LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2964 28.06.2018 Datum des Originals: 28.06.2018/Ausgegeben: 03.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1079 vom 24. Mai 2018 der Abgeordneten Matthi Bolte-Richter und Sigrid Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2693 Kleine Anfrage an die Landesregierung zur digitalen Modellregion Ostwestfalen-Lippe Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits Anfang Oktober 2017 wurde die Region Ostwestfalen-Lippe zur digitalen Modellregion benannt. Die Stadt Paderborn übernimmt in der Region die Funktion der Leitkommune. Im Januar 2018 wurden dann vier Referenzkommunen in den übrigen Regierungsbezirken benannt. Gut ein halbes Jahr nach der Benennung der Modellregion liegen immer noch keine Förderrichtlinie vor, so dass auch noch keine Förderanträge gestellt und Projekte auf den Weg gebracht werden konnten. Bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Paderborn am 30. Januar 2018 sprach die Projektverantwortliche der Stadt von Verzögerungen, für die das Land verantwortlich sei und man ging davon aus, dass die Förderrichtlinie im April 2018 vorliegen sollte. In der Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation teilte Minister Pinkwart mit, dass er davon ausgehe, dass Ende Mai/Anfang Juni 2018 die ersten Anträge gestellt werden könnten und das die Förderrichtlinie mit entsprechendem Vorlauf vorlägen. Am Freitag, den 18. Mai 2018 berichtete Radio Hochstift, dass diese Ende Mai vorliegen solle. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1079 mit Schreiben vom 28. Juni 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, die rasche Digitalisierung in den Regionen voran zu treiben und dafür Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, durch Kooperation und Bündelung der komplementären Interessen und Potentiale die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2964 2 Leistungsfähigkeit der Regionen zu steigern und so langfristige Wettbewerbsvorteile und eine führende Marktposition zu sichern. Die Auswahl der Digitalen Modellregion Ostwestfalen-Lippe (OWL) wurde am 10. Oktober 2017 getroffen. Die korrespondierenden Modellregionen in den anderen Regierungsbezirken wurden am 12. Januar 2018 bestimmt. Auf der Grundlage von Digitalisierungskonzepten werden die Regionen und Kommunen, in enger Abstimmung mit den Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsident sowie der Landesregierung, ihre Ziele und Perspektiven sowie Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsposition darstellen. Die Förderung und Abbildung des gesamten Verfahrens erfolgt über eine Förderrichtlinie. 1. Wann legt die Landesregierung die Förderrichtlinie zur Förderung der Digitalen Modellkommunen vor? Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein- Westfalen hat die Förderrichtlinie in enger Abstimmung mit den beteiligten Bezirksregierungen und Kommunen bis Ende April fertig gestellt. Die weiteren Abstimmungen innerhalb der Landesregierung und mit dem Landesrechnungshof konnten zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen und die Richtlinie zur Veröffentlichung freigegeben werden. 2. Warum benötigt die Landesregierung mehr als ein halbes Jahr, um nach Benennung der Musterregion Ostwestfalen-Lippe mit der Leitkommune Paderborn (bekanntgegeben am 10. Oktober 2017) die entsprechende Förderrichtlinie vorzulegen? Die erforderliche Zeit zur sorgfältigen Erstellung der Arbeitsgrundlagen wurde von Beginn an eingeplant und kommuniziert, was auch dadurch sichtbar wird, dass im Landeshaushalt für 2018 zunächst ein Betrag von rd. 35 Prozent der jährlichen Fördersumme der Folgejahre vorgesehen wurde. Die Richtlinie wurde in enger Abstimmung mit den Leitkommunen und den Bezirksregierungen entwickelt. Die Leitkommunen beginnen derzeit ihre Digitalisierungskonzepte, die Grundlage für die weiteren Förderverfahren sein werden, aufzustellen und die entsprechenden Kooperationspartner zu gewinnen. Auch dieses Vorgehen ist mit den Chief Digital Officers (CDOs) der Modellregionen abgestimmt. 3. Wie kann es – sofern die Aussage der Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 795 sowie im Ausschuss für Digitalisierung und Innovation zutrifft, dass es keine Verzögerung im Projektverlauf gegeben habe – sein, dass die Projektverantwortliche der Stadt Paderborn in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30. Januar 2018 mitteilte, dass es bei der Modellregion OWL zu Verzögerungen komme, für die das Land als Geldgeber verantwortlich sei? Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 dargestellt, ergeben sich weder Verzögerungen in zeitlicher noch in finanzieller Sicht. Der Finanzrahmen für das Projekt wurde von vornherein bis ins Haushaltsjahr 2021 eingeplant. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2964 3 4. Welche Auswirkungen hat die Verzögerung auf die einzelnen beteiligten Einrichtungen von Land, Regierungsbezirk Detmold und Kommunen in OWL, sowie auf die Referenzkommunen und weitere Institutionen aus Wissenschaft und Wirtschaft? (bitte einzeln für alle Beteiligten auflisten) Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 5. Wie sollen bis Mai Förderanträge vorliegen, wenn die Landesregierung die Förderrichtlinie erst Ende Mai veröffentlichen will? Die fachliche Abstimmung mit dem Ministerium für Finanzen und mit dem Landesrechnungshof ist bereits abgeschlossen. Neben den Genehmigungsstellen waren auch die Beteiligten des Programms in die Entwicklung der Förderrichtlinie einbezogen, so dass die weiteren Prozesse deutlich beschleunigt werden können. Die Einreichung von Anträgen ist nach in Kraft treten fortlaufend möglich, es gibt keine festen Termine.