LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2927 25.06.2018 Datum des Originals: 22.06.2018/Ausgegeben: 28.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1063 vom 18. Mai 2018 der Abgeordneten Arndt Klocke und Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2671 Radwege an Brücken Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Laufe der nächsten Jahre werden zahlreiche Brücken – insbesondere Autobahnbrücken – in NRW saniert oder neu errichtet. Um dem veränderten Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und Investitionen in diesem Bereich nicht ausschließlich dem Autoverkehr zugutekommen zu lassen, wäre die Mitplanung von standardgemäßen Fuß- und Radverkehrsanlagen sinnvoll und zukunftsweisend. Leider scheint dies aber bei den zurzeit anstehenden Bauvorhaben wie bspw. dem Neubau der A1-Brücke bei Leverkusen oder der A40-Brücke bei Duisburg-Neuenkamp nicht der Fall zu sein. Dabei wären gerade die Brücken wichtige Verknüpfungspunkte in einem zukünftig flächendeckend gut ausgebauten Radschnellwegenetz in NRW. Wenn der Radverkehr bei den jetzt anstehenden Bau- und Sanierungsvorhaben nicht entsprechend mitgedacht wird, bleiben dort zukünftig Engpässe und Blockaden, eine nachträgliche „Heilung“ der Situation würde aufgrund von unverhältnismäßig hohen Kosten vermutlich unmöglich. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1063 mit Schreiben vom 22. Juni 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung: Beim Bau von Autobahnen sieht der Bund als zuständiger Baulastträger grundsätzlich keinen Bau von begleitenden Radwegen vor. Soweit Radwege z.B. im Bereich von Rheinquerungen gewünscht sind, sind diese von den kommunalen Baulastträgern zu finanzieren, die das gesamte Radwegenetz betreiben. Allerdings hat der Bund bei Ersatzneubauten die Verpflichtung, die bestehenden Radwege wieder herzustellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2927 2 Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass die Nachfrage nach Radwegen, insbesondere bezogen auf die Linienführung, sich nicht zwangsläufig mit Autobahnverbindungen deckt. 1. Wurde bei der Planung für die neu zu bauenden bzw. zu sanierenden Brücken entsprechende Radwege nach Radschnellwegestandard mitgeplant? 2. Falls nein, mit welcher Begründung? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die zuständigen kommunalen Baulastträger für die Radwege der Rheinquerungen entlang der A 1 und der A 40 haben trotz grundsätzlicher Förderbereitschaft des Landes weder Konzepte für Radschnellwege entwickelt und vorgelegt noch entsprechende Finanzierungszusagen gegeben. Deshalb werden beim anstehenden Bau der Rheinbrücke A 1 Leverkusen und auch der Rheinbrücke A 40 Duisburg Neuenkamp die vorhandenen Radwege ersetzt. Dies entspricht der Verpflichtung des Bundes als Baulastträger der A 1 und der A 40 (vgl. Vorbemerkung). 3. Bei welchen Brückensanierungen und –neubauten wäre eine Planungsänderung zugunsten einer standardgemäßen Rad- und Fußgängerinfrastruktur noch möglich? Die Entscheidung ist jeweils im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände, wie zum Beispiel örtlicher Gegebenheiten und Planungsstand, zu treffen und kann im Beantwortungszeitraum mit vertretbarem Aufwand nicht für sämtliche Brücken geleistet werden. Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass die Nachfrage nach Radwegen, insbesondere bezogen auf die Linienführung, sich nicht zwangsläufig mit Autobahnverbindungen deckt. 4. Wird sich die Landesregierung zukünftig dafür einsetzen, dass Brücken nicht nur nach dem gängigen Autobahnstandard, sondern auch nach entsprechendem Radschnellwegestandard geplant werden? Die Straßenbauverwaltung NRW wird die zuständigen Baulastträger für die Radwege sowohl über mögliche Radwegeführungen als auch über entsprechende Fördermöglichkeiten beraten und unterstützen. Weiter wird die Straßenbauverwaltung diese Anliegen gegenüber dem Bundesverkehrsministerium unterstützen. 5. Falls nein, wie will die Landesregierung ein flächendeckendes Radschnellwegenetz in NRW umsetzen? Das Radschnellwegenetz in Nordrhein-Westfalen wird sukzessive weiterentwickelt.