LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2886 20.06.2018 Datum des Originals: 19.06.2018/Ausgegeben: 25.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1045 vom 15. Mai 2018 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/2614 Plant die schwarz-gelbe Landesregierung den Duisburger Hafen zu privatisieren? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In dem am 26. Juni 2017 von CDU und FDP unterschriebenen Koalitionsvertrag für Nordrhein- Westfalen konstatiert Schwarz-Gelb, dass „die Betätigung von öffentlichen Unternehmen nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Betätigung zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dringend erforderlich ist und private Unternehmen diese Aufgabe nicht ebenso wirksam und effektiv erledigen können“. Vor diesem Hintergrund will sie das „Beteiligungsportfolio des Landes auf Privatisierungsmöglichkeiten“ prüfen. Das Land Nordrhein-Westfalen ist zu zwei Drittel am Grundkapital der Hafengesellschaft beteiligt. Mit einem Umschlagvolumen von 3,7 Millionen TEU (20-Fuß-Standardcontainern) ist der Duisburger Hafen der weltgrößte Container-Umschlagplatz im Binnenland und damit das „Tor zur Welt“ für ganz NRW und darüber hinaus. Es werden über 400 wöchentliche Kombiverkehr- Verbindungen zu über 80 direkten Zielen in Europa und Asien erreicht. Die rund 300 logistikorientierten Unternehmen, die im Duisburger Hafen ansässig sind, generieren eine Wertschöpfung von rund 3 Mrd. Euro pro Jahr und beschäftigen bereits heute über 45.000 Menschen. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 1045 mit Schreiben vom 19. Juni 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehr beantwortet. 1. Nach welchen Kriterien wird die Landesregierung die von CDU und FDP gewünschte Privatisierungsmöglichkeit bzgl. des Duisburger Hafens prüfen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2886 2 Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 15. Mai 2018 unter Berücksichtigung der Vorgaben der Landeshaushaltsordnung für alle Ressorts geltende sachliche Kriterien für die Prüfung beschlossen, ob das Land an einer bereits bestehenden Beteiligung an einer privatrechtlichen Gesellschaft festhält und ob es eine neue Beteiligung eingehen soll. Über diese Kriterien habe ich dem Haushalts- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 7. Juni 2018 ausführlich berichtet. Ich verweise insofern auf die HFA-Vorlage „Überprüfung des Beteiligungsportfolios“ vom 5. Juni 2018 (Vorlage 17/850). 2. Bis wann soll die Prüfung der Privatisierungsmöglichkeit beim Beteiligungsportfolio des Landes abgeschlossen und die bis dahin bestehende Unsicherheit beendet werden? 3. Kann die Regierung ausschließen, dass die Landesanteile am Duisburger Hafen privatisiert werden? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Alle Ressorts werden im Rahmen der dezentralen Beteiligungsverwaltung die Prüfung nach den einheitlichen Kriterien durchführen und das Ergebnis ihrer Prüfung dem Ministerium der Finanzen vorlegen. Über das Ergebnis entscheidet bei Bedarf das Kabinett. Die Landesregierung wird die Prüfung zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt durchführen. 4. Wie werden die Mitglieder des Landtags und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der angekündigten grundsätzlichen Prüfung des Beteiligungsportfolios des Landes und über mögliche Privatisierungsabsichten der schwarz-gelben Landesregierung unterrichtet? Die Landesregierung wird über die Ergebnisse ihrer Prüfung in angemessener Form informieren.