LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/288 03.08.2017 Datum des Originals: 03.08.2017/Ausgegeben: 08.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 50 vom 30. Juni 2017 der Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer, Jürgen Berghahn und Ellen Stock SPD Drucksache 17/110 Lässt Schwarz-Gelb die Integrationspauschale im Landeshaushalt versickern? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Bund stellt dem Land Nordrhein-Westfalen im aktuellen und kommenden Jahr eine Integrationspauschale in Höhe von 434 Millionen Euro jährlich für flüchtlingsbedingte Mehrkosten zur Verfügung. Obwohl die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern eindeutig eine Entlastung der Länder vorsah, forderte die CDU-NRW die vollständige Weiterleitung der Mittel an die Kommunen. „Die Gelder des Bundes dürfen nicht im Landeshaushalt versickern“, hatte noch im November 2016 der damalige kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper, gefordert (RP, 19.11.2016). Die FDP-Landtagsfraktion forderte in einem Entschließungsantrag im gleichen Monat ihrerseits einen "erheblichen Teil" der Bundesmittel in 2016 und 2017 an die Kommunen weiterzuleiten (Drs. 16/13638). Im Wahlprogramm der nordrheinwestfälischen CDU zur Landtagswahl 2017 hieß es noch: „Die durch den Bund dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellte Integrationspauschale werden wir künftig zwingend und ohne Umwege oder Kürzungen an die Kommunen weiterleiten.“ Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP findet sich hingegen kein Hinweis auf dem Umgang mit der Integrationspauschale. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 50 mit Schreiben vom 3. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/288 2 Vorbemerkung der Landesregierung Der Bund stellt den Ländern in den Jahren 2016, 2017 und 2018 über eine entsprechende Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer eine jährliche Integrationspauschale von 2 Mrd. Euro zur Verfügung. Der Anteil des Landes Nordrhein-Westfalen beläuft sich jeweils auf rd. 434 Mio. Euro. Die von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geführte Landesregierung hat sich sowohl mit dem Haushalt 2016 als auch mit dem Haushalt 2017 dafür entschieden, die Integrationspauschale nicht an die Kommunen weiterzuleiten. Darüber hinaus hat die Fortschreibung der letztjährigen Mittelfristigen Finanzplanung durch die alte Landesregierung (Vorlage 17/6 vom 21. Juni 2017 an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen) auch im Haushaltsjahr 2018 keine Weiterleitung der Integrationspauschale an die Kommunen vorgesehen. 1. Plant die Landesregierung die Mittel aus der Integrationspauschale des Bundes für 2017 noch im aktuellen Haushaltsjahr an die Kommunen weiterzuleiten? 2. Wenn ja, in welchem Umfang ist dies vorgesehen? 3. In welcher Höhe würden die Kommunen im Kreis Lippe Zuweisungen erhalten, wenn die Integrationspauschale in Höhe von 434 Millionen Euro im vollen Umfang in 2017 an die Kommunen weitergeleitet würde (bitte einzeln aufschlüsseln)? 4. Wird das Land die Mittel aus der Integrationspauschale im Jahr 2018 vollumfänglich an die Kommunen weiterleiten? 5. Wenn ja, steht den Kommunen im Rahmen ihrer kommunalpolitischen Integrationsarbeit eine freie Mittelverwendung zu oder plant das Land Auflagen zu erlassen? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung wird über ihre Position dazu wie auch über alle anderen haushaltsrelevanten Fragen im Zusammenhang mit den einzubringenden Haushaltsentwürfen entscheiden.