LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2940 27.06.2018 Datum des Originals: 26.06.2018/Ausgegeben: 02.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1160 vom 18. Juni 2018 des Abgeordneten Johannes Remmel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2876 Heimatförderung für gutes Zusammenleben, Demokratie und Menschenrechte – Teilt die Landesregierung die Positionen der Ministerin Ina Scharrenbach? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In meiner Kleinen Anfrage 1020, Drucksache 17/2506, hatte ich erfragt, welche Definition des Heimatbegriffs die Landesregierung der Arbeit in diesem Ressort des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung (MHKBG) zugrunde legt. Die Antwort des Ministeriums auf meine Anfrage fiel sehr allgemein und unscharf aus. Anstelle einer Konkretisierung der Ziele und inhaltlichen Kriterien einer künftigen Landesförderung wurde einerseits auf die Vorlage 17/646 „Heimatförderung“, andererseits auf die noch in Arbeit befindlichen Förderrichtlinien und –grundsätze zur Ausgestaltung des Landesförderprogramms verwiesen. Dagegen stellte Frau Ministerin Ina Scharrenbach in der Plenarsitzung am 16. Mai 2018, neben dem Bekenntnis, dass der Heimatbegriff unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft und Religion der Menschen in unserem Land zu betrachten sei, einige bemerkenswerte neue weitergehende Aspekte dar. So stellte sie den Heimatbegriff in den Kontext der freiheitlichen und demokratischen Emanzipation in Europa seit 1848, in Deutschland z.B. verkörpert durch das Frankfurter Paulskirchenparlament. Unter Bezugnahme auf diese europäischen freiheitlich-demokratischen Werte und Traditionen äußerte sich die Ministerin wie folgt: „Die gemeinsame Tradition der Freiheitsbewegung, die seit 1848 die europäischen Staaten verbindet, war und ist das geistige Fundament des vereinten Europas und die geistige Heimat Europas. Nicht umsonst ist das Jahr 2018 Europäisches Kulturerbejahr. Und nicht umsonst haben wir als Landesregierung dieses Jahr unter das Motto ‚Heimat Europa – Entdecke, was uns verbindet‘ gestellt. Es kommt darauf an, das zu fördern, was Menschen miteinander verbindet , Gemeinschaft und Gemeinsinn schafft.“ […] LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2940 2 Frau Ministerin Scharrenbach berief sich im Folgenden auf die Präambel unseres Grundgesetzes : „‘Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben .‘ Und das deutsche Grundgesetz ist mehr als eine Verfahrensordnung. Die Artikel 1 bis 19 sind eine Werteordnung für dieses Land. Sie alle kennen den Artikel 1 zur Genüge. Ich werde aber nicht müde, ihn zu zitieren: ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar.‘“ Sie stellte fest: „[…] die geistige Heimat der Demokraten ist die demokratische Freiheit.“ und fügte hinzu: „[…] das wichtigste Erbe von 1848 ist dieser unbändige Wille zur Freiheit, zur Demokratie und zur politischen Mitverantwortung. Das ist das, was Heimat ausmacht. […] Heimat wächst von unten. Wir haben zigtausend ehrenamtliche Frauen und Männer, jung und alt, in diesem Land, die der Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen und in der Bundesrepublik mit das Wichtigste schenken, was sie haben, nämlich ihre Zeit. Sie setzen Zeit ein, für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, auf demokratischen Freiheit und demokratischen Rechten beruhend. Das ist, was wir fördern. […] Ich betone noch einmal: Heimat – das sind unsichtbare Wurzeln, die jeder Mensch, egal welcher Religion, welcher Hautfarbe, welches Geschlecht, welches Alter, welcher Herkunft, in sich trägt, weil jeder Mensch Heimat in sich trägt. Und das ist nichts Verhandelbares . Heimat stiftet Identität. Wenn Sie diesen offenen Heimatbegriff wählen, den wir als Landesregierung auf den Weg gebracht haben, dann respektieren Sie die Geschichte jedes einzelnen. […] In diesem Sinne führt Heimat nicht zur Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, sondern befähigt sie dazu, teilzuhaben, diese Heimat mitzugestalten für die Zukunft ihrer Regionen, ihrer Städte und Gemeinden, vom kleinen Dorf bis zur Großstadt, bis zum Stadtquartier. […]“ Sie kündigte daher für das in Vorbereitung befindliche Landesförderprogramm folgende Zielsetzungen an: „Deshalb ist dieses Landesförderprogramm ‚Heimat‘, das in Zusammenarbeit mit den vielen Ehrenamtlichen gewachsen ist, ein Zugeständnis, ein Befähigen, ein Vertrauen in die Bürgerschaft dieses Landes, demokratische Freiheiten, Rechte, Zukunft, Einigkeit in Nordrhein-Westfalen zu gestalten – im besten Sinne der Pauluskirchen-Tradition von vor 170 Jahren.“ Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1160 mit Schreiben vom 26. Juni 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2940 3 Sind die Ausführungen von Frau Ministerin Ina Scharrenbach in der Plenarsitzung am 26. Mai 2018 für die Landesregierung Grundlage für die Heimatpolitik in NRW und den Schutz unserer demokratischen Verfasstheit? Grundlage staatlichen Handelns, also auch der Heimatpolitik in Nordrhein-Westfalen und des Schutzes unserer demokratischen Verfasstheit, sind das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen mit den dort niedergelegten grundlegenden Werten und Prinzipien. Dies entspricht meinen Ausführungen in der Plenarsitzung am 16.05.2018.