LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2956 03.07.2018 Datum des Originals: 27.06.2018/Ausgegeben: 03.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1073 vom 24. Mai 2018 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2687 Kleine Anfrage an die Landesregierung zu Beratungsangeboten für GründerInnen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Start-ups sind aus zweierlei Sicht eine treibende Kraft in der Digitalisierung des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen. Zum einen treiben die GründerInnen mit der Umsetzung ihrer Ideen die Digitalisierung voran. Zum anderen können sie einen enormen Beitrag dazu leisten, die Umsetzung von Digitalisierungsprozessen in mittelständischen Handwerks- und Industriebe, Gewerbetreibenden oder Freiberuflern in die Fläche zu tragen. Wie auch andere ExistenzgründerInnen profitieren auch Start-ups dabei von möglichst optimalen Rahmenbedingungen, um aus einer Idee ein Geschäftsmodell zu entwickeln und damit letztlich an den Markt zu gehen. Ein wichtiger Baustein dabei ist ein breit angelegtes und transparentes Beratungsangebot, welches in den unterschiedlichen Gründungsphasen Unterstützung bietet. Auch in Nordrhein-Westfalen ist das Angebot vielfältig, aber unübersichtlich. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1073 mit Schreiben vom 27. Juni 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1. Welche Beratungsangebote für ExistenzgründerInnen im Allgemeinen gibt es in Nordrhein-Westfalen? (bitte differenziert nach Land, Kammern, Hochschulen, etc. auflisten) Nordrhein-Westfalen verfügt über ein breit gefächertes Beratungsangebot für Gründerinnen und Gründer. Die Landesregierung unterstützt die nordrhein-westfälische Beratungsinfrastruktur und entwickelt diese weiter. Beispielhaft seien die STARTERCENTER LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2956 2 NRW, die START-UP-Innovationslabore NRW, die DWNRW-Hubs sowie die Transferstellen und Entrepreneurship-Zentren der Hochschulen genannt. Mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft NRW werden Existenzgründerinnen und -gründer, bei der Inanspruchnahme von Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung zusätzlich unterstützt. 2. An welche Zielgruppen richten sich die einzelnen Beratungsangebote? (bitte für jedes in Frage 1 aufgelistete Angebot einzeln darstellen) 3. Auf welche Gründungsphase beziehen sich die einzelnen Angebote? (bitte für jedes in Frage 1 aufgelistete Angebot einzeln darstellen) Die Fragen 2 und 3 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Beratungsangebote richten sich an Gründungsinteressierte sowie Gründerinnen und Gründer auch aus den Hochschulen und beziehen sich auf die Vorgründungs- und Gründungsphase bis hin zur Frühphase der Unternehmensentwicklung. Die 75 STARTERCENTER NRW sind die erste Anlaufstelle für alle Existenzgründerinnen und -gründer in Nordrhein-Westfalen und angesiedelt bei Wirtschaftskammern, Wirtschaftsförderungseinrichtungen und Technologiezentren. Sie bündeln zielgerichtet Informationen rund um das Thema Selbstständigkeit. Ihr Leistungsangebot erstreckt sich von der Erstinformation über die Erstberatung bis hin zur Intensivberatung. Dies beinhaltet u.a. die Prüfung der Geschäftsidee, Tipps zur Erstellung eines Businessplans, Informationen zu Finanzierung und Förderprogrammen, Beantragung von Zuschüssen, Prüfung des Businessplans, Vorbereitung auf das Bankgespräch, auf Wunsch Vermittlung von weiterführender Beratung sowie Unterstützung bei der Erledigung von Gründungsformalitäten. Die fünf START-UP Innovationslabore NRW richten sich an Existenzgründerinnen und - gründer aus dem Hochschulbereich. Ihre Aufgabe ist es, technologie- und wissensorientierte Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen ein Jahr lang dabei zu unterstützen, ihre Geschäftsidee umzusetzen, weiter zu entwickeln und den Markt zu erschließen. Die sechs DWNRW-Hubs dienen als Anlaufstellen für digitale Start-ups, um diesen Räumlichkeiten zur Ansiedlung beziehungsweise Niederlassung, eine Startfinanzierung sowie Leistungsangebote wie zum Beispiel ein zentrales Serviceprogramm, Zugang zu Investoren und Business-Angel-Netzwerken zur Verfügung zu stellen. Die DWNRW-Hubs sollen dabei insbesondere als Drehscheibe für die Organisation der Zusammenarbeit zwischen digitalen Start-ups, Großunternehmen und Mittelstand fungieren. Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) ist ein Förderangebot für Existenzgründerinnen und -gründer in Nordrhein-Westfalen. Es umfasst die finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von freien Unternehmensberaterinnen und -beratern und soll so das Gründen beziehungsweise die Übernahme von Unternehmen in Nordrhein- Westfalen erleichtern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2956 3 4. Wie sind die einzelnen in Frage 1 aufgelisteten Angebote finanziell hinterlegt? (bitte aufgeschlüsselt nach Finanzierung aus EU, Bund, Land sowie die Entwicklung dargestellt für die letzten 5 Jahre) Die STARTERCENTER NRW befinden sich in Trägerschaft der Wirtschaftskammern, Wirtschaftsförderungseinrichtungen und Technologiezentren. Eine direkte Finanzierung aus öffentlichen Mitteln erfolgt nicht. Die fünf START-UP-Innovationslabore NRW werden finanziell durch EU- und Landesmittel unterstützt. Die Unterstützung der Projektfinanzierung richtet sich nach den regionalen Anforderungen und hat für den Zeitraum 2017 bis 2020 insgesamt ein Volumen von 4,4 Mio. EUR (EU: 2,74 Mio. EUR; Land 1,64 Mio. EUR; Übergabe der Bewilligungsbescheide Ende Oktober 2017). Die sechs DWNRW-Hubs werden im Zeitraum 2017 bis 2020 insgesamt mit 8 Mio. EUR aus Landesmitteln unterstützt, hinzu kommt noch einmal dieselbe Summe aus der Privatwirtschaft. Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW wird in der Förderperiode 2014 bis 2020 mit insgesamt 12 Mio. EUR EU-Mitteln zuzüglich 2 Mio. EUR reinen Landesmitteln ausgestattet. Der Mittelabfluss seit Beginn der Förderperiode ist in nachfolgender Tabelle aufgelistet. Angebot 2014 2015 2016 2017 EU Land EU Land EU Land EU Land Innovationslabore - - - - - - 0,024 0,014 DWNRW-Hubs - - - - - - - 1,9 BPW 1,4 0,242 1,7 0,26 0,655 0,114 1,1 0,079 Angaben in Mio. EUR 5. Welchen Bedarf an neuen Beratungsangeboten für GründerInnen sieht die Landesregierung, diese auch bei der weiteren Unternehmensentwicklung zu unterstützen? (Bitte unterscheiden nach den einzelnen in Frage 2 aufgelisteten Zielgruppen) Aus Sicht der Landesregierung verfügt Nordrhein-Westfalen mit der oben dargestellten Beratungsinfrastruktur über ein vielfältiges und umfangreiches Angebot für Existenzgründerinnen und -gründer. Zu einer weiteren Verbesserung für Beratungen im universitären Umfeld werden zukünftig auch die geplanten bis zu sechs „Exzellenz-Startup- Center“ beitragen. Abgesehen davon haben Bund und Länder eine Absprache getroffen, dass sich die Länder in ihren allgemeinen Beratungsangeboten für Existenzgründerinnen und - gründer auf die Vorgründungsphase konzentrieren, während der Bund die Nachgründungsphase in den Blick nimmt. Das wichtigste diesbezügliche Beratungsangebot ist die Maßnahme „Förderung unternehmerischen Know-Hows“. Dieses Förderprogramm fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen und richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Es umfasst die Förderung von Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Weiterhin schließt das Förderangebot auch zahlreiche spezielle Beratungen ein. Dazu gehören unter anderem Unternehmen, die von Frauen geführt werden, Unternehmen, die von Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden, Unternehmen, die von Menschen mit Behinderung geführt werden sowie Beratungen die zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2956 4 beitragen. Zudem können Unternehmen in Schwierigkeiten eine Förderung für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Dieses Förderangebot wird ergänzt durch die Beratungsangebote der Wirtschaftskammern und Wirtschaftsförderungseinrichtungen, die regional bestens vernetzt sind und den jeweiligen Mitgliedsunternehmen bzw. den ansässigen Unternehmen jederzeit zur Verfügung stehen.