LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2926 25.06.2018 Datum des Originals: 22.06.2018/Ausgegeben: 28.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1075 vom 24. Mai 2018 der Abgeordneten Sigrid Beer und Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2689 Wie gestaltet sich die weitere Finanzierung der neuen Studiengänge „Precision Farming“ und „Freiraummanagement“ am Standort Höxter der Hochschule Ostwestfalen-Lippe? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum Wintersemester 2018/2019 bietet die Hochschule Ostwestfalen-Lippe am Standort Höxter die beiden neuen Bachelorstudiengänge „Precision Farming“ und „Freiraummanagement“ an. Mit diesen sollen Studierende für „Berufe der Zukunft“ ausgebildet werden, wie die Hochschule erläutert. „Die beiden Studiengänge verknüpfen die klassischen Themen Freiraumgestaltung sowie Landwirtschaft mit den Chancen der Digitalisierung und bieten für Unternehmen inhaltliche Anknüpfungspunkte und damit Chancen für den ländlichen Raum.“ Im Studiengang Precision Farming geht es um die Chancen von Automatisierung und IT- Unterstützung sowie der daraus gewonnen Daten in der Landwirtschaft. Dabei werden Inhalte der Agrarwissenschaften mit denen der Informatik, der Mechatronik und der Gesellschaftswissenschaften in ein neuartiges Studienangebot eingebunden. Auch im Studiengang Freiraummanagement wird ein neuartiges Studienkonzept umgesetzt. Hier geht es um die Planung und Schaffung von Freianlagen – wie verkehrsfreien Wegen und Brücken, Teichen oder Lärmschutzwällen – mit einem ganzheitlichen und nachhaltigkeitsorientierten Ansatz. Die Fraktionen von CDU und FDP hatten für den Landeshaushalt 2018 drei Millionen Euro für die Einrichtung der Studiengänge im Haushaltsplan für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantragt. Da die Studiengänge zum kommenden Wintersemester erstmalig Studierende aufnehmen werden, stellt sich die Frage der weiteren Finanzierung. Im Haushaltsplan für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft, aus dem dies erfolgen müsste, findet sich kein Hinweis darauf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2926 2 Sollte die schwarz-gelbe Finanzspritze nur einmalig gewährt worden sein, dann müsste die Hochschule künftig rund sieben Prozent ihres Globalbudgets dafür aufwenden, womit es zu Einschnitten bei anderen Studienangeboten kommen würde. Nicht einmal größere Universitäten könnten diesen Betrag problemlos bereitstellen. Da die Hochschule vorausschauend planen muss, steht die Landesregierung in der Pflicht sich schnellstmöglich zur dauerhaften Finanzierung der beiden Studiengänge zu bekennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Der Standort Höxter der Hochschule Ostwestfalen-Lippe hat mit seinem spezifischen Profil im technischen und planerischen Umweltsektor, der Informatik, dem Klimamanagement und nachhaltiger Ressourcennutzung großes Potenzial sich der Herausforderungen und Chancen der Zukunft, gerade ländlicher Räume, anzunehmen und damit einen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Mehrwert für die Region Ostwestfalen-Lippe und darüber hinaus zu generieren. Daher muss der Hochschulstandort auf eine entsprechend solide Finanzierung gestützt sein. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 1075 mit Schreiben vom 22. Juni 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung den genannten Studiengängen in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung in der Region zu? 2. Welche Bedeutung misst die Landesregierung den Studiengängen in Bezug auf die Digitalisierung, insbesondere in der Landwirtschaft, zu? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Hochschulgesetz legt fest, dass die Universitäten und Fachhochschulen selbständig über die Einführung neuer Studiengänge sowie über deren Lehr- und Studieninhalte entscheiden. Dies setzt hochschulinterne und autonome Prozesse ohne Einflussnahme der Landesregierung voraus. Dabei werden gerade die Fachhochschulen im Blick halten, welchen Nutzen die Studieninhalte für ihre Absolventinnen und Absolventen und damit mittelbar auch für die Wirtschaft Nordrhein-Westfalens und seiner Regionen haben. Der in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage 1075 erwähnte einmalige Mittelansatz im Einzelplan 10 des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wurde wie folgt begründet: "Digitale Anwendungen prägen in jüngster Zeit die Entwicklung landwirtschaftlicher Technik. Innovative Technologien, wie precision farming bieten den Betrieben die Möglichkeit, ihre gesamte Wertschöpfungskette zu optimieren. Auf diese Weise ist es möglich, zugleich die Erträge zu steigern und die Beanspruchung von Flächen und Ressourcen zu verringern. Für diese zunehmend komplexeren Verfahren werden gut ausgebildete Fachkräfte benötigt." 3. Stellt die Landesregierung die dauerhafte Finanzierung der Studiengänge über den Landeshaushalt sicher? 4. Erwartet die Landesregierung von der Hochschule Ostwestfalen-Lippe die dauerhafte Finanzierung der Studiengänge zu übernehmen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2926 3 5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die dauerhafte Finanzierung der Studiengänge nicht zu Einschnitten bei anderen Studiengängen der Hochschule führt? Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Landtag hat im Haushalt 2018 Mittel im Einzelplan 10 des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in Höhe von 3.000.000 EUR ausgewiesen, die der Förderung und dem Aufbau der beiden in Rede stehenden Bachelorstudiengänge gewidmet sind; zudem wurde die Möglichkeit einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.000.000 EUR für 2019 eröffnet. Bei der eigenständigen Entscheidung der Fachhochschule Ostwestfalen-Lippe über die Einführung der neuen Studiengänge wird sie auch die Verfügbarkeit von Mitteln im Blick haben, und zwar auch im Verhältnis zu anderen Studiengängen. Die Fachhochschule kann dabei die Zuschüsse des Landes für den laufenden Betrieb und für Investitionen nutzen. Hinzu kommen weitere Finanzmittel, namentlich Qualitätsverbesserungsmittel und Mittel aus dem Hochschulpakt. Im Zusammenhang mit der Einführung neuer Studienangebote werden die verfügbaren Mittel einer Hochschule aufgabenbezogen konzentriert und hochschulintern umgeschichtet.