LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2905 21.06.2018 Datum des Originals: 20.06.2018/Ausgegeben: 26.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1076 vom 24. Mai 2018 der Abgeordneten Verena Schäffer und Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2690 Polizeieinsatz in Essen am 27. April 2017 mit tödlichem Verlauf Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Essen und verschiedener Presseberichte soll in der Nacht vom 27. April 2017 ein 22-jähriger eritreischer Mann, Michael H., durch den Einsatz einer Polizeidienstwaffe getötet worden sein. Der Vorfall soll sich in einem Mehrfamilienhaus an der Gladbecker Straße in Essen ereignet haben. Die Polizei soll wegen Ruhestörung, die durch Lärm in der Wohnung des Betroffenen H. verursacht worden sein soll, zu dem Haus gerufen worden sein. H. soll unmittelbar, nachdem er seine Wohnungstüre geöffnet hatte, ein Küchenmesser in seiner Hand gehalten und die Polizeibeamtinnen bzw. -beamten damit bedroht haben. Auf mehrmaliges Auffordern, das Messer wegzulegen, soll H. nicht reagiert haben. Er soll sich vielmehr in die Richtung der Beamtinnen bzw. Beamten bewegt haben. Daraufhin soll ein Polizeivollzugsbeamter mit seiner Dienstwaffe auf den Mann geschossen haben. Es sollen sofort Reanimationsmaßnahmen eingeleitet worden sein, die erfolglos geblieben sein sollen. H. soll noch vor Ort gestorben sein. Zur Aufklärung des Falls soll beim Polizeipräsidium Düsseldorf eine Mordkommission gebildet worden sein. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1076 mit Schreiben vom 20. Juni 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Wie lauten die Ergebnisse der eingesetzten Mordkommission des Polizeipräsidiums Düsseldorf zu dem Fall? 3. Warum wurde auf den Betroffenen geschossen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2905 2 Die Fragen 1 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen hat berichtet, dass ausweislich des Berichts der Mordkommission „MK Altenessen“ des Polizeipräsidiums Düsseldorf vom 19.06.2017 der später an den Folgen des Schusswaffengebrauchs verstorbene H. den wegen einer Ruhestörung von Nachbarn alarmierten zwei Beamten, die sich deutlich als Polizeibeamte zu erkennen gegeben hatten, mit einem Fleischermesser (20 cm Klingenlänge) in der Hand die Tür geöffnet habe. Trotz mehrfacher, eindrücklicher und laut vernehmlicher Aufforderung, dieses fallen zu lassen, habe er es weiter in der Hand gehalten. Als die Polizisten sich daraufhin mit gezogenen Dienstwaffen rückwärtsgehend durch den Flur zurückzogen, sei er plötzlich, das Messer zum Stoß erhoben, nach vorne gestürmt. Als der H. den vorne stehenden Beamten fast erreicht hatte, habe dieser, da es in dem Flur keine Möglichkeit zum Ausweichen oder Deckung nehmen gegeben habe, den unmittelbar lebensgefährdenden Angriff des H. nur durch einen gezielten Schuss abwenden können. Nach Abgabe des Schusses sei durch die Beamte umgehend erste Hilfe geleistet und sofort ein Notarzt verständigt worden. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sei der Schusswaffengebrauch durch den Beamten erforderlich gewesen, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Eine Handlungsalternative sei nicht festzustellen gewesen. 2. Wie viele Polizeivollzugsbeamtinnen bzw. -beamte waren bei dem Schusswaffeneinsatz gegen den Betroffenen anwesend? Es waren zwei uniformierte Polizeivollzugsbeamte vor Ort. 4. Wodurch starb der Betroffene gemäß dem Obduktionsbefund? Laut Obduktionsprotokoll des rechtsmedizinischen Instituts der Universität Düsseldorf vom 28.04.2017 verstarb der H. durch Verbluten nach innen bei Bruststeckschuss mit Verletzung des Herzens und der Brusthauptschlagader.