LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2959 28.06.2018 Datum des Originals: 27.06.2018/Ausgegeben: 03.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1090 vom 15. Mai 2018 des Abgeordneten Thomas Röckemann AfD Drucksache 17/2725 Werden die Polizeidatenbanken im Sinne des Datenschutzes geführt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mehrere Medien berichteten, dass die polizeilichen Datenbanken nicht im Sinne des Datenschutzes verwaltet werden. So wird in „Der Spiegel“ Herr Rechtsanwalt Ulrich Kerner zitiert, nach dessen Meinung „Polizeidatenbanken auf Landes-, Bundes-, und EU-Ebene häufig schlecht geführt [sind]. Sie würden Daten über deutsche Bürger liefern, die die Polizei nach geltendem Recht eigentlich nicht zu sehen bekommen sollte.“ Trotz bestehender Löschfristen werden bestimmte Daten laut Kerner nicht gelöscht, sondern verbleiben so lange in den Datenbanken, bis ein Betroffener selbst nachhakt.1 Auch das ARD-Magazin Panorama berichtete von Fällen, bei denen die Löschfristen nicht eingehalten wurden oder Daten ungerechtfertigt gespeichert wurden. Außerdem soll es sogar berufliche Nachteile aufgrund falscher Speicherung gegeben haben.2 In Nordrhein-Westfalen regelt § 22 Abs. 1 PolG NRW die Speicherung solcher Daten: „Die Dauer der Speicherung ist auf das erforderliche Maß zu beschränken.“ In der Praxis ist eine Kollision zwischen dem Interesse der Polizei, zur Gefahrenabwehr die Daten möglichst lange aufzubewahren und nutzen zu können, sowie dem chronischen Personalmangel der Landespolizei auf der einen Seite mit den Datenschutzbestimmungen des 1 http://www.spiegel.de/netzwelt/web/polizei-datenbanken-welche-infos-stehen-da-ueber-mich-a- 1205527.html 2 https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2018/Unbescholten-in-der-Polizeikartei-Jeden-kann-estreffen ,polizeidatenbank100.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2959 2 PolG auf der anderen Seite zu erkennen. In aller Regel müssen hierbei letztendlich die Regelungen des PolG aus faktischen Gründen zurücktreten. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1090 mit Schreiben vom 27. Juni 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung: Eine Abfrage in allen Kreispolizeibehörden (KPB) war innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehen Zeit nicht möglich. Die Fragen nach Auskunftsersuchen, Löschungsanträgen und evtl. Klagen können daher nur für das Landeskriminalamt (LKA) und das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienst (LZPD) beantwortet werden. Für das LKA kann aufgrund der vorliegenden Aktenlage eine Auswertung nur für das laufende Jahr (Stichtag 05.06.2018) sowie die Jahre 2017 und 2016 erfolgen, für das LZPD hinsichtlich der Gesamtzahl der Auskunftsersuchen seit April 2015. 1. Wie viele Anträge auf Auskunft in den nordrhein-westfälischen Polizei- Datenbanken im Sinne von § 18 des Datenschutzgesetzes NRW gab es in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Polizeibehörde) Unter Hinweis auf die Vorbemerkung der Landesregierung ergeben sich die Zahlen für das LKA und das LZPD aus folgenden Tabellen: LKA: Kalenderjahr Anzahl der Auskunftsersuchen 2016 328 2017 477 2018 bis Stichtag 05.06.2018 340 LZPD: Kalenderjahr Anzahl der Auskunftsersuchen April bis Dezember 2015 240 2016 385 2017 163 2018 bis Stichtag 30.04.2018 72 2. Wie viele Anträge auf Löschung suchfähiger Daten aus Polizei-Datenbanken gab es in Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, angenommene Anträge, abgelehnte Anträge und Polizeibehörde) Unter Hinweis auf die Vorbemerkung der Landesregierung ergeben sich die Zahlen für das LKA und das LZPD aus folgenden Tabellen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2959 3 LKA: Kalenderjahr Anzahl der Löschungsanträge durchgeführte Löschungen 2016 28 11 2017 25 5 2018 bis Stichtag 05.06.2018 9 5 LZPD: Kalenderjahr Anzahl der Löschungsanträge durchgeführte Löschungen 2013 1 0 2014 0 0 2015 0 0 2016 2 2 2017 0 0 2018 1 an zuständige KPB weitergeleitet 3. Wie viele Klagen auf Löschung von Daten aus den polizeilichen Datenbanken gab es in Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, betroffene Polizeibehörde, abgewiesene Klagen und stattgegebene Klagen) Unter Hinweis auf die Vorbemerkung der Landesregierung ergeben sich die Zahlen für das LKA aus folgender Tabelle: Kalenderjahr Anzahl der Klageverfahren abgewiesene Klage stattgebende Klage 2016 1 1 0 2017 1 0 1 2018 bis Stichtag 05.06.2018 0 0 0 Beim LZPD sind seit 2013 keine entsprechenden Klagen erfolgt. 4. Wie schätzt die Landesregierung den Einfluss der personellen Situation in der Polizei auf die Versäumnisse beim fristgerechten Löschen suchfähiger Daten in polizeilichen Datenbanken ein? Versäumnisse im Sinne von strukturellen Mängeln bei der fristgerechten Löschung sind der Landesregierung weder im Zuge der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage noch anderweitig bekannt geworden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2959 4 5. Hält die Landesregierung die Fristen zur Speicherung personenbezogener, suchfähiger Daten für angemessen? Ja.