LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2913 21.06.2018 Datum des Originals: 20.06.2018/Ausgegeben: 26.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1081 vom 26. April 2018 des Abgeordneten Markus Wagner AfD Drucksache 17/2706 Angriff von Linksextremisten auf Polizeibeamte in Dortmund Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 14.10.2017 wurde ein 28-jähriger Mann in einer Dortmunder Asylbewerber-Unterkunft durch einen Messerangriff schwer verletzt. Bei der Fahndung nach dem Täter, der vom Opfer als Schwarzafrikaner beschrieben worden war, überprüfte die Polizei in der Umgebung mehrere Menschen mit schwarzer Hautfarbe.1 Hierbei wurden die Beamten plötzlich durch eine Gruppe von bis zu 40 Personen körperlich angegriffen, mit Flaschen beworfen und beschimpft.2 Bei der Gruppe soll es sich um anarchistische Linksextremisten gehandelt haben, die gerade im Szeneobjekt „Nordpol“ eine Solidaritätsaktion zu Gunsten des kürzlich verbotenen Internetportals „linksunten.indymedia“ abhielten und der Polizei wegen der Kontrolle schwarzer Personen Rassismus unterstellten.3 Aus der Gruppe der linksmotivierten Gewalttäter wurden in der Folge vier Personen in Gewahrsam genommen. Zudem sollen die Polizisten, ob diverser Funkstörungen Probleme gehabt haben, Verstärkung anzufordern, und ihnen ein zufällig vorbei kommender Hundeführer zur Hilfe geeilt sein. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1081 mit Schreiben vom 20. Juni 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1 http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/3762126 2 http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/3760760 3 http://www.rp-online.de/nrw/panorama/dortmunder-polizei-verdaechtigt-linksautonome-nach-angriffauf -beamte-aid-1.7147395; https://www.facebook.com/events/352565635189704/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2913 2 1. Ist es zutreffend, dass die Gruppe der Angreifer zuvor eine Veranstaltung im Szeneobjekt „Nordpol“ besucht hat, die sich mit dem verbotenen Verein „linksunten.indymedia“ solidarisiert hat? Die Personen, welche den polizeilichen Einsatz störten und die eingesetzten Polizeibeamten angriffen, gehörten zu einer Personengruppe, welche sich vor dem dortigen Café „Nordpol“ aufhielt. Ob diese Personen zuvor an einer Veranstaltung im Café „Nordpol“ teilgenommen hatten, ist nicht bekannt. 2. Wie schätzt das Landesamt für Verfassungsschutz die linken Szeneobjekte „Nordpol“ und „Black Pigeon“ ein? Wegen feststellbarer Bezüge der benannten Szeneobjekte zu linksextremistischen Organisationen und Einrichtungen werden sie vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz als linksextremistisch beeinflusst eingeschätzt. 3. Waren die vier in Gewahrsam genommenen Personen den Behörden bereits zuvor als politisch motivierte Straftäter oder Extremisten bekannt? Drei der insgesamt vier in Gewahrsam genommenen Personen sind als politisch links motivierte Straftäter bekannt. 4. Ist es zutreffend, dass es während des erwähnten Einsatzes Probleme mit dem Polizeifunk gegeben hat? Nein. 5. Wurden bei dem Einsatz Beamte verletzt? Nein.