LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2889 20.06.2018 Datum des Originals: 19.06.2018/Ausgegeben: 25.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1056 vom 15. Mai 2018 des Abgeordneten Gordan Dudas SPD Drucksache 17/2649 Heimatförderung – Wann veröffentlicht die Landesregierung die Förderbestimmungen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Begriff „Heimat“ wird von vielen Menschen in unserem Land ganz unterschiedlich definiert. Für manche ist es die unverwechselbare Landschaft in der Stadt oder dem Dorf, in dem man groß geworden ist. Für andere ist es der Geschmack des vertrauten Essens, der Klang der örtlichen Mundart oder aber die Familie. Heimat trägt vermutlich jede und jeder auf ganz eigene Art im Herzen mit sich. Eine politische Besetzung des Begriffs scheint daher nicht nur schwierig, sondern kann von manchen zu Recht als bevormundend wahrgenommen werden. Daher gebietet es der Anstand, die Vielfalt der Heimat und der damit verbundenen Empfindungen für sich stehen zu lassen. Mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat sich die Mitte- Rechts-Koalition die Förderung der Heimat in unserem Bundesland auf die Fahnen geschrieben. Was genau die Landesregierung unter Heimatförderung versteht, ist für viele noch unklar. Erste Hinweise gibt der Bericht von Ministerin Scharrenbach für die Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung am 16. März (vgl. Vorlage 17/646). Hier werden fünf verschiedene Maßnahmenpakete bzw. Elemente skizziert (Heimat- Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstätten, Heimat-Fonds, Heimat-Zeugnis). Leider bleibt es bislang aber bei der Ankündigung, konkrete Förderbedingungen sollen im „Sommer“ veröffentlicht werden. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1056 mit Schreiben vom 19. Juni 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2889 2 1. Wann ist konkret mit der Veröffentlichung der Förderbedingungen der verschiedenen Maßnahmen zu rechnen (möglichst Präzise, ggf. Kalenderwoche)? Derzeit finden hinsichtlich der Förderrichtlinien und -grundsätze noch Abstimmungen mit dem Ministerium der Finanzen und dem Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Es ist beabsichtigt, das Förderverfahren möglichst schlank und einfach zu gestalten und für einzelne Förderinstrumente ein IT-gestütztes Verfahren anzubieten, das ebenfalls noch in der Entwicklung ist. Die Veröffentlichung der Förderrichtlinien und Fördergrundsätze ist für den Sommer dieses Jahres geplant. 2. Welche Eckpunkte stehen für die Förderbedingungen bereits fest? Bezüglich der geplanten Förderbedingungen wird auf die Vorlage 17/646 „Heimatförderung“ vom 15. März 2018 verwiesen. 3. Welche Maßnahmen innerhalb der fünf Elemente der Heimatförderung wurden bereits in vergangenen Fördermaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen abgedeckt? 4. Welche Maßnahmen innerhalb der fünf Elemente der Heimatförderung werden erstmals gefördert? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Mit Fokussierung der fünf Elemente auf eine als konzeptionelle Einheit entwickelte Heimatförderung betritt die Landesregierung Neuland. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen will mit seiner Heimatförderung Initiativen und Projekte unterstützen, die lokale und regionale Identität sowie Gemeinschaft und damit Heimat stärken. Ziel ist es, verbindende Traditionen und den Zusammenhalt vor Ort zu fördern, das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für die Heimat – egal ob in Städten oder Dörfern – ins Zentrum zu rücken, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern, die positiv gelebte Vielfalt in unserem Land deutlicher sichtbar werden zu lassen, bestehendes Engagement in der Gestaltung von Heimat wertzuschätzen und zu unterstützen, das Interesse und die Offenheit gegenüber neuen Ideen zur Gestaltung der Heimat zu wecken und herausragende Beispiele im Einsatz für die Heimat auszuzeichnen und bekannt zu machen. Dabei soll eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen und dem in Vereinen, Verbänden und Initiativen manifestierten bürgerschaftlichen Engagement vor Ort gepflegt werden. Heimatprägende Besonderheiten können ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken sowie Orten in Natur und Landschaft finden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2889 3 Eine solche Heimatförderung, die das gelebte, gebaute und naturräumliche Erbe in seiner Gesamtheit wahrnimmt und fördern will, hat es in Nordrhein-Westfalen bisher nicht gegeben. Erst durch diese breite Kombination verschiedener Facetten von Heimat wird Heimatpolitik bürgernah, den vielfältigen Vorstellungen von Heimat gerecht und damit zukunftsorientiert.