LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/280 02.08.2017 Datum des Originals: 31.07.2017/Ausgegeben: 07.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 17 vom 13. Juni 2017 des Abgeordneten Sven Tritschler AfD Drucksache 17/48 „Nicht mit uns“ – Demonstration in Köln Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 17. Juni 2017 fand unter dem Motto „Nicht mit uns“ in Köln eine Demonstration von Muslimen statt, die sich gegen Terror und Gewalt aussprechen. Während laut Presseberichten mit einer fünfstelligen Teilnehmerzahl gerechnet wurde, beteiligten sich tatsächlich wohl nur einige hundert bis höchstens eintausend Demonstranten. Die „Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB)“ und der „Islamrat“ hatten zuvor eine Teilnahme abgelehnt. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 17 mit Schreiben vom 31. Juli 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, dem Minister des Innern, der Ministerin für Schule und Bildung, dem Minister der Justiz und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1. Wie viele Teilnehmer waren angemeldet und wie viele hat die Polizei gezählt? Für den 17.06.2017 wurde durch eine Privatperson eine Versammlung in Form einer Kundgebung mit Aufzug in der Kölner Innenstadt zum Thema „Not in my name! Muslime gegen Terrorismus“ beim Polizeipräsidium Köln angemeldet, zu der sie ca. 10.000 Teilnehmende erwartete. Das Veranstaltungsthema wurde im weiteren Verlauf durch den Anmelder auf „Muslime und Freunde gegen den Terror“ geändert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/280 2 Nach polizeilicher Einschätzung im Rahmen der Einsatzbewältigung beteiligten sich an der Versammlung in der Spitze bis zu 1.000 Personen. 2. Wie viele Polizeibeamte waren zur Sicherung der Demonstration eingesetzt und welche Kosten verursachte dies? Nahezu parallel zu der in Rede stehenden Versammlung fanden zwei weitere Versammlungen in Köln statt. Die Durchführung des sich aus diesen Anlässen ergebenden Einsatzes wurde durch das Polizeipräsidium Köln im Rahmen einer besonderen Aufbauorganisation bewältigt. In der Spitze wurden dabei ca. 640 Polizeibeamtinnen und -beamte eingesetzt. Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden werden Kosten, die im Zusammenhang mit Einsätzen in Nordrhein-Westfalen entstehen, grundsätzlich nicht erhoben. 3. Gibt es irgendeine Form von Zusammenarbeit der Landesregierung mit der „Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB)“, bzw. einer ihrer Gliederungen oder Förderungen oder gemeinsame Projekte? (Ggf. bitte beschreiben) 4. Gibt es irgendeine Form von Zusammenarbeit der Landesregierung mit dem „Islamrat“ bzw. einer seiner Gliederungen oder Förderungen oder gemeinsame Projekte? (Ggf. bitte beschreiben) 5. Falls Frage 4 und/oder Frage 5 mit „ja“ beantwortet wurden, beabsichtigt die Landesregierung diese Praxis fortzusetzen? Die Fragen 3 bis 5 werden zusammenhängend beantwortet. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration gibt es derzeit keine Zusammenarbeit mit der DITIB. Es bestehen jedoch Kontakte zum Islamrat, die sich auf die Durchführung möglicher Projekte im Bereich der Salafismus-Prävention beziehen und aus der Mitarbeit des Verbandes in den Workshops der Interministeriellen Arbeitsgruppe Salafismus-Prävention resultieren. Diese Gespräche sollen fortgesetzt werden. Ferner arbeitet in dem Beirat der „Jungen Islam Konferenz NRW (JIK NRW)“, an der neben dem MKFFI auch die Stiftung Mercator, die Humboldt Universität Berlin und die MUTIK gGmbH beteiligt sind, eine Vertreterin des NRW-Jugendverbandes der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG) mit. Die IGMG ist die mit Abstand größte Mitgliedsorganisation des Islamrats. Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Imame der beiden genannten Verbände in die religiöse Betreuung von Gefangenen und Untergebrachten eingebunden sind. Über eine etwaige Fortsetzung entscheidet die jeweils zuständige Anstaltsleitung. Die Zahl der von DITIB entsandten Imame hat sich stark verringert, nachdem das Ministerium der Justiz die Fortführung einer Zusammenarbeit von den Ergebnissen einer Sicherheitsüberprüfung abhängig gemacht hatte. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft führt die Landeszentrale für politische Bildung die Qualifizierungsreihe „Starke Moscheegemeinden – Starke Jugend: Gemeinsam für Demokratie – Gegen gewaltbereiten Salafismus“ seit Mai 2017 in verschiedenen Städten durch, die sich an Imame und muslimische Multiplikatorinnen und Multiplikatoren richtet. Mitglieder aus DITIB-Moscheen oder aus Moscheegemeinden des LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/280 3 Islamrats können an der Qualifizierungsreihe teilnehmen. Eine Zusammenarbeit mit der DITIB bzw. dem Islamrat findet jedoch gegenwärtig nicht statt. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung gibt es eine Zusammenarbeit mit den beiden genannten Verbänden im Hinblick auf die Einführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach. In Deutschland kann Religionsunterricht nur in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt werden (Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz). Das Schulgesetz NRW enthält in § 132a eine „Übergangsvorschrift zur Einführung von islamischem Religionsunterricht.“ § 132a Absatz 4 SchulG NRW legt fest, dass das zuständige Ministerium, in diesem Fall das Ministerium für Schule und Bildung, einen Beirat bildet, „der die Anliegen und die Interessen der islamischen Organisationen bei der Einführung und der Durchführung des islamischen Religionsunterrichts nach Absatz 1 als ordentliches Unterrichtsfach vertritt.“ § 132a Abs. 5 enthält die Zusammensetzung des Beirats. Zum Beirat gehören acht Vertreterinnen und Vertreter, darunter „vier theologisch, religionspädagogisch oder islamwissenschaftlich qualifizierte Vertreterinnen und Vertreter der organisierten Muslime, die von den islamischen Organisationen in Nordrhein-Westfalen oder von deren Zusammenschluss bestimmt werden.“ Dieser „Zusammenschluss“ ist der „Koordinierungsrat der Muslime“, der Vertreterinnen und Vertreter des Islamrats, der Türkisch-Islamischen-Union (DITIB), des Verbands der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und des Zentralrats der Muslime (ZMD) benannt hat. DITIB lässt ihren Sitz seit dem 08.02.2017 ruhen. Hintergrund sind Einflussnahmen der türkischen Religionsbehörde Diyanet auf Verlautbarungen und Praxis der DITIB. Die DITIB ist daher bis auf weiteres an keinerlei Beschlussfassungen des Beirats beteiligt. Die Regelungen des § 132a gelten bis zum 31.7.2019. Über Folge-regelungen entscheidet der Landtag zu gegebener Zeit.