LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2928 25.06.2018 Datum des Originals: 22.06.2018/Ausgegeben: 28.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2598 vom 9. Mai 2018 der Abgeordneten Arndt Klocke und Johannes Remmel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2598 Abschätzung zu Wirkungspotentialen von Luftreinhaltemaßnahmen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den Luftreinhalteplänen der Kommunen stehen viele verschiedene Maßnahmen, teilweise gefördert durch Bundes- und Landesmittel, um die Stickstoffdioxidwerte in den Städten zu senken. Ein Teil der Maßnahmen sind mit großem finanziellen Aufwand verbunden, wie zum Beispiel die Umstellung von Dieselflotten auf Elektromobilität oder die Digitalisierung von Ampelanlagen. Fraglich ist aber, ob diese Maßnahmen ausreichen, die Luftqualität entscheidend zu verbessern. Nichtsdestotrotz können die Maßnahmen in anderen Zusammenhängen trotzdem sinnvoll sein und positive Effekte auf den innerstädtischen Verkehr haben. Um die hohen Ausgaben im Zusammenhang mit Luftreinhaltung und zur Einhaltung der Grenzwerte zu rechtfertigen, wäre eine genaue Bewertung der einzelnen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit notwendig. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1039 mit Schreiben vom 22. Juni 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und dem Minister für Verkehr beantwortet. 1. Liegen der Landesregierung Abschätzungen zu Wirkungspotentialen bestimmter Maßnahmen bezogen auf die Fortschreibung bzw. Neuaufstellung von Luftreinhalteplänen vor? 2. Hat die Landesregierung genaue Berechnungen, welche Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu einer raschen und signifikanten Senkung der Luftschadstoffe, insbesondere von Stickstoffdioxid führen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2928 2 3. Hat die Landesregierung einen Masterplan, an welchen Stellen die jeweiligen Maßnahmen zur Luftreinhaltung entsprechende Effekte erzielen können? 4. Wenn nein, wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die von ihr immer wieder angeführten Maßnahmen wie bspw. die Umstellung von Bussen auf Elektromobilität tatsächlich die gewünschten Effekte erreichen? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die erbetenen Abschätzungen bzw. genauen Berechnungen der Wirkungspotentiale von Maßnahmen sowie die Information, an welchen Stellen die Maßnahmen zur Luftreinhaltung entsprechende Effekte erzielen, werden im Rahmen der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für einzelne Städte und Kommunen ortsspezifisch berechnet. Für jeden Belastungsschwerpunkt wird geprüft, wie sich die Belastungen entwickeln und welche zusätzlichen Minderungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um eine schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen. Dies gilt auch für die Umstellung auf Elektrobusse, sofern sie im jeweiligen Plan als Maßnahme vorgesehen ist. Die hierzu für jede einzelne Maßnahme erfolgende Wirkungsuntersuchung wird unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse berechnet, so dass einzelne Maßnahmen an verschiedenen Orten zu unterschiedlichen Minderungseffekten führen können. Die Festlegung konkreter Maßnahmen im Luftreinhalteplan erfolgt jeweils nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung. Die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts gemäß dem Urteil vom 27.02.2018 finden dabei Berücksichtigung. Dabei wird weiter angestrebt, die schnellstmögliche Einhaltung des gesetzlichen Grenzwerts ohne Fahrverbote zu erreichen. . 5. Ministerpräsident Armin Laschet verweist immer wieder darauf, dass die Messwerte für Stickstoffdioxid an einigen Messstellen im letzten Jahr zurückgegangen wären. Damit seien wirksame Maßnahmen wie eine Hardwarenachrüstung von Dieselfahrzeugen aus Sicht der Landesregierung unnötig. In Köln ist der Jahresmittelwert von 63 μg/m³ in 2016 auf 62 μg/m³ in 2017 zurückgegangen. Wenn der Rückgang die nächsten Jahre so anhält, würde es bis zum Jahr 2040 und damit 22 Jahre dauern, bis der einzuhaltende Grenzwert von 40 μg/m³ erreicht wäre. Hält die Landesregierung dies für einen angemessen Zeitraum, in dem der zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger einzuhaltende Grenzwert endlich erreicht wird? Die Aussagen des Ministerpräsidenten beziehen sich auf die auch mit Vorlage 17/650 an den Landtag berichteten Luftqualitätsmesswerte des Jahres 2017. Diese zeigen einen seit dem Jahr 2009 kontinuierlich abnehmenden Trend der landesweiten Stickstoffdioxid-Belastung, der sich im Jahr 2017 deutlich verstärkte. Im Mittel ging die Stickstoffdioxid-Belastung an den Verkehrsstandorten in den letzten Jahren um 2 % zurück. Von 2016 auf 2017 war ein deutlich verstärkter Rückgang der Belastungen um fast 5% feststellbar. Die Zahl der Kommunen mit Überschreitungen der Luftqualitätsgrenzwerte ist gegenüber dem Vorjahr um sechs Kommunen auf nunmehr 27 zurückgegangen. Die Landesregierung geht davon aus, dass mit einer Vielzahl von Maßnahmen, die in den einzelnen Luftreinhalteplänen auf die jeweilige Situation vor Ort abgestellt ist, die Luftgrenzwerte für Stickstoffdioxid bis zum Jahr 2020 eingehalten werden können.