LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2830 13.06.2018 Datum des Originals: 12.06.2018/Ausgegeben: 18.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1035 vom 4. Mai 2018 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2587 Wie unterstützt die Landesregierung Freie Software? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung vom 10.04.2018 beschlossen, die Potenziale von Freier Software und Offenen Standards im Bereich der städtischen Informations- und Telekommunikationstechnik zu untersuchen. Die Verwaltung wird den politischen Gremien Ende 2019 einen Ergebnisbericht zum Einsatzpotenzial von Freier Software und Offenen Standards vorlegen. Dortmund ist damit die erste Großstadt in Nordrhein-Westfalen, die die eine systematische Potenzialbetrachtung Freier Software für ihre Verwaltung entwickelt. Die Verwendung von Offenen Standards wurde bereits in der Charta Digitales Dortmund 2018 – 2030 vereinbart. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1035 mit Schreiben vom 12. Juni 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Welche Programme und Konzepte sind der Landesregierung zur Einführung Freier Software auf kommunaler Ebene bekannt? 2. Durch welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die Erstellung von Programmen und Konzepten zur Einführung Freier Software auf kommunaler Ebene? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2830 2 Über den Einsatz von Produkten der Informations- und Telekommunikationstechnik einschließlich bestimmter Softwareprodukte entscheiden die Kommunen im Rahmen der ihnen verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung eigenständig. Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 3. Beabsichtigt die Landesregierung, den Einsatz von Freier Software und Offenen Standards in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich in ähnlicher Weise zu untersuchen? Es ist aktuell nicht geplant, eine zum Vorhaben der Stadt Dortmund vergleichbare Erhebung durchzuführen. In der überwiegenden Zahl der Behörden und Einrichtungen des Landes wird sowohl freie Software als auch proprietäre Software eingesetzt. Der Schwerpunkt des Einsatzes freier Software liegt dabei im Serverbereich (Betriebssysteme, Webserver für Intranet/Internet, Proxies, DNS-Server, Applikationsserver, Softwareentwicklungsumgebungen, Datenbanken). Das Land Nordrhein-Westfalen benutzt und entwickelt als Redaktionssystem für Internetangebote das Content Management System nrwGOV, eine Distribution der freien Software DRUPAL 8, das wiederum als freie Software veröffentlicht werden soll. 4. Welche Potenziale, z.B. durch die Herstellerunabhängigkeit am Softwaremarkt, sieht die Landesregierung für den Einsatz von Freier Software und Offenen Standards in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich? Die Landesregierung bewertet den Aspekt der Herstellerunabhängigkeit, der sich durch den Einsatz Freier Software und insbesondere durch die Nutzung offener Standards ergeben kann, positiv. Grundsätzlich erfolgt die Entscheidung für die Auswahl von Softwareprodukten auf der Grundlage fachlicher Anforderungen – zu denen auch die Unterstützung relevanter offener Standards gehört – und unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Rahmenbedingungen. Dabei sind bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit neben den Lizenzkosten auch die Kosten für die Schulung, die Einführung und die Pflege einer Software zu berücksichtigen. 5. Inwiefern fördert die Landesregierung einen interkommunalen Datenaustausch, der auf Offenen Standards basiert, wie es das E-Government NRW vorsieht? Die Landesregierung unterstützt grundsätzlich die Nutzung offener Standards und speziell die Nutzung der XÖV-Standards des IT-Planungsrats für den elektronischen Datenaustausch der öffentlichen Verwaltung. Hierzu beteiligt sich das Land Nordrhein-Westfalen aktiv an der Entwicklung verschiedener XÖV-Standards. Die XÖV Standards schaffen eine stabile Basis auch für den interkommunalen Datenaustausch.