LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/303 04.08.2017 Datum des Originals: 03.08.2017/Ausgegeben: 09.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 70 vom 10. Juli 2017 der Abgeordneten Sarah Philipp und Sven Wolf SPD Drucksache 17/133 Was passiert mit dem Sozialticket? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Sozialticket in Nordrhein-Westfalen dient der Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), indem die Teilhabe aller Menschen an Mobilitätsangeboten und letztlich am gesellschaftlichen Leben unterstützt wird. Die jährlich 40 Millionen Euro Landesmittel werden den Aufgabenträgern als Anreizfinanzierung zur Realisierung kostengünstiger Ticket-Angebote für die Zielgruppe der Menschen, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder laufende Leistungen nach der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen, abrechnungsscharf zugeleitet. Der Kreis kann von den Kommunen erweitert werden, etwa um Geringverdiener oder Wohngeldempfänger. Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP findet sich zum Sozialticket keinerlei Aussage. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 70 mit Schreiben vom 3. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Wie viele Menschen haben seit Einführung des Sozialtickets im Jahr 2011 von solchen Angeboten profitiert (bitte gesondert nach Jahren 2011-2016)? Die örtlichen Verkaufszahlen der unterschiedlichen Angebote des Sozialtickets liegen der Landesregierung nicht vor und sind in dem für die Beantwortung Kleiner Anfragen vorgesehenen Zeitraum auch nicht zu beschaffen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/303 2 2. Wie hat sich die Angebotsdichte von 2011 bis 2016 entwickelt, d.h. wie viel Prozent der Berechtigten konnten in diesen Jahren ein solches Angebot in Anspruch nehmen (bitte gesondert nach Jahren 2011-2016)? Die Angebotsdichte ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Die Zahlen basieren auf den jeweils für die Verteilung der Fördermittel im entsprechenden Jahr verwendeten statistischen Daten von IT.NRW. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 64,88% 76,54% 85,76% 85,73% 86,05% 95,67% 3. Wie hat sich in diesem Zeitraum der Abfluss der Fördermittel dargestellt (bitte gesondert nach Jahren 2011-2016)? Der Abfluss der Fördermittel ist nachfolgend dargestellt. Es ist zu beachten, dass durch Rückzahlungen einzelner Zuwendungsempfänger teils höhere Beträge als der Haushaltsansatz bewilligt werden konnten. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bewilligungen (in Mio. €) 15,00 22,38 38,33 34,84 30,58 41,28 Tatsächlich in Anspruch genommen (in Mio. €) 14,66 22,57 27,88 29,26 29,77 39,98 4. Beabsichtigt die Landesregierung das Sozialticket auch in den kommenden Jahren fortzusetzen? 5. Ist an eine finanzielle Aufstockung der Finanzierung des Sozialtickets gedacht, um die steigenden Kosten und damit Einnahmeausfälle der Aufgabenträger zu kompensieren? Wegen des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 zusammen beantwortet. Aktuell berät die Landesregierung über eine Veränderung des Ticketwesens im ÖPNV. Erste Ergebnisse werden im Herbst erwartet. Diese bleiben abzuwarten.