LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2961 28.06.2018 Datum des Originals: 28.06.2018/Ausgegeben: 03.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1095 vom 29. Mai 2018 des Abgeordneten Sven Wolf SPD Drucksache 17/2730 Stellenbedarf und Stellenversorgung an Radevormwalder Schulen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Obwohl die Landesregierung mit immer wieder neuen und immer wieder unterschiedlichen Zahlen zu belegen versucht, dass sie seit Regierungsübernahme zusätzliche Lehrkräfte eingestellt hat, mehren sich in der Stadt Radevormwald die Beschwerden von Eltern über einen steigenden Unterrichtsausfall, über fehlende Fachlehrer und Schulleitungen an den Schulen ihrer Kinder - und dies quer durch die Schullandschaft. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1095 mit Schreiben vom 28. Juni 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie stellt sich die Lehrerversorgung an den Schulen in Radevormwald aktuell dar? (Bitte aufschlüsseln nach Schulformen und Schulstandorten. Stellenbedarf, Stellenausstattung und konkrete Personalausstattung bitte jeweils einzeln ausweisen) Der Stellenbedarf, die Personalausstattung sowie die Personalausstattungsquote der einzelnen Schulen in Radevormwald kann, gegliedert nach Schulformen, der Anlage 1 entnommen werden. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung wurden mit der IT- Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS“ ermittelt (Stand 05.06.2018). Bei der Bewertung der Unterrichtsversorgung ist auf Folgendes hinzuweisen: Grundsätzlich bedeutet eine gegenüber dem sich rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu geringe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch, dass der Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsicht Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 1095 Seite 1 von 1 Schulform Giundschule Hauptschule Realschule Seku(ldarschule Gymnasium Radevoimwald, KG Lindenbaum Radevoimwald, (GG (Veib.) Bergerhof Radevormwald, GG Stadt Radevormwald, GH Geschvv!ster-Scholl Radevormwald, RS Hermannstraße Radevormwald, SK Hermannstraße Radevormwald, Gym Theodor-Heuss Stellenbedarf und Personalausstattung an öffentlichen Schulen - Radevormwald, Stadt - Peysonalausstattungs - quote 9,63 i,go 11,54 10,23 88,7% 12,24 1,66 13,90 11,69 84,1% 11,63 3,99 15,62 16,54 105,9% 5,28 3,26 8,54 10,75 126,0% 16,38 z,gz 19,35 20,79 107,5% 13,11 a,so 17,61 17,03 96,7% 42,88 1,03 43,91 43,72 99,6% I I l l Grund- und Ausgleichsbedarf Unterrichtsmehrbedaf insgesamt Personalausstatkung 1 2 3 '4 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 1095 Schule Radevormwald, GG Stadt Radevormwald, SK Hermannstraße Radevormwald, Gym Theodor-Heuss Gesamt l Stellen 8 l t Einstellungen 8 Idavon Seiteneinstieg t 1 1 1 1 5 5 2 2 Anlage 3 zur Kleinen Anfrage 1095 Stand 06.ü6.2C)18 '; Schulform Standort Leitung Anmerkungen ernanntQQ Grundschule GGS Stadt Radevormwald x xGGS Bergerhof Radevormwald KGS Lindenbaum Radevormwald GH Geschwister-Scholl Radevormwald x Hauptschule x auslaufend Realschule Realschule Hermannstraße 07/2016 Schließung zum 01 .08.2021 Sekundarschule Sekundarschule Radevormwald x Gymnasium Theodor-Heuss-Gymnasium x Schulform Standort Stellvertretung Anmerkungen4QQ Grundschule GGS Stadt Radevormwald GGS Bergerhof Radevormwald x M KGS Lindenbaum Radevormwald GH Geschwister-Scholl Radevormwald Realschule Hermannstraße x i 08/2014 ,auslaufend zum 3LO7.2C)19 Realschule x Schließuna zum 01 .08.2021 Sekundarschule Sekundarschule Radevormwald x Gymnasium Theodor-Heuss-Gymnasium x ci =il ül 01 -I a)l 570 -l51 (pCJ: ü-*- ::a)@ C !!? (1) J: < )t 3:,oB Ca) N(Dca» ..2 .