LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2823 12.06.2018 Datum des Originals: 11.06.2018/Ausgegeben: 15.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1046 vom 15. Mai 2018 des Abgeordneten Carsten Löcker SPD Drucksache 17/2632 Landesförderung Lutherpark in Marl-Hamm Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Januar 2015 wird die Lutherkirche, Schwalbenstraße in Marl-Hamm, nach dem Entwidmungsgottesdienst nicht mehr aktiv genutzt. Seitens der Bürgerschaft wird für die Lutherkirche sowie das dazugehörige Grundstück eine Neunutzung gewünscht. Mit dem Projekt Lutherpark sollen auf diesem Grundstück zehn Reihenhäuser mit familienfreundlichen Wohnungen errichtet werden. Bauträger ist die Rudimo AG. Das gesamte Investment liegt nach Angaben des Vorstandsvorsitzenden Herrn S.-K. bei 3,5 Millionen Euro. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1046 mit Schreiben vom 11. Juni 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viel dieser gesamten Investitionssumme wird öffentlich gefördert? Der Investor Rudimo AG hat für das Projekt „Lutherpark“ in Marl-Hamm im Förderjahr 2017 Förderzusagen von der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Kreis Recklinghausen, erhalten. Förderhöhe und Förderkonditionen richten sich nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes. Da es sich um einen einzelnen Investor handelt, sind aus Datenschutzgründen weitergehende Informationen, die Rückschlüsse auf das Invest zulassen, nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2823 2 2. Wie teilen sich diese Fördermittel gesamt auf (bitte aufgeschlüsselt nach Bund und Land NRW nach Förderzweck)? Die NRW.BANK gewährt Förderdarlehen im Rahmen des von der Landesregierung aufgestellten Wohnraumförderprogramms. Die Wohnraumförderung wird aus dem hauptsächlich aus dem ehemaligen Landeswohnungsbauvermögen bestehenden Eigenkapital der NRW.BANK und damit aus Landesmitteln finanziert. Die von der NRW.BANK gewährten Tilgungsnachlässe auf die Darlehenssummen finden dagegen ihre Finanzierungsgrundlage in den Entflechtungsmitteln des Bundes. 3. Welcher Eigenanteil ergibt sich daraus für die Kommune? Eine kommunale Mitfinanzierung ist nicht vorgesehen.