LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/301 04.08.2017 Datum des Originals: 03.08.2017/Ausgegeben: 09.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 38 vom 4. Juli 2017 der Abgeordneten Heike Gebhard und Sebastian Watermeier SPD Drucksache 17/97 NRW braucht einen sozialen Arbeitsmarkt - Wie geht es weiter mit dem Ausbau und Aufbaus eines sozialen Arbeitsmarktes in Gelsenkirchen! Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen entwickelt sich positiv, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten steigt und die Arbeitslosenquote geht zurück und lag mit 7,4 Prozent auf dem niedrigsten Wert seit 1993. Dennoch waren zuletzt fast 300.000 Menschen in NRW seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit und gelten damit als langzeitarbeitslos. An ihnen ist der wirtschaftliche Aufschwung vorbeigegangen. Um möglichst allen Menschen die Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen und Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren bedarf es daher eines funktionierenden sozialen Arbeitsmarktes. CDU und FDP betonen in ihrem Koalitionsvertrag ihr Ziel, möglichst viele langzeitarbeitslose Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu beschäftigen und bestehende Programme kritisch zu überprüfen u.a. hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit. Diese Zielsetzung könnte einem sozialen Arbeitsmarkt zuwider laufen und im Aufbau befindliche Strukturen konterkarieren, wodurch Personen, die nachgewiesenermaßen keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, ohne Perspektive bleiben. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 38 mit Schreiben vom 3. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Was plant die Landesregierung in Bezug auf die Zukunft des sozialen Arbeitsmarktes in Nordrhein-Westfalen? Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und die Teilhabe von Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen am Arbeitsleben sind auch aus der Sicht der Landesregierung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/301 2 wichtige Aufgaben. Die Landesregierung wird vor diesem Hintergrund in einem ersten Schritt die vorhandenen Angebote und Programme auf ihre Wirksamkeit und Effizienz prüfen und auf dieser Basis eine Handlungsstrategie erarbeiten. In diese Strategieentwicklung wird die Landesregierung insbesondere die Sozialpartner aktiv einbinden. Ein besonderer Fokus wird auf die Integration in den Arbeitsmarkt gelegt werden. Des Weiteren wird die Landesregierung im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel mit innovativen Modellprojekten neue Impulse für die Bundesarbeitsmarktpolitik geben. 2. Wie wird die Landesregierung mit der Stadt Gelsenkirchen, die neben den Städten Essen, Dortmund und Duisburg an den Projekten zum Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes beteiligt ist, in Zukunft umgehen? Die Landesregierung hat mit der Stadt Gelsenkirchen den Dialog über die Weiterentwicklung und Modifizierung des Projektvorhabens aufgenommen. 3. Wird die Landesregierung - so wie vom DGB NRW, den Evangelischen Kirchen und der Diakonie gefordert - den sozialen Arbeitsmarkt ausbauen und dauerhaft mit ausreichenden Landesmitteln unterstützen? Eine auskömmliche Finanzierung des SGB II ist Aufgabe der Bundesregierung. 4. Wenn nein, welche Maßnahmen und Initiativen beabsichtigt die Landesregierung, um Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit neue Perspektiven und Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe zu er-möglichen? Siehe Antwort zu Frage 1.