= (7,, (.a) Q0o a:@ -w>D B o .B Q ' i)(. i-ao J:-- a)t}aö ()a) :) :)c "),'5 r-N o) (:)D Da rt>o Eö) ::a5» U),SD <=.g p coo c» -gJ) a)c a)cü(6 .(.a,3 Eü C ffix K< -?, 3D *:==a- *- .O C)) E'E ae ffl 2c » :E5 m . C wa- -i-i üa)a)(Da'ff'- - - - - - q a)0 :} :} ::} m ,z) w €DrJCJCD C a)OOO000 m(J)€f)(J)€f»<'4** * ü'-(:a) =:i a» z5 €ON t;,o -a) ::}ff(QO - - CQ'- a).k 7( @),.:) (l)ü %a) CO C gfl"S!'> O ü a),C/) C 7 - , ) @r,(B c >,@ a)yJ: ü C Thn C a ,m=< -i-d)-h- (Q - ' @ E aE0).0 0 füC yi C/) 0) ) : 9 < ,,8 E ca) @ J) 0 a) > g > ü E 0) " 0)'C) :)'- i.- '- C ' -01) (p Ch -3 U) cvcm 'a 'm 2 cr- J: C E J:} C- J) :) a5,!mma()uß ,g, ,ga)- m 3!Cj) .C) C)) .;z z Cco c€)z) :) ) U) O 'p < 'p fö %g)o n E on E ooa)@ a):0(z m> a)LLsw * * 'ü c ) ff m t: a» ::) ff O (/) I.- a). 'C)g0 C:) oc i>0 ,C/) C7)(DI.cü i-(Tl J:ü nC (tljg4-d ,ß :}m g'nm), J )O )J)-O ,-o» ,o»- .co ,o»- :S- 00*m ..fö" .B ?m o5c)9 p< p@)6 U) (/) E 8 a co00a) a» @ a) D a) ff)> a:io(@ @ @ 0 c ) m e J v f < l 1.a» Cj) l U):)NE < -l' IE ffD ':;:;:; a)a) Ö)CD mm :}) NN U)U) uM EE << 00 EE ffDLö ff ff ff ff < e ; a» O) m :) N l(Q E < ! E CQ i < o Cj) m ) N o» E < ! E ff rr << a» 0) m ) N U) E < -hj E fYD ff 'r ff <<< o O) m ) N U) E < -h-l E ffLö ff ff ff <<< 1. 0) m13 N U) E < I:+:' E lLö iw << a» Cj) m ) N U) E < ! E LöD rr << a» CD m ) N IU) E < l" E DLÖ ifff << o C7) ,aS ) N U) l"E< ! E ffLÖ ff ff ff <<< l l E & oi;:) s '€% l J %Q) :)) J:J: 00IU) U)lü !(.CL )) Iwml(!) I ai ) J: o (Q m a) cc (D ) J: o U) I.- m ü c ) M a» (/) a» ) J: o U) ffi a ü ffi i0 LL l «'o :) J: O U) I+-r E m U)lo 0 C» a:i o M U) I+- ) ffi a» a:i l l IE :} iU) m c E :> 0 C)) a'i o X U) C)) c :) v J) I.- a» -W l @) 3 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2961 2 vor Ort bestehende Besonderheiten (z. B. im Hinblick auf die Alters- bzw. Schwerbehindertenermäßigung) im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der anderen Seite bedeutet eine sich gegenüber dem rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu hohe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung dieser Schule. Bei der Interpretation der Daten aus SchIPS ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung einzelner Schulen daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle sich noch in Bearbeitung befindlichen Vorgänge, wie z. B. Veränderungen in der Personalzuweisung, Neueinstellungen, Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen, Veränderungen im Beschäftigungsumfang können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass den Schulen landesweit zusätzliches Personal zur Verfügung steht, das in SchIPS nicht bei der Personalausstattung der jeweiligen Schule erfasst wurde. Hierzu zählen beispielsweise die Vertretungsreserve Grundschule, Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht oder Schulpsychologen. Obwohl dieses Personal nicht bei der Personalausstattung der einzelnen Schule verbucht wurde, verbessert es deren Personalsituation. 