LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2920 21.06.2018 Datum des Originals: 19.06.2018/Ausgegeben: 27.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1038 vom 9. Mai 2018 der Abgeordneten Arndt Klocke und Johannes Remmel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2597 Aufschlüsselung von Messwerten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In dem Bericht der Landesregierung zur Frage nach Stand und Chancen der Elektromobilität im Öffentlichen Personennahverkehr (Vorlage 17/678) wird ausgeführt: „Untersuchungen des LANUV NRW zu den Luftreinhalteplänen zeigen, dass der ÖPNV an einzelnen Belastungsschwerpunkten durchaus einen Anteil von einem Fünftel bis zu einem Viertel an der innerstädtischen NOx-Belastung hat.“ In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 11. April 2018, in dem diese Vorlage diskutiert wurde, wurde auch auf ein Gutachten des Ingenieurbüro Lohmeyer zum Luftreinhalteplan Düsseldorf verwiesen, der einen Anteil des ÖPNV von 14 Prozent Minderungspotential an NOx ausmacht. Laut Luftreinhalteplan der Stadt Düsseldorf aus dem Jahr 2013 liegt der Anteil der ÖPNV-Busse am NOx-Ausstoß bei 5,7 Prozent. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1038 mit Schreiben vom 19. Juni 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehr beantwortet. 1. An welchen konkreten Belastungsschwerpunkten haben Untersuchungen des LANUVs einen Anteil von 20 bis 25 Prozent an der innerstädtischen NOx- Belastung festgestellt? 2. Aufgrund welcher Berechnungen und Datengrundlage geht die Landesregierung von einem Anteil des ÖPNV von 20 bis 25 Prozent an den gemessenen innerstädtischen Stickoxidbelastungen aus? (Bitte nach Städten aufschlüsseln) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2920 2 Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Eine Auswertung der in Kraft befindlichen Luftreinhaltepläne im Hinblick auf den NOx- Verursacheranteil von Bussen ergab, dass an folgenden Belastungsschwerpunkten die Busse einen Anteil von 20 bis 25 Prozent an der innerstädtischen NOx-Belastung haben: Witten, Ruhrstraße (Luftreinhalteplan Witten 2016) mit 29 Prozent; Hagen, Graf-von Galen-Ring (Luftreinhalteplan Hagen 2017) mit 27 Prozent; Siegen, Sandstraße (Luftreinhalteplan Siegen, 2015) mit 27 Prozent; Aachen, Adalbertsteinweg (Luftreinhalteplan Aachen, 2015) mit 26 Prozent. Grundlage der Daten sind die örtlichen Verkehrszahlen und Flottenzusammensetzungen und die Fahrzeugemissionen gemäß dem Handbuch für Emissionsfaktoren (HbEfa). In die Berechnung der Verursacheranteile fließen zudem Daten über die Höhe der Hintergrundbelastung und Emissionsdaten weiterer lokaler Verursacher, wie z.B. Industrie, Hausbrand und Kleinfeuerungsanlagen ein. Weitere Einzelheiten zu den Datengrundlagen und Berechnungen können den jeweiligen Luftreinhalteplänen entnommen werden. 3. Laut dem Lohmeyer-Gutachten für die Stadt Düsseldorf liegt der Anteil der ÖPNV- Dieselbusse dort bei rund 14 Prozent der Gesamtbelastung mit NOx. Wie kommt diese Berechnung zustande, da im Jahr 2013 noch von einem Anteil von 5,7 Prozent ausgegangen wurde? Das Büro Lohmeyer hat im Auftrag des Umweltamtes der Stadt Düsseldorf die NO2- Minderungspotenziale für die Situation auf der Düsseldorfer Corneliusstraße / Luftmessstation DDCS ermittelt. Für die Untersuchung wurde anhand der Fahrzeug-Kennzeichen der tatsächliche Verkehr einschließlich des Busverkehrs auf der Corneliusstraße im September 2016 im Detail analysiert. Im Ergebnis wird der Anteil des Busverkehrs am Verkehrsanteil der Emissionen für die Corneliusstraße mit rund 14 Prozent angegeben. In dem im Jahr 2013 verabschiedeten Luftreinhalteplan Düsseldorf wird der Anteil der Busse an den Verkehrsemissionen im gesamten Stadtgebiet mit 5,7 Prozent angegeben. Datenbasis hierfür waren Emissionsdaten des LANUV für das Jahr 2010. 4. Laut dem Lohmeyer-Gutachten wäre ein Minderungspotential von 14 Prozent NOx- Anteil in Düsseldorf möglich, wenn die gesamte Busflotte auf Elektromobilität umgestellt würde. Wie bewertet die Landesregierung diese Maßnahme im Hinblick auf die Einhaltung der NOx-Grenzwerte, die laut dem gleichen Gutachten nur durch die Einführung einer Blauen Plakette und durch strikte Kontrolle der Befolgung zu erreichen sind? Die Landesregierung begrüßt die Umstellung der ÖPNV-Busflotten auf Elektromobilität und fördert diese bereits mit 60 Prozent der Mehrkosten für Elektro- und wasserstoffbetriebene Linienbusse gegenüber herkömmlichen Dieselbussen. Im Sinne einer schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Grenzwertes spielt der Umsetzungszeitraum von Maßnahmen eine entscheidende Rolle. Die Maßnahme der Rheinbahn, die gesamte Busflotte kurzfristig auf abgasarme moderne Euro VI-Dieselbusse umzurüsten, ist insbesondere zur kurzfristigen NOx-Reduktion auf der Corneliusstraße in Düsseldorf eine sinnvolle Maßnahme, da Elektrobusse nicht in großer Stückzahl und mit LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2920 3 ausreichender Reichweite verfügbar sind. Die geringen NOx-Emissionen der neuen Euro VI- Rheinbahnbusse wurden mit Messungen im realen Fahrbetrieb vom TÜV Nord bestätigt. Laut Rheinbahn wird so der Anteil der Busflotte an den NOx-Emissionen auf der Corneliusstraße bis Ende 2018 von 14 auf unter zwei Prozent reduziert1. 5. In welchen Städten in NRW, die bislang den Grenzwert von 40 μg/m³ im Jahresmittel nicht einhalten, würde ein Minderungspotential von 20 bis 25 Prozent der NOx-Anteile durch die komplette Umstellung auf Elektromobilität im ÖPNV erreicht? Die Wirkungen von Maßnahmen zur Luftreinhaltung werden im Auftrag des MULNV vom LANUV für die verschiedenen in der Fortschreibung befindlichen Luftreinhaltepläne berechnet. Eine konkrete Beantwortung dieser Frage ist erst möglich, wenn diese Ergebnisse für jeden Einzelfall vorliegen. 1 http://www.rheinbahn.de/presse/mitteilungen/Seiten/PressReportDetail.aspx?Nr=169752