LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2958 28.06.2018 Datum des Originals: 27.06.2018/Ausgegeben: 03.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1050 vom 14. Mai 2018 der Abgeordneten Horst Becker, Monika Düker und Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2637 Wird die Landesregierung ihre intransparente Privatisierungspolitik fortsetzen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Land Nordrhein-Westfalen hält über 50 Beteiligungen. Dazu zählen etwa die Messen in Köln und Düsseldorf, der BLB und WestLotto. Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP ist verankert, dass dieses „Beteiligungsportfolio des Landes auf Privatisierungsmöglichkeiten“ hin geprüft wird. Im Unterausschuss BLB, Landesbetriebe und Sondervermögen konnten seitens der Landesregierung auch auf Nachfrage jedoch kein konkreter Zwischenstand bzw. kein Endergebnis dieser vorgesehenen Prüfung dargelegt werden. Ebenso wenig wurde ein Kriterienkatalog für etwaige Privatisierungen veröffentlicht. Dennoch beschloss das schwarzgelbe Landeskabinett am 08.05.2018 in einer „Grundsatzentscheidung“, die Landesanteile an der Westdeutschen Spielbanken GmbH (WestSpiel) zu veräußern. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 1050 mit Schreiben vom 27. Juni 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Anhand welcher Kriterien wird das Beteiligungsportfolio des Landes auf Privatisierungsmöglichkeiten überprüft? Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 15. Mai 2018 unter Berücksichtigung der Vorgaben der Landeshaushaltsordnung für alle Ressorts geltende sachliche Kriterien für die Prüfung beschlossen, ob das Land an einer bereits bestehenden Beteiligung an einer privatrechtlichen Gesellschaft festhält und ob es eine neue Beteiligung eingehen soll. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2958 2 Über diese Kriterien habe ich dem Haushalts- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 7. Juni 2018 ausführlich berichtet. Ich verweise insofern auf die HFA-Vorlage „Überprüfung des Beteiligungsportfolios“ vom 5. Juni 2018 (Vorlage 17/850). 2. Auf welchen ggf. abweichenden Kriterien bzw. Erwägungen beruhen die bereits getroffenen Privatisierungsentscheidungen? Die Landesregierung hat entschieden, die Landesbeteiligung an der Flughafen Köln/Bonn GmbH bei der grundsätzlichen Prüfung von Beteiligungen des Landes auszunehmen. Bezüglich der Westspiel-Gruppe hat die Landesregierung am 8. Mai 2018 entschieden, dass ein mehrstufiger Privatisierungsprozess eingeleitet werden soll. 3. Welche weiteren Grundsatzentscheidungen bezüglich möglicher Privatisierungsoptionen hat die Landesregierung zu welchem Zeitpunkt bereits beschlossen? 4. Welche konkreten Privatisierungspläne bzw. –beschlüsse der Landesregierung bestehen über die bereits bekannt gewordene Entscheidung hinaus? (Bitte den Zeitpunkt dieser Beschlüsse mit anführen.) Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Weitere Grundsatz- und Einzelfallentscheidungen zu Privatisierungen sind nicht getroffen worden. 5. Inwiefern kann die Landesregierung weitere Privatisierungsentscheidungen, welche nicht auf transparenten Veräußerungskriterien beruhen, ausschließen? Vergleiche Antwort zu Frage 1.