LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2833 13.06.2018 Datum des Originals: 12.06.2018/Ausgegeben: 18.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1051 vom 14. Mai 2018 der Abgeordneten Arndt Klocke und Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2638 Planungen zum Bau der A 52 in Essen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Ausgabe der NRZ vom 30.04.2018 wird Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) bezüglich der Frage „Was macht der Lückenschluss auf der A 52 bei Essen?“ folgendermaßen zitiert: „Gute Frage. Jeder, der auf eine Straßenkarte schaut, sieht, dass in der Nord-Süd-Verbindung eine wichtige Masche fehlt. Aus Sicht des Landes ist der Lückenschluss eine sinnvolle Neubaumaßnahme. Sie würde helfen, den innerstädtischen Verkehr zu entzerren und CO2 einzusparen. Wenn die Essener die Maßnahme wollen, werden sie bei uns auf offene Ohren stoßen. In den nächsten Wochen wird es dazu mehrere Gespräche geben. Vermutlich wird die ganze Bandbreite von Pro- und Contra-Argumenten aufgefächert. Der Lückenschluss ist ja kein neues Thema. Bei Rot-Grün war Verkehrspolitik hoch umstritten. Und dann gab es noch das ungeschriebene Gesetz des ´regionalen Konsens´. Wenn wir in einem Planfeststellungsverfahren alle berechtigten Interessen untereinander und gegeneinander abgewogen haben, und nach Klageverfahren ein Gericht sagt: Ihr dürft jetzt bauen, dann wird ein in Summe für die gesamte Bevölkerung sinnvolles Projekt in Zukunft nicht an einem grünen Ortsverein scheitern. Diese Politik ist vorbei.“ Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) stellt als wichtigstes Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes die verkehrspolitischen Weichen für die kommenden 10 bis 15 Jahre. Der BVWP 2030 wurde am 03.08.2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Am 02.12.2016 hat der Bundestag die Ausbaugesetze (inkl. der Bedarfspläne) für Schiene, Straße und die Wasserstraße beschlossen, die auf dem BVWP aufbauen. Im BVWP 2030 wird hinsichtlich der Planungsstufen und Finanzierbarkeit folgendes ausgeführt: „Auf den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach Erfordernis LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2833 2 Raumordnungsverfahren, Linien- bzw. Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren durchlaufen. Zeitpunkt und Reihenfolge der Umsetzung eines konkreten Projekts hängen letztlich von dessen Priorisierung im Bedarfsplan, dem jeweiligen Planungsstand sowie den vom Bundestag zur Verfügung gestellten Finanzmitteln ab. Für die neuen Vorhaben gibt es im BVWP 2030 die Dringlichkeitsstufen Vordringlicher Bedarf (VB) mit Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung (VB‐E) sowie Weiterer Bedarf (WB) mit Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*). Vorhaben des VB/VB‐E sollen im Geltungszeitraum des BVWP bis zum Jahr 2030 umgesetzt bzw. begonnen werden. In die Dringlichkeitskategorie WB/WB* werden Vorhaben eingestuft, denen ein grundsätzlicher verkehrlicher Bedarf zugeschrieben wird, deren Investitionsvolumen jedoch den voraussichtlich bis 2030 zur Verfügung stehenden Finanzrahmen überschreitet.“ Der Bundesverkehrswegeplan 2030 stuft das 7,1 Kilometer lange Neubauvorhaben von AD Essen-Ost (A 40) bis AK Essen-Nord (A 42) als „Neues Vorhaben - Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)“ ein. Als Planungsstand wird angegeben: VEA = Vorentwurf in Arbeit. Die geschätzten Kosten dieses Abschnittes werden im BVWP mit 736,3 Mio. Euro benannt. Das 3,1 Kilometer lange Neubauvorhaben Essen-Ruhralleetunnel (L 925 - AS Essen- Bergerhausen (A 52)) wird im BVWP 2030 ebenfalls als „Neues Vorhaben - Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)“ eingestuft. Als Planungsstand wird angegeben: LBV = Unterlagen für Linienbestimmung werden aufgestellt. Die geschätzten Kosten dieses Abschnittes werden im BVWP mit 363,6 Mio. Euro benannt. