LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2884 19.06.2018 Datum des Originals: 19.06.2018/Ausgegeben: 22.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1037 vom 9. Mai 2018 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2596 Förderung von gewerblichen Cargobikes Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Lastenräder können im städtischen Lieferverkehr einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung leisten, insbesondere auf der sogenannten „letzten Meile“. Seit dem 1. März 2018 wird der Kauf von neuen gewerblichen Lastenrädern – sogenannten Cargobikes – vom Bund gefördert, wenn sie komplett oder teilweise elektrisch angetrieben werden. Die Fördersumme beträgt dabei bis zu 30 Prozent des Kaufpreises, höchstens jedoch 2.500 Euro für jedes Lastenfahrrad, -anhänger oder Gespann. Antragsberechtigt sind: private Unternehmen (unabhängig Ihrer Rechtsform, einschließlich Genossenschaften) freiberuflich Tätige Unternehmen mit kommunaler Beteiligung öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen (ausgenommen: Volkshochschulen) Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser sowie deren Träger Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1037 mit Schreiben vom 19. Juni 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2884 2 1. Welche positiven Effekte sieht die Landesregierung durch den verstärkten Einsatz von Cargobikes? Cargobikes können im innerstädtischen Verkehr an Stelle von PKW und leichten Nutzfahrzeugen eingesetzt werden. Dies trägt zu einer Reduzierung der Schadstoffemissionen und Fahrzeugzahlen in den Innenstädten sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrsbereich bei. 2. Gibt es Pläne der Landesregierung, Cargobikes auch für Ministerien und Behörden des Landes anstelle von Kraftfahrzeugen einzusetzen? Die Landesregierung begrüßt es, wenn für geeignete dienstliche Zwecke Cargobikes anstelle von Kraftfahrzeugen eingesetzt werden. Der Gütertransport gehört jedoch nicht zum üblichen Einsatzzweck der Ministerien der Landesregierung und der Behörden mit wesentlichen Fuhrparks. Speziell Cargobikes kommen daher - von Einzelfällen abgesehen - nicht zum Einsatz. So besitzt das Ministerium für Verkehr seit über 10 Jahren ein Lastenfahrrad, das allen Beschäftigten für dienstliche Zwecke zur Verfügung steht; die Häufigkeit der Nutzung wird nicht dokumentiert. Die Landesregierung konnte am 8. März 2016 in ihrer Antwort auf die Große Anfrage 17 „Potenziale des Radverkehrs in Nordrhein-Westfalen erkennen und nutzen“ (Drs. 16/11412) die Zahl von 1.549 Dienstfahrrädern nennen. Diese Fahrräder sind teilweise mit Transportkörben ausgestattet, die in der Lage sind, kleinere Aktenmengen oder auch Taschen zu transportieren. 3. Wird die Landesregierung zusätzlich zur Bundesförderung ein eigenes Förderprogramm zur Anschaffung von Cargobikes für die oben genannten Institutionen und Personengruppen auflegen? Die Landesregierung hält die Förderung des Bundes für die Anschaffung von Cargobikes für angemessen. Daher ist in diesem Bereich keine zusätzliche Förderung dieser Zielgruppen geplant. 4. Gibt es Überlegungen der Landesregierung, entsprechende Infrastruktur wie bspw. Abstellanlagen, Ladestationen und Parkhäuser für Lastenräder und Cargobikes zu fördern? Im Bereich der Nahmobilitätsförderung werden seit über 20 Jahren Radstationen an Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)- Haltestellen gefördert. Diese bieten auch Abstellmöglichkeiten für Lastenräder. Lademöglichkeiten sind weitestgehend vorhanden. Daneben können im Rahmen des Nahmobilitätsprogramms auch Abstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum gefördert werden. Dies gilt auch für Lastenräder/Cargobikes. Im Rahmen des Wettbewerbes „KommunalerKlimaschutz.NRW“ und dem besonderen Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ können Kommunen Maßnahmen zur Anwendung von Cargobikes im Kontext einer integrierten Strategie einreichen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2884 3 5. Plant die Landesregierung, entsprechende Änderungen in der Landesbauordnung vorzunehmen und Änderungen in der Straßenverkehrsordnung im Bund anzuregen, damit sowohl die Sicherheit im Straßenverkehr als auch entsprechend sichere und zugängliche Infrastruktur für Cargobikes zukünftig hergestellt werden kann? Lastenräder sind den herkömmlichen Fahrrädern rechtlich gleichgestellt und können die für den Radverkehr vorgesehene straßenseitige Infrastruktur in gleicher Weise nutzen. Die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften genügen den sicherheitstechnischen Anforderungen an eine sichere Führung der Radfahrenden im öffentlichen Verkehrsraum. Sollten künftig wesentliche Änderungsbedarfe erkennbar werden, so werden diese im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Bund-Länder-Dienstbesprechungen (BLFA-StVO), die sich mit Fragen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) befassen, eingebracht. Die StVO unterliegt einer ständigen Kontrolle der Obersten Straßenverkehrsbehörden der Länder, die durch ihre Mitwirkung im BLFA-StVO für Anpassung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften an neue Erfordernisse Sorge tragen. Der aktuelle Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drs. 17/2166) zum Baurechtsmodernisierungsgesetz sieht vor, dass bei Errichtung, aber auch bei Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen notwendige Stellplätze, auch für Fahrräder, herzustellen sind. Damit nimmt das nordrhein-westfälische Baurecht endlich auch das Fahrrad allgemein in den Blick und fördert entsprechende Formen der Mobilität.