LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2777 06.06.2018 Datum des Originals: 06.06.2018/Ausgegeben: 11.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1032 vom 8. Mai 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/2584 Welche Bedeutung hat die Wasserrettung für die Fortentwicklung des NRW- Katastrophenschutzes? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Immer wieder kommt es in Deutschland wie zuletzt an Elbe und Donau zu Katastrophenlagen, bei denen Hochwasser und Überflutungen schwere Schäden anrichten. Ein funktionierender Katastrophenschutz auch bei Hochwasserlagen und bei der Wasserrettung ist daher eine Notwendigkeit zum Schutz der Bevölkerung. Dieser Katastrophenschutz wird neben den anderen Hilfsorganisationen auch durch die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) gewährleistet. Für Übungen und Instandhaltung erhält die DLRG von den Behörden finanzielle Zuschüsse, bei der Beschaffung von Material für Zwecke des Katastrophenschutzes, wie z.B. neue Einsatzfahrzeuge, Boot etc., ist die DLRG allerdings auf Spenden oder anderweitige Eigenmittel angewiesen. Mit dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) wurde der Katastrophenschutz neben dem Brandschutz und der Hilfeleistung als gleichrangiger Aufgabenbereich anerkannt und dabei auch die Organisation in diesem Bereich verbessert. Jedoch entfaltet dies offenbar aktuell noch keine Wirkung bei der Beschaffungssituation der DLRG für Katastrophenschutzzwecke. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1032 mit Schreiben vom 6. Juni 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Hat sich die Bedeutung der Bewältigung von Hochwasserlagen und Wasserlebensrettung mit Blick auf Entwicklungen in Katastrophenschutzszenarien verändert? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2777 2 Bei der Erstellung des Konzeptes zur landesweiten überörtlichen Hilfe „Wasserrettungszug NRW (WR-Z NRW)“ im Jahr 2008 wurden die zu Grunde liegenden Szenarien in Zusammenarbeit mit den in der Wasserrettung tätigen Hilfsorganisationen beschrieben und das Konzept daraufhin abgestimmt. Es besteht ein ständiger Dialog mit den Landesverbänden Westfalen und Rheinland der Deutschen-Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) sowie der Wasserwacht im Deutschen-Roten- Kreuz (DRK) Nordrhein. Auf Grundlage dieses Dialoges wurde festgestellt, dass nach zehn Jahren eine Evaluation des Konzeptes angemessen sei. Daraufhin wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche die zu Grunde gelegten Szenarien bewertet und bei entsprechender Veranlassung anpasst. In den letzten Jahren hat sich keine Erhöhung bei den Alarmierungen von Wasserrettungszügen zur überörtlichen Hilfe ergeben. Die Wasserrettungszüge setzen sich unter anderem aus Boots- und Tauchtrupps zusammen. Diese Trupps werden auch unterhalb der Schwelle des Katastrophenschutzes in ihrem originären Zuständigkeitsbereich zur örtlichen Gefahrenabwehr eingesetzt. 2. Welche Wasserrettungs-Einheiten stehen in Nordrhein-Westfalen durch die DLRG zur Verfügung? Im Land Nordrhein-Westfalen existieren 20 Wasserrettungszüge nach dem Konzept „Wasserrettungszug NRW“. Die DRLG hat hiervon 18 Wasserrettungszüge aufgestellt. Das DRK Nordrhein stellt zwei Wasserrettungszüge. 3. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung nach der Verabschiedung des BHKG für die Beschaffungssituation von Katastrophenschutzausrüstung für die Wasserrettung bei der DLRG? Das BHKG schafft für die Wasserrettung keine neuen Voraussetzungen. Im Rahmen der Evaluation des Konzeptes werden in Abstimmung mit den Aufgabenträgern die Anforderungen an die Fähigkeiten der Wasserrettungszüge definiert. Aus diesen Fähigkeiten leitet sich die notwendige Ausrüstung ab. Nach der Beschreibung der Fähigkeiten ist zu definieren, inwieweit eine landesweit einheitliche Ausstattung für die DLRG und das DRK aussehen könnte. Eine landesweit einheitliche Beschaffung erfolgt nur mit Zustimmung aller Organisationen, die in der Wasserrettung Einheiten für die überörtliche Hilfe stellen. Die individuelle Beschaffung von Einsatzmitteln für einzelne Einheiten ist nicht Aufgabe des Landes. 4. Wie wird die Beschaffung von Material für Zwecke des Katastrophenschutzes bei der DLRG zukünftig durch das Land gefördert? Es wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. 5. Bestehen Förderungsmöglichkeiten des Bundes für die DLRG- Katastrophenschutzbedarfe in NRW? Für den Katastrophenschutz sind die Länder zuständig. Der Bund ergänzt die Fähigkeiten des Katastrophenschutzes durch Ausbildung und Ausstattung in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung, sofern durch diese Ergänzungen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2777 3 Fähigkeiten im Zivilschutz erzielt werden können. Der Bund hat im Jahr 2016 die „Konzeption Zivile Verteidigung“ verabschiedet und durch diese Konzeption den Weg für die Weiterentwicklung des Zivilschutzes bereitet. Die Fähigkeiten der Wasserrettung werden in diesem Zusammenhang vom Bund auch weiterhin nicht als Aufgabe des Zivilschutzes angesehen.