LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2963 28.06.2018 Datum des Originals: 28.06.2018/Ausgegeben: 03.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1071 vom 23. Mai 2018 der Abgeordneten Christina Kampmann und Alexander Vogt SPD Drucksache 17/2679 Welche Auswirkungen hat die verzögerte Versteigerung der 5G-Frequenzen auf NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus dem Zeitplan der Bundesnetzagentur geht hervor, dass die Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G erst im ersten Quartal 2019 versteigert werden. Ursprünglich sollten die Frequenzen schon in diesem Jahr versteigert werden. Als Hauptgrund dafür gilt ein politischer Streit darüber, an welche Versorgungsauflagen die Frequenzvergabe gekoppelt werden soll. Vor allem Bayern besteht auf sehr weitgehende Vorgaben für die Versorgung des ländlichen Raumes mit schnellem Internet. Gegenstand der Debatte ist zudem, ob und in welcher Weise Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica verpflichtet werden sollen, ihre Netze künftig Anbietern, die keine eigenen Frequenzen besitzen, zur Verfügung zu stellen. Neben den Mobilfunkbetreibern gibt es auch eine Vielzahl von Unternehmen, etwa Automobilhersteller oder Elektronikkonzerne, die Interesse an lokalen oder regionalen Lizenzen für den Einsatz von 5G in Fabriken haben. Die nordrhein-westfälische Landesregierung reklamiert laut ihrem Koalitionsvertrag eine Führungsrolle bei der Entwicklung und Verbreitung von 5G. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1071 mit Schreiben vom 28. Juni 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der 5G-Standard wird es zukünftig ermöglichen, große Datenmengen in Millisekunden zu transportieren. 5G wird zum Beispiel Anwendungen für die vernetzte Industrie 4.0, die Vernetzung von Maschinen oder von autonom fahrenden Kraftfahrzeuge unterstützen. Mit ersten sichtbaren 5G-Anwendungen wird nach Expertenmeinung im Jahr 2020 gerechnet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2963 2 Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für die frühzeitige Erprobung von 5G-Systemen und entsprechende Anwendungen zu unterstützen. 1. Welche konkreten Auswirkungen hat die verzögerte Versteigerung der 5G- Frequenzen auf Nordrhein-Westfalen? Nach Informationen der Landesregierung ist die Bundesnetzagentur bestrebt, die Frequenzen rechtzeitig zu vergeben. Die Bundesnetzagentur hat am 14. Mai 2018 die Entscheidung der Präsidentenkammer über Anordnung und Wahl des Verfahrens zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang veröffentlicht. Den zukünftigen Zuteilungsinhabern im 3,6-GHz-Band soll ein Netzaufbau schon ab 2019 ermöglicht werden, obwohl die derzeitigen Zuteilungen noch bis 2021 bzw. 2022 laufen. Eine verzögerte Versteigerung der 5G-Frequenzen hätte aus Sicht der Landesregierung die Folge, dass mittelfristig der flächenmäßige Rollout von 5G verzögert würde. Die zeitlichen Auswirkungen für die Entwicklung auf dem 5G-Standard basierender Anwendungen und Produkte lassen sich zum heutigen Stand nicht bemessen. 2. Welche weitergehenden Erkenntnisse liegen der Landesregierung für die genannten Gründe der Verzögerung vor? Die Vergabeverfahren können von der Bundesnetzagentur plangemäß durchgeführt werden. Dabei sollen nach Informationen der Landesregierung die Beratungen zu den Vergaberegelungen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Bei den Beratungen zu den Versorgungsauflagen ist es aus Sicht der Landesregierung erforderlich, einerseits die berechtigten Interessen der Mobilfunkunternehmen und andererseits wirtschaftlich erfüllbare und rechtlich zulässige Vorgaben zu berücksichtigen. Die alleinige Entscheidung liegt bei der Bundesnetzagentur, die dabei die Aussagen des Koalitionsvertrages der Bundesregierung berücksichtigt. 3. Was tut die Landesregierung, um ihrer selbst verliehenen Führungsrolle gerecht zu werden und die geschilderten Konflikte beizulegen? Die Landesregierung ist mit allen drei Mobilfunkunternehmen im Gespräch und erarbeitet derzeit eine gemeinsame Mobilfunkvereinbarung. Dadurch sollen die „weißen Flecken“ eigenwirtschaftlich und bedarfsgerecht von den Mobilfunkunternehmen abgedeckt werden und der 5G-Mobilfunkausbau in Nordrhein-Westfalen frühzeitig erfolgen. 4. Wie bewertet die Landesregierung das Interesse von Unternehmen an lokalen oder regionalen Lizenzen für den Einsatz von 5G? Die Landesregierung erachtet die bedarfsgerechte Bereitstellung von Kapazitäten für regionale bzw. lokale Geschäftsmodelle als notwendig. Dabei erwartet die Landesregierung, dass sich mit dem Fortschreiten der Digitalisierung und der Entwicklung von 5G viele Geschäftsmodelle erst noch ausbilden. Das Zuteilungsverfahren für regionale und lokale Zuteilungen sollte aus Sicht der Landesregierung so ausgestaltet werden, dass die Frequenzen effizient genutzt und zukünftig entstehender Frequenzbedarf erfüllt werden kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2963 3 5. Wann liegt die angekündigte 5G-Strategie der Landesregierung vor? Die 5G-Strategie wird parallel zur Digitalstrategie entwickelt und voraussichtlich bis zum Jahresende 2018 in den Entwurf der Digitalstrategie eingearbeitet werden.