LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2957 28.06.2018 Datum des Originals: 27.06.2018/Ausgegeben: 03.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1096 vom 29. Mai 2018 des Abgeordneten Frank Sundermann SPD Drucksache 17/2731 EU-Strukturfördermittel für Strukturwandel in der Kohleregion Ibbenbüren Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 20. April 2018 besuchte NRW-Europaminister Dr. Holthoff-Pförtner auf Einladung des Steinfurter Landrates Dr. Klaus Effing die Kohleregion Ibbenbüren, um sich über die Strategien der Region zur Gestaltung des Strukturwandels nach der Zechenschließung zu informieren. An den Gesprächen im Rahmen des Besuches nahm auch der Europa-Abgeordneten Herrn Dr. Markus Pieper statt. Dieser behauptete gegenüber den lokalen Medien im Nachgang der Begegnung mit dem Minister, dass im Zeitraum 2014-2020 rund 5 Milliarden Euro als EU- Strukturfördermittel nach Nordrhein-Westfalen geflossen seien, davon allein 75 Millionen Euro für die Flächenentwicklung der Zechengelände im Ruhrgebiet. Bisher dürfe das Geld aber, außer für besagte Zechengelände im Ruhrgebiet, nicht in Infrastrukturmaßnahmen fließen. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1096 mit Schreiben vom 27. Juni 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet.l Vorbemerkung der Landesregierung Für Nordrhein-Westfalen stehen in der Förderperiode 2014-2020 der Europäischen Strukturund Investitionsfonds (ESIF) insgesamt 2,4 Milliarden Euro EU-Mittel zur Erreichung der wirtschafts-, sozial- und umweltpolitischen Ziele bereit. Die Anteile aus den verschiedenen Fonds betragen 1,2 Milliarden Euro aus dem Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), 627 Millionen Euro aus dem Europäische Sozialfonds (ESF) und 618 Millionen Euro aus dem Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2957 2 (ELER). Zusammen mit der nationalen Kofinanzierung ergibt sich so ein Betrag von rund 5 Milliarden Euro. 1. Trifft die Aussage von Herrn Dr. Markus Pieper zu, dass 75 Millionen Euro aus EU- Strukturfördermittel in den Jahren 2014-2020 zur Flächenentwicklung der Zechengelände im Ruhrgebiet verwendet wurden und werden? Für die Wiederherrichtung von ehemaligen Steinkohlebergbau- und Konversionsflächen zu stadtentwicklungspolitischen bzw. ökologischen Zwecken stehen für ganz Nordrhein- Westfalen Mittel aus verschiedenen Aufrufen des Operationellen Programms für Nordrhein- Westfalen (OP EFRE NRW) zur Verfügung. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang Aufrufe im Rahmen der Prioritätsachse 4 „Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung / Prävention“ des OP EFRE NRW, für die 20 % des Gesamtvolumens des EFRE zur Verfügung stehen, wie etwa der Aufruf „Regio.NRW – Wirtschaftsflächen“, der landesweit auf Projekte zur Entwicklung von Brach- und Konversionsflächen zielt. 2. Trifft die Aussage von Herrn Dr. Markus Pieper zu, dass Mittel aus der EU- Strukturfördermittel nicht für Infrastrukturmaßnahmen (außer für Zechengelände im Ruhrgebiet) verwendet werden dürfen? Im Rahmen der Entwicklung und Aufbereitung von Brach- und Konversionsflächen zu stadtentwicklungspolitischen bzw. ökologischen Zwecken können die Entwicklung, Erstellung und Umsetzung innovativer Nutzungskonzepte (zum Beispiel Studien, Gutachten) und Sanierungs- sowie Aufbereitungsmaßnahmen gefördert werden. Ebenfalls können die für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Gefährdungsabschätzungen und Sanierungsuntersuchungen sowie Rückbaukonzepte gefördert werden. Die Förderung ist in ganz Nordrhein-Westfalen möglich und nicht auf das Ruhrgebiet begrenzt. Sie erfolgt über Projektaufrufe an Kommunen, wobei ausschließlich Vorhaben, die Bestandteil eines integrierten kommunalen Handlungskonzeptes sind, gefördert werden. 3. Welche Mittel flossen bzw. fließen zur Gestaltung des Strukturwandels im Zeitraum 2014-2020 aus EU-Strukturfördermittel in die Kohleregion Ibbenbüren? (Beträge mit Zweck und Jahr) Aus der Kohleregion Ibbenbüren wurden bislang 20 Gründerinnen und Gründer durch das Beratungsprogramm Wirtschaft und die Meistergründungsprämie mit insgesamt 45.772 Euro gefördert. Im Rahmen des Projektaufrufs „Zukunft durch Innovation“ wurde ein Projekt aus Westerkappeln mit 17.600 Euro gefördert. Beim Projektaufruf „KommunalerKlimaschutz.NRW“ wurde die Umsetzungsstrategie des Kreises Steinfurt mit einem Fördervolumen von 15,1 Millionen Euro im Rahmen der Bestenauslese zur Förderung vorgeschlagen; das Antrags- und Bewilligungsverfahren läuft derzeit. In welchem Umfang weitere EU-Strukturfördermittel in die Kohleregion Ibbenbüren fließen werden, lässt sich nicht vorhersagen, da Projekte in der Regel über Wettbewerbe oder Projektaufrufe ausgewählt und von einem unabhängigen Gutachtergremium zur Förderung vorgeschlagen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2957 3 Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Wirtschaftsministerium die „Kohleregion Ibbenbüren“ seit 2013 aus Landesmitteln („Strukturhilfen für Steinkohlerückzugsgebiete“) fördert. Es sind zwei Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt 1.048.000 Euro bewilligt worden, die die Nachnutzung der dortigen Bergbauflächen in den Fokus nehmen. 4. Wird die Landesregierung sich dafür einsetzen, dass in der kommenden Förderperiode ab 2021 Mittel aus der EU-Strukturförderung für den Strukturwandel in der Kohleregion Ibbenbüren verwendet werden können? (Hier die konkrete Vorgehensweise beschreiben) Die Landesregierung hat sich und wird sich weiter dafür einsetzen, dass in der kommenden Förderperiode ab 2021 Mittel aus der EU-Strukturförderung für ganz Nordrhein-Westfalen verwendet werden können. Davon kann auch die Kohleregion Ibbenbüren profitieren. 5. Für welche Maßnahmen und Projekte plant die Landesregierung Mittel aus der EU- Strukturförderung ab 2021 für den Strukturwandel in der Kohleregion Ibbenbüren zu verwenden? Eine Fortsetzung und Weiterentwicklung der Kohäsionspolitik nach 2020 ist aus Sicht der Landesregierung von großer Bedeutung. Daher fordert sie gegenüber dem Bund und der Europäischen Union für den künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen eine ausreichende Finanzausstattung der EU-Kohäsionspolitik, an der das Land Nordrhein-Westfalen angemessen partizipiert.