LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2906 21.06.2018 Datum des Originals: 21.06.2018/Ausgegeben: 26.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1033 vom 8. Mai 2018 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/2585 Wie weit sind die Privat-vor-Staat-Pläne der Landesregierung mit der Westspiel GmbH gediehen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete am 29.04.2018 sowie am 30.04.2018 darüber, dass die Landesregierung sich von der Westdeutschen Spielbanken GmbH trennen - und das Kabinett dies am 08.05.2018 beschließen wolle. In der Berichterstattung wird darüber spekuliert, dass die Gauselmann-Gruppe, die ausweislich von Aussagen ihres eigenen Unternehmenssprechers vormals auf Umwegen an mehreren FDP-Tochtergesellschaften beteiligt gewesen sei, an einem Erwerb interessiert wäre. Die Fraktion der SPD im Landtag Nordrhein-Westfalen hat mit der Beantragung einer aktuellen Viertelstunde zum Thema Fragen gestellt, die Herr Minister Lienenkämper in der Sitzung nicht beantwortete. Der Minister für Finanzen hat die Kleine Anfrage 1033 mit Schreiben vom 21. Juni 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister des Innern, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Mit welchen Interessenten haben Vertreter der Landesregierung bislang Gespräche über einen Erwerb von Anteilen aus der Westdeutschen Spielbanken GmbH geführt? Es hat keine Gespräche gegeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2906 2 2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über eine in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 03.05.2018 thematisierte sogenannte „Marktabfrage“ zum Thema? Eine Marktabfrage ist nicht erfolgt. 3. Wann wurde die Mitarbeitervertretung der Westdeutschen Spielbanken GmbH über die Privatisierungsabsichten der Landesregierung informiert? Die NRW.BANK hat als Eigentümerin der WestSpiel-Gruppe die Beschäftigten am 9. Mai 2018 über die unmittelbar am Vortag getroffene Grundsatzentscheidung der Landesregierung und der Gewährträgerversammlung der NRW.BANK informiert. 4. Schließt die Landesregierung Standortschließungen aus? Alle berechtigten Interessen werden im Verfahren berücksichtigt werden. 5. Wie will die Landesregierung nach einem Verkauf das in § 1 (1) des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages definierte Ziel und die öffentliche Aufgabe „…das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Spielsuchtbekämpfung zu schaffen…“ sicherstellen? Da die Privatisierung der Spielbanken die Aufsicht vor weitere Herausforderungen stellt, ist es der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, dass der Spielbetrieb auch in Zukunft engmaschig und wirksam überwacht wird. Eine starke staatliche Aufsicht ist daher unverzichtbar. Das Casinospiel in Nordrhein-Westfalen wird somit künftig in der gleichen Qualität und mit dem bestmöglichen Spielerschutz stattfinden, nur in anderer Trägerschaft.