LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2837 14.06.2018 Datum des Originals: 13.06.2018/Ausgegeben: 19.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1036 vom 9. Mai 2018 des Abgeordneten Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2595 Anreizwirkungen zum Lärmschutz der neuen Entgeltordnung am Flughafen Dortmund Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 1. April 2018 ist die neue Entgeltordnung des Flughafen Dortmund GmbH für den Verkehrsflughafen Dortmund in Kraft getreten. In der neuen Entgeltordnung wurde ein zeitabhängiges Sonderentgelt bei Starts bzw. Landungen im Zeitraum von 22.00 bis 5.59 Uhr eingeführt. Demnach erhöhen sich die Start- und Landeentgelte um 100 Euro pro 15-Minuten- Zeitintervall in der Zeit zwischen 22.00 und 5.59 Uhr bei Flugbewegungen im Rahmen der gültigen Betriebsgenehmigung. Die Betriebsgenehmigung sieht folgende Betriebszeiten vor: „Flugzeuge im flugplanmäßigen Verkehr (schedule flights), deren planmäßige Landung gemäß Flugplan bis 22.00 Uhr Ortszeit am Flughafen Dortmund vorgesehen ist, dürfen nach vorheriger Genehmigung durch den Platzhalter (PPR) noch bis 23.00 Uhr (Ortszeit) landen. Es dürfen nur Flugzeuge für eine verspätete Landung zugelassen werden, die aufgrund ihrer besonderen lärmarmen Bauweise in der Bonusliste (für Landungen) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzw. in neueren Regelungen, die die Bonusliste ablösen, enthalten sind. Sofern die Zahl von 20 Verspätungen in einem Monat überschritten werden sollte, dürfen weitere Spätlandungen in dem betreffenden Monat nur noch mit Zustimmung der örtlichen Luftaufsicht zugelassen werden.“ Bei Flugbewegungen im Zeitraum von 6.00 bis 21.59 Uhr hat sich in der neuen Entgeltordnung gegenüber der alten Entgeltordnung (Inkrafttreten am 01.01.2017) nichts geändert. Die Startentgelthöhe ist gleich geblieben und richtet sich weiterhin nach der Gewichtsklasse (Höchstabflugmasse) und der Einstufung des Flugzeuges in Lärmkategorien (Einhaltung der Schallschutzanforderungen nach NfL I-134/99, Lärm-schutznachweis, Bonusliste u.a.). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2837 2 Eine positive Neuerung stellt die erstmalige Einführung emissionsabhängiger Entgelt- Zuschläge abhängig vom Stickoxidausstoß der Flugzeuge in der neuen Entgeltordnung des Dortmunder Flughafens dar. Das Emissionsentgelt beträgt 3,00 EUR pro Start im standardisierten Lande- und Startvorgang (LTO-Zyklus) für jedes Luftfahrzeug und entspricht in der Höhe der Regelung an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn. Weiterhin keine Anreizregelung findet sich in der neuen Entgeltordnung des Dortmunder Flughafens zur Nachrüstung von Flugzeugen der A320-Familie mit so genannten Wirbelgeneratoren. Entsprechende Entgeltnachlässe für Flugzeuge mit Wirbelgeneratoren sehen z.B. die Entgeltordnungen der Flughäfen Frankfurt und Düsseldorf vor. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1036 mit Schreiben vom 13. Juni 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie viele Flugbewegungen in der Zeit zwischen 22.00 bis 5.59 Uhr hat es am Flughafen Dortmund im Jahr 2017 gegeben? Im Jahr 2017 gab es 449 Flugbewegungen in der Zeit zwischen 22.00 bis 5.59 Uhr am Flughafen Dortmund. Davon waren 408 Flugbewegungen durch Polizeieinsätze und Ambulanzflüge (hier hauptsächlich Organtransporte) veranlasst. 2. Wie viele Flugbewegungen von Motorflugzeugen bis 2.000 kg Höchstabflugmasse je Start, die einen Lärmschutznachweis vorweisen können, aber nicht dem NfL I- 134/99 entsprechen, hat es am Flughafen im Jahr 2017 gegeben? Im Jahr 2017 gab es 13.530 Flugbewegungen von Motorflugzeugen bis 2.000 kg Höchstabflugmasse. Davon sind 9.978 Flugbewegungen Motorflugzeugen zuzuordnen, die einen Lärmschutznachweis vorlegen können, der dem Nachweis NfL I-134/99 entspricht. 3.023 Flugbewegungen können einen Lärmschutznachweis vorweisen, welcher aber nicht den NfL I-134/99 entspricht. 3. Wie viele Flugbewegungen von Motorflugzeugen bis 2.000 kg Höchstabflugmasse je Start, die keinen Lärmschutznachweis vorweisen können, gab es am Flughafen Dortmund im Jahr 2017? Im Jahr 2017 gab es 529 Flugbewegungen von Motorflugzeugen bis 2.000 kg Höchstabflugmasse die keinen Lärmschutznachweis vorweisen können. 4. Wie viele Flugbewegungen von Motorflugzeugen mit einer Höchstabflugmasse über 2.000 kg ohne Zulassung nach ICAO Annex 16 gab es am Flughafen Dortmund im Jahr 2017? Im Jahr 2017 gab es 38 Flugbewegungen von Motorflugzeugen mit einer Höchstabflugmasse über 2.000 kg ohne Zulassung nach ICAO Annex 16 am Flughafen Dortmund. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2837 3 5. Wie viele Flugbewegungen von Motorflugzeugen mit einer Höchstabflugmasse über 2.000 kg mit Zulassung nach ICAO Annex 16 gab es am Flughafen Dortmund im Jahr 2017? Bitte die Angaben differenzieren nach Luftfahrzeugen, die den Bedingungen von ICAO Annex 16, Chapter 3 oder 4 entsprechen und in der Bonusliste enthalten sind (a), die den Bedingungen von ICAO Annex 16, Chapter 3, entsprechen und nicht in der Bonusliste enthalten sind (b) und die den Bedingungen von ICAO Annex 16, Chapter 2, entsprechen (c). Im Jahr 2017 gab es folgende Motorflugbewegungen: zu (a): 20.120, zu (b): 755, zu (c): 0.