LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2861 15.06.2018 Datum des Originals: 15.06.2018/Ausgegeben: 20.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1058 vom 17. Mai 2018 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers und Karl Schultheis SPD Drucksache 17/2651 Wann kann der Radschnellweg Euregio gebaut werden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Jahr 2012 hat die rot-grüne Landesregierung eine verkehrspolitische Initiative ergriffen und den Bau von fünf Radschnellwegen in Nordrhein-Westfalen angekündigt. Verkehrsminister Wüst hat nach seinem Regierungsantritt mehrfach erklärt, die Vorhaben weitertreiben zu wollen. Am 28. Oktober 2017 zitierten ihn die Aachener Nachrichten mit den Worten: „Die Radfahrer in NRW werden ihr Glück kaum fassen können“. Eins der fünf Projekte, das aus dem ursprünglichen Wettbewerb erfolgreich hervorging, ist der Radschnellweg Euregio, der die deutschen Städte Aachen und Herzogenrath mit Heerlen und Kerkrade auf niederländischer Seite verbinden soll. In den beteiligten deutschen Kommunen wurden unter Federführung der Verwaltung der Städteregion Aachen umfassende Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung ergriffen: In mehreren Workshops konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Vorstellungen eines Radschnellwegs einbringen. Weiterhin wurde ein Internetportal gestartet, auf dem verschiedene Streckenführungen simuliert wurden und als Vorschlag eingebracht werden konnten. Diese verschiedenen Maßnahmen können nur als vorbildlich bezeichnet werden. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung berieten die politischen Gremien der beteiligten Kommunen vor den Sommerferien 2017 über den Radschnellweg. Die städteregionale Verwaltung wurde hierbei beauftragt, die zwischenzeitlich fertiggestellte Machbarkeitsstudie sowie die Kosten-Nutzen-Analyse bei der Landesregierung einzureichen. Ferner wurde die Bitte an das Land gerichtet, das Linienbestimmungsverfahren aufzunehmen und damit die Planungen zu konkretisieren. Im November 2017 erklärte das Verkehrsministerium des Landes gegenüber Städteregion Aachen, dass Straßen.NRW mit der Planung beauftragt worden sei. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2861 2 Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtete am 23. Februar 2018 über Aussagen des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums am Rande der Fahrradmesse Essen, dass Hindernisse bei Planung und Bau der Radschnellwege zu erwarten seien. Neben beteiligten Kommunen sei auch der Landesbetrieb Straßen.NRW aufgrund personeller Engpässe nicht in der Lage, die vorgesehenen Gelder zu verplanen. Vergleichbares berichtete zuvor bereits die Verwaltung der Städteregion Aachen. In der Sitzung des Bauausschusses vom 15. Februar 2018 führt die Verwaltung aus, zwischen Straßen.NRW und der städteregionalen Verwaltung sei die Aufgabenverteilung noch nicht geklärt, da ein erheblicher personeller Aufwand zu erwarten sei. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1058 mit Schreiben vom 15. Juni 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. 1. Sind die Berichte zutreffend, nach denen Straßen.NRW die notwendigen Kapazitäten fehlen, um Planung, Bau und Unterhalt der Radschnellwege generell und des Radschnellwegs Euregio im Speziellen durchzuführen? Nein. 2. Wann ist mit einem Ergebnis des Linienbestimmungsverfahrens beim Radschnellweg Euregio zu rechnen? Derzeit laufen die Vorarbeiten zum Linienbestimmungsverfahren. Dieses wird voraussichtlich im Jahr 2019 eingeleitet. Da die Dauer von Linienbestimmungsverfahren von ganz unterschiedlichen Faktoren abhängen, kann angesichts des Planungsstandes aktuell keine belastbare Aussage zum Abschluss des Verfahrens getroffen werden. 3. Mit welchem Baubeginn rechnet die Landesregierung beim Radschnellweg Euregio? Aufgrund des frühen Planungsstadiums können noch keine verlässlichen Aussagen zum Baubeginn getätigt werden. 4. In der Vergangenheit hat der heutige Minister Wüst die Aufnahme der Radschnellwege ins Straßen- und Wegegesetz des Landes kritisiert. Plant die Landesregierung, die Gesetzesänderung rückabzuwickeln? Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2861 3 5. Seitens der Städteregion Aachen kam der Vorschlag, den Radschnellweg bis Herzogenrath-Merkstein zu verlängern. Kann hier mit einer Kostenübernahme durch das Land NRW gerechnet werden? Nach der Machbarkeitsstudie hat die Verlängerung des Radschnellweges kein ausreichendes Potenzial an täglichen Radfahrten und kann deshalb nicht als Radschnellweg durch das Land finanziert werden.