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1051 mit Schreiben vom 12. Juni 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung: Sowohl für den Lückenschluss der A 52 durch Essen als auch für den Ruhralleetunnel im Zuge der A 44 ist die Planung im Jahr 2011 von der alten Landesregierung gestoppt worden. Dies hat dazu geführt, dass der fertige Entwurf für den A 52 Lückenschluss nicht mehr genehmigt und die Linienbestimmung für die A 44 nicht mehr durchgeführt wurde. Die alte Landesregierung hat beide Vorhaben auch nicht zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) vorgeschlagen. Diese sind erst nach Aufforderung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für die Bewertung aufbereitet und in den BVWP aufgenommen worden. Dort wurden für beide Vorhaben hohe Nutzen-/Kostenverhältnisse ermittelt: für den Lückenschluss 4,5 und für den Ruhralleetunnel 6,9. Bei der Fortschreibung des Fernstraßenausbaugesetzes wurden dann beide Vorhaben in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingestuft. Damit ist für den Bau dieser Autobahnen der gesetzliche Bedarf festgelegt und für die Straßenbauverwaltung Planungsrecht gegeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2833 3 1. Welche Institutionen bzw. Gruppen sind an den verschiedenen Gesprächen beteiligt, die Verkehrsminister Hendrik Wüst in den nächsten Wochen im Hinblick auf die Realisierung der Neubauvorhaben der A52 zwischen dem Autobahndreieck Essen-Ost und dem Autobahnkreuz Essen-Nord sowie des Ruhralleetunnels in Essen plant? Es sind noch Fachgespräche mit dem BMVI über die Entwurfsgenehmigung und die mögliche Finanzierung zu führen. Die Straßenbauverwaltung wird dann zu gegebener Zeit wie bei vergleichbaren Projekten üblich mit allen Interessierten, Beteiligten und Betroffenen in Gespräche eintreten. 2. Geht die Landesregierung angesichts der Einstufung der Neubauvorhaben der A52 zwischen dem Autobahndreieck Essen-Ost und dem Autobahnkreuz Essen- Nord sowie des Ruhralleetunnels in Essen im BVWP 2030 als Vorhaben des Weiteren Bedarfs davon aus, dass der Bund noch innerhalb der rund 15jährigen Geltung des derzeitigen Bundesverkehrswegeplans finanzielle Mittel für diese Projekte zur Verfügung stellt? Dies wird in den anstehenden Gesprächen zu klären sein. Vgl. Antwort zu Frage 1. 3. Möchte die Landesregierung von der Praxis der rot-grünen Landesregierung abweichen, dass Planungskapazitäten des Landesbetriebes Straßen NRW auf Projekte konzentriert werden, die eine Realisierungschance innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre haben? Die Straßenbauverwaltung geht alle Maßnahmen an, für die bis 2030 eine Finanzierung möglich erscheint. Gemäß Masterplan zur Umsetzung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen werden hier vor allen Dingen folgende Kriterien zugrunde gelegt: o Entlastungswirkung der Maßnahme für das Netz, o Entlastungswirkung der Maßnahme für die Anwohner, o wirtschaftliche Bedeutung. 4. Wann sollten nach Auffassung der Landesregierung die Planfeststellungsverfahren für die Neubauvorhaben der A52 zwischen dem Autobahndreieck Essen-Ost und dem Autobahnkreuz Essen-Nord sowie des Ruhralleetunnels in Essen fortgesetzt werden? Weder für die A 52 zwischen dem AD Essen-Ost und dem AK Essen-Nord noch für den Ruhralleetunnel ist bereits ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden. Über den Fortgang der Planung der beiden Maßnahmen wird bei der jährlichen Fortschreibung des Arbeitsprogramms zum Masterplan zu entscheiden sein.