunterlagen zur Schaffung des Baurechts erstellt. In der Zeit vom 06.03 bis 05.04.2017 haben die Planunterlagen öffentlich ausgelegen. Derzeit werden durch die Straßenbauverwaltung die Stellungnahmen zu den eingebrachten Einwendungen erarbeitet. Als nächsten Schritt wird die Planfeststellungsbehörde einen Erörterungstermin anberaumen, in dem die Einwendungen mit dem Vorhabenträger diskutiert werden können, bevor nach sorgfältiger Abwägung mit dem Planfeststellungsbeschluss über alle Einwendungen entschieden wird. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1022 mit Schreiben vom 30. Mai 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2742 2 1. Wann erfolgt der Erörterungstermin für das Verfahren? 2. Wann rechnet die Landesregierung mit dem Anschluss des Planfeststellungsverfahrens? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Derzeit werden die Stellungnahmen zu den eingebrachten Einwendungen durch die Straßenbauverwaltung erarbeitet. Es ist beabsichtigt, die Stellungnahmen der Bezirksregierung Köln bis zum Ende des 2. Quartals zukommen zu lassen. Die Planfeststellungsbehörde wird nach Eingang und Sichtung der Stellungnahmen zu den Einwendungen über die Festlegung des Erörterungstermins entscheiden. Erst anschließend können Aussagen zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Beschlusses getroffen werden. 3. Welche Mittel sind für den Bau seitens des Bundes bereitzustellen? Die Gesamtkosten betragen 16,4 Mio. €, hiervon entfallen auf den Bund 9,7 Mio. €. 4. Ist aus Sicht der Landesregierung die Mittelbereitstellung seitens des Bundes gesichert? Sobald Baurecht für dieses Vorhaben vorliegt, werden die erforderlichen Finanzmittel vom Bund bereitgestellt, um einen sofortigen Baubeginn zu ermöglichen. 5. Wann kann aus Sicht des Landes mit dem Baubeginn bzw. Bauabschluss gerechnet werden? Der Baubeginn setzt einen Planfeststellungsbeschluss und Baureife voraus (vgl. Antwort zu den Fragen 1 und 2). Insofern kann derzeit kein Termin benannt werden.