LANDTAG NORDRHEIN
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WESTFALEN
17
. Wahlperiode
Drucksache
17
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04.08.2017
Datum des Originals:
03.08.2017
/Ausgegeben:
09.08.2017
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Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage
37 vom
4. Juli 2017
der Abgeordneten Britta Altenkamp, Thomas Kutschaty und Frank Müller SPD
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NRW braucht
einen sozialen Arbeitsmarkt
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Wie geht es weiter mit dem Ausbau und
Aufbaus eines sozialen Arbeitsmarktes in Essen!
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Der Arbeitsmarkt in Nordrhein
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Westfalen entwickelt sich positiv, die Zahl der
sozialversicherungspflich
tig Beschäftigten steigt und die Arbeitslosenquote geht zurück und
lag mit 7,4 Prozent auf dem niedrigsten Wert seit 1993. Dennoch waren zuletzt fast 300.000
Menschen in NRW seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit und gelten damit als
landzeitarbeitslos. An
ihnen ist der wirtschaftliche Aufschwung vorbeigegangen. Um möglichst
allen Menschen die Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen und Arbeit statt Arbeitslosigkeit
zu finanzieren bedarf es daher eines funktionierenden sozialen Arbeitsmarktes. CDU und FDP
b
etonen in ihrem Koalitionsvertrag ihr Ziel, möglichst viele langzeitarbeitslose Menschen auf
dem ersten Arbeitsmarkt zu beschäftigen und bestehende Programme kritisch zu überprüfen
u.a. hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit. Diese Zielsetzung könnte einem so
zialen Arbeitsmarkt
zuwider laufen und im Aufbau befindliche Strukturen konterkarieren, wodurch Personen, die
nachgewiesenermaßen keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, ohne Perspektive
bleiben.
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
hat die Kleine Anfrage 37 mit Schreiben
vom 3. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der
Finanzen beantwortet.
1.
Was plant die Landesregierung in Bezug auf die Zukunft des sozialen
Arbeitsmarktes in Nordrhein
-
Westfale
n?
Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und die Teilhabe von Menschen mit multiplen
Vermittlungshemmnissen am Arbeitsleben sind auch aus der Sicht der Landesregierung
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wichtige Aufgaben. Die Landesregierung wird vor diesem Hintergrund in einem erste
n Schritt
die vorhandenen Angebote und Programme auf ihre Wirksamkeit und Effizienz prüfen und auf
dieser Basis eine Handlungsstrategie erarbeiten. In diese Strategieentwicklung wird die
Landesregierung insbesondere die Sozialpartner aktiv einbinden. Ein b
esonderer Fokus wird
auf die Integration in den Arbeitsmarkt gelegt werden.
Des Weiteren wird die Landesregierung im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel
mit innovativen Modellprojekten neue Impulse für die Bundesarbeitsmarktpolitik geben.
2
.
Wie wird die Landesregierung mit der Stadt Essen, die neben den Städten
Dortmund, Duisburg und Gelsenkirchen an den Projekten zum Aufbau eines
sozialen Arbeitsmarktes beteiligt ist, in Zukunft umgehen?
Die Landesregierung hat mit der Stadt Essen den Di
alog über die Weiterentwicklung und
Modifizierung des Projektvorhabens aufgenommen.
3.
Wird die Landesregierung
-
so wie vom DGB NRW, den Evangelischen Kirchen
und der Diakonie gefordert
-
den sozialen Arbeitsmarkt ausbauen und dauerhaft
mit ausreiche
nden Landesmitteln unterstützen?
Eine auskömmliche Finanzierung des SGB II ist Aufgabe der Bundesregierung.
4.
Wenn nein, welche Maßnahmen und Initiativen beabsichtigt die Landesregierung,
um Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit neue Perspektiven und
Chancen auf
gesellschaftliche Teilhabe zu er
-
möglichen?
Siehe Antwort zu Frage 1.