LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2781 07.06.2018 Datum des Originals: 07.06.2018/Ausgegeben: 12.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 999 vom 24. April 2018 der Abgeordneten Helmut Seifen, Nic Vogel und Dr. Martin Vincentz AfD Drucksache 17/2473 Vom deutschen Steuerzahler „pensioniert“: Wie großzügig wird der Bin Laden Leibwächter alimentiert? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Während immer mehr Senioren, bei denen die Rente nicht zu einem menschenwürdigen Lebensabend reicht, mit dem Gesetz in Konflikt geraten und ihr Anteil in den Gefängnissen in den letzten Jahren signifikant angestiegen ist, kann ein ehemaliger Leibwächter von Osama Bin Laden sagen, dass für ihn Deutschland ein Land ist, „in dem er gut und gerne lebt“ (CDU- Wahlwerbung zur Bundestagswahl 2017). Zahlt der deutsche Steuerzahler doch dem Tunesier Sami A seit Jahren ein großzügiges „Ruhegeld“, dessen er sich bei uns in Freiheit erfreuen kann. Wie eine kleine Anfrage von Helmut Seifen und Nic Vogel mit dem Titel „Wieso kann NRW nicht einmal den Leibächter Bin Ladens abschieben?“ erbracht hat (Drucksache 17/2217), erhält der Tunesier Sami A. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht weniger als monatlich 1.167 Euro. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 999 mit Schreiben vom 7. Juni 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2781 2 1. Bezieht sich die angegebene Summe auf Sami A. alleine? (Bitte erläutern Sie, wie viele Personen in diesem Fall in die gewährte Leistungsberechnung einbezogen worden sind) Die Hilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Höhe von monatlich 1.167,84 Euro beziehen sich auf Herrn A. alleine und setzen sich aus dem Regelbedarf in Höhe von 416 Euro und Kosten der Unterkunft in Höhe von 751,84 Euro zusammen. 2. Wie hoch ist statistisch der im Durchschnitt gewährte Satz für Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in NRW? Die bundesweit einheitlich gültigen Regelsätze für die Grundleistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ergeben sich aus § 3 Absatz 1 und 2 AsylbLG. Weitere, individuelle Leistungen nach dem AsylbLG werden gesondert gewährt. Darüber hinaus können in besonderen Fällen höhere, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) entsprechende Leistungen gewährt werden. Weitergehende Informationen über die Summe der Leistungen nach dem AsylbLG insgesamt sowie über deren Empfängerinnen und Empfänger in Nordrhein-Westfalen enthalten die öffentlich zugänglichen Statistiken zum AsylbLG, die auf der Internetseite des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen abrufbar sind. 3. Wie viele Rentner liegen gegenwärtig unter der in Frage 2 genannten Summe? Diese Information ergibt sich für Deutschland aus der Statistik „Rentenversicherung in Zahlen 2017“, die auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung öffentlich zugänglich ist. Die Statistik enthält aber keine Angaben darüber, ob und wie viele anderweitige Rentenansprüche (etwa aus berufsständischer Versorgung, betrieblicher Altersversorgung oder privater Vorsorge) jeweils zusätzlich vorliegen. Soweit das Gesamteinkommen im Einzelfall nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes ausreicht, besteht ggf. Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie ergänzende Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII, sodass vergleichbare Rentenbezieher regelmäßig höhere als die in Frage 2 genannten Leistungen erhalten dürften. Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht außerdem einige rentenrechtliche Maßnahmen vor, die die finanzielle Situation besonders armutsgefährdeter Personengruppen verbessern. So sollen etwa Geringverdiener, die lange gearbeitet haben, mit der geplanten Grundrente ein Alterseinkommen erhalten, das zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfes liegt. Auch für Erwerbsminderungsrentner und Mütter vor 1992 geborener Kinder sind Verbesserungen vorgesehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2781 3 4. Über welchen Staat reiste Sami A. nach Deutschland ein? Sami A. reiste im Jahr 1997 mit einem Visum zum Zwecke der Aufnahme eines Studiums in das Bundesgebiet ein. Der seinerzeitige Reiseweg ist nicht bekannt.