2. Wie viele unbefristete Neueinstellungen gab es im Schuljahr 2017/2018 in Radevormwald? (Bitte nach Schulformen und Standorten aufschlüsseln mit der Angabe, wie viele der ausgeschriebenen Stellen bislang besetzt werden konnten) 4. Wie viele Seiteneinsteiger(innen) wurden in Radevormwalder Schulen eingesetzt (Bitte aufschlüsseln nach Schulformen und Schulstandorten)? Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 2 und 4 gemeinsam beantwortet. Im Rahmen des Lehrereinstellungsverfahrens werden Stellen über das Ausschreibungsverfahren und über das Listenverfahren besetzt. Die nachstehenden Zahlen ergeben sich aus beiden Verfahren. Insgesamt gab es seit Beginn des Schuljahres 2017/18 (01.08.2017) bis zum 15.05.2018 (letzter Erhebungsstichtag) acht Stellenausschreibungen und daraus resultierend acht Neueinstellungen. In den Neueinstellungen ist eine Einstellung im Seiteneinstieg enthalten. Während der Qualifizierungsphase für Seiteneinsteiger ist eine befriste Beschäftigung vorgesehen. Alle Stellen konnten besetzt werden. Eine Aufstellung der Standorte ergibt sich aus der Anlage 2. 3. Wie stellt sich aktuell die Besetzungssituation von Schulleitungsstellen und stellvertretenden Schulleitungsstellen an den Schulen in Radevormwald dar? (Bitte aufschlüsseln nach Schulform, Standort, kommissarischer Beauftragung, Bewertung der Stelle und tatsächlicher Besoldungsgruppe des Stelleninhabers, Anzahl der Stellenausschreibungen sowie ausweisen, seit wann die Stelle nicht besetzt ist) Die Besetzungssituation bei den Schulleitungs- und Stellvertretungsstellen in Radevormwald ergibt sich aus der Anlage 3, die Bewertung der Schulleitungsämter in Nordrhein-Westfalen aus der Anlage 4. Die Angabe der individuellen Besoldung bzw. Eingruppierung der Stelleninhaberinnen und -inhaber ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2961 3 Anzahl der Stellenausschreibungen konnte in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. 5. Die Landesregierung hat angekündigt, mit dem Haushalt 2018 2084 neue Lehrerstellen zu schaffen, davon 600 zusätzliche Stellen im Bereich der Schuleingangsphase. Wie viele davon werden in Radevormwald eingerichtet? Zur weiteren Unterstützung der Grundschulen sieht der Haushalt 2018 vor, die Zahl der Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase von derzeit 593 um 600 auf 1.193 zu erhöhen. Durch diese Aufstockung sollen Grundschulen noch stärker in die Lage versetzt werden, alle Kinder von Beginn an individuell zu fördern. Die Verteilung der jetzt 1.193 Stellen wird nunmehr erstmals nach Maßgabe der Schülerzahl an den Grundschulen unter Berücksichtigung des Kreissozialindexes vorgenommen. 70 v.H. der Stellen werden im Verhältnis der mit dem Kreissozialindex gewichteten Schülerzahl und 30 v.H. im Verhältnis der tatsächlichen Schülerzahl (ASD 2017/18) auf die Bezirksregierungen verteilt. Davon entfallen auf den Oberbergischen Kreis rechnerisch rund 16 Stellen (darin sind die Anteile der Stadt Radevormwald enthalten, welche dem Oberbergischen Kreis angehört). Hierbei handelt es sich um eine reine Orientierungsgröße. Die Schulaufsicht kann bei Vorliegen entsprechender Sachgründe von dieser Aufteilung abweichen.