LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2904 21.06.2018 Datum des Originals: 20.06.2018/Ausgegeben: 26.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1053 vom 14. Mai 2018 des Abgeordneten Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2642 Wie setzt die Landesregierung Schadensersatzansprüche beim BLB durch? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 03.04.2018 meldete die Deutsche Presse-Agentur (dpa), dass in der millionenschweren Korruptionsaffäre um den landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) das Hafturteil gegen den einstigen Geschäftsführer Ferdinand Tiggemann wegen Bestechlichkeit nun rechtskräftig sei. Dies hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am selben Tag mitgeteilt. Herr Tiggemann war von Mai 2001 bis Oktober 2010 Geschäftsführer des BLB NRW. Das Landgericht Düsseldorf hatte ihn mit Urteil vom 13.02.2017 wegen Bestechlichkeit jeweils in Tateinheit mit Untreue in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zur Steuerhinterziehung sowie wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit Verletzung von Dienstgeheimnissen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Darüber hinaus sind aktuell weitere Strafverfahren gegen Herrn Tiggemann anhängig, die Anklageerhebung wegen schwerer Untreue wurde im Oktober 2017 von einer Sprecherin des Düsseldorfer Landesgerichts gegenüber dem WDR bestätigt (https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/tiggemann-blb-landesarchiv-anklage- 100.html). Dem Land NRW ist durch die zum Teil bereits gerichtlich nachgewiesenen strafbaren Handlungen des Herrn Tiggemann ein Schaden in Millionenhöhe entstanden. Auch der vom Parlament eingesetzte Untersuchungsausschuss kam in diesem Zusammenhang zu deutlichen Ergebnissen. So findet sich im Abschlussbericht (Drucksache 16/15150) in der Zusammenfassung (S. 620) beispielsweise folgende Passage, in der die immense Verantwortung des damaligen Geschäftsführers für die Bauskandale und die damit verbundenen Millionenschäden für das Land NRW deutlich wird: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2904 2 „Die festgestellten „Missstände“ lassen sich vornehmlich auf die Person des auch allein handlungsbevollmächtigten Sprechers der Geschäftsführung Tiggemann zurückführen. Im Rahmen des sogenannten „Vermieter-Mieter-Modells“ zeigte er sich als Vertreter des Vermieters gegenüber den Wünschen der Mieter übertrieben entgegenkommend und ging erhebliche Risiken ein, die sich teilweise verwirklichten. Zur Überzeugung des Ausschusses hatte er dabei primär die Realisierung bestimmter, von den Ministerien gewollter Projekte im Fokus und nicht die Wirtschaftlichkeit der Projekte für den BLB. Er gerierte sich oft als Macher, der berechtigte Bedenken eigener Mitarbeiter oder anderer Beteiligter ignorierte. Seine Entscheidungsfindungen dokumentierte er regelmäßig nicht. Innerhalb des BLB war er augenscheinlich der unantastbare Chef.“ Der Finanzminister des Landes NRW hat am 01.12.2017 (Vorlage 17/358) dargestellt, dass in diesem Kontext mögliche Schadensersatzansprüche geprüft werden. Bezüglich der BLB- Projekte, wegen derer 2017 Anklage erhoben wurde, sollen nach Aussage des Finanzministers im Rahmen dieser Prüfung auch die Ergebnisse der aktuellen staatsanwaltlichen Ermittlungen und etwaiger Strafprozesse berücksichtigt werden. Zudem wurde darüber hinausgehend eine parallele Prüfung hinsichtlich der Notwendigkeit, verjährungsunterbrechende Maßnahmen zu ergreifen, angekündigt. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 1053 mit Schreiben vom 20. Juni 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Gibt es bereits Ergebnisse bei der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche durch die Landesregierung bzw. wann kann mit verbindlichen Ergebnissen gerechnet werden? (Bitte nach einzelnen Themenkomplexen gliedern.) 2. Kann man bereits Aussagen zu der konkreten Höhe der Schadensersatzforderungen machen? (Bitte nach einzelnen Themenkomplexen gliedern.) 3. Zu welchem Zeitpunkt tritt bei den geprüften Sachverhalten die Verjährung ein? (Bitte nach einzelnen Themenkomplexen gliedern.) 4. Wurden bereits verjährungsunterbrechende Maßnahmen ergriffen bzw. wie ist in diesem Kontext der Stand der Prüfungen? (Bitte nach einzelnen Themenkomplexen gliedern.) Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Die mit der Kleinen Anfrage erbetenen Informationen können nicht im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Drucksache beantwortet werden, weil die Antwort der Landesregierung Grundrechte Dritter beeinträchtigen würde. Das Ministerium der Finanzen ist insofern verpflichtet, im Hinblick auf die Person des ehemaligen Geschäftsführers das Personalgeheimnis zu wahren.