LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/293 04.08.2017 Datum des Originals: 03.08.2017/Ausgegeben: 09.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 41 vom 30. Juni 2017 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/101 „Bewegung wählen“: Was tut die Landesregierung gegen das linksrheinische Schienenchaos? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Landtagswahlkampf warb die CDU u.a. mit dem Slogan „Bewegung wählen“ und versprach damit ein staufreies Nordrhein-Westfalen. Stau gibt es jedoch nicht nur auf der Straße, sondern auch auf der Schiene. Das gilt insbesondere für den linksrheinischen Bereich von Düsseldorf bis Bonn. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 41 mit Schreiben vom 3. August 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Was gedenkt die CDU-geführte Landesregierung zu tun, um den als überlastet angezeigten Abschnitt des Schienenstreckennetzes zwischen Hürth-Kalscheuren, Bonn und Remagen nachhaltig zu stärken? Derzeit wird die linke Rheinstrecke im Zusammenhang mit dem Knoten Köln im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans untersucht. Die Ergebnisse werden ab Mitte 2018 erwartet. 2. Wie soll die im Wege des Baus der S-Bahn-Linie 13 auf der rechten Rheinseite notwendige Verlegung von Teilen des Güterverkehrs auf die linke Rheinseite realisiert werden? Der Bau der S13 und die dazu gegebenenfalls einzurichtenden Betriebseinschränkungen und Umleitungen sind eine Aufgabe der DB Netz AG. Sie unterliegt dabei der Regulierung durch die Bundesnetzagentur. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/293 2 3. Wann kommt eine entlastende linksrheinische S-Bahn? Siehe Antwort zu Frage 1 4. Warum will die CDU-geführte Landesregierung dem Wunsch des Nahverkehrs Rheinland nicht entsprechen, aufgrund der großen Kundennachfrage mehr Nahverkehrszüge auf den Linien RE 5, RB 26 und RB 48 einzusetzen? Der Zweckverband Nahverkehr SPNV & Infrastruktur Rheinland (NVR) entscheidet über sein SPNV-Leistungsangebot unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften in eigener Verantwortung. Dem NVR ist sicher bewusst, dass Mehrbestellungen auf der linken Rheinstrecke den volkswirtschaftlichen Nutzen der linksrheinischen S-Bahn in der laufenden Untersuchung im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans schmälern und damit dieses Projekt gefährden können. 5. Mit welchen Auswirkungen der SPNV-Misere auf den Fernverkehr ist zu rechnen? In der Regel folgen auf Probleme im Fernverkehr Probleme im SPNV und eher selten umgekehrt.