LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3047 04.07.2018 Datum des Originals: 04.07.2018/Ausgegeben: 09.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1087 vom 3. Mai 2018 des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD Drucksache 17/2722 Islamische Modifikation des Gottesdienstes Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Lünen findet seit zwei Jahren kein zentraler Begrüßungsgottesdienst mehr statt. Dazu ist einer Pressemittelung vom 26. August 2016 auf der amtlichen Internetpräsenz des Gymnasiums zu entnehmen, dass eine Multikulti- Begrüßungsfeier als integrierter Bestandteil der schulischen Willkommensfeier für die neuen Schüler der fünften Klasse durchgeführt wurde. Diese „neue Begrüßungskultur“ besteht neben anderen Elementen aus Segenswünschen sowie Gebeten aus der Bibel und dem Koran von christlichen und muslimischen Schülern vorgetragen. Bemerkenswert war das Beten der 1. Sure im Koran, welche singend auf Arabisch vorgetragen wurde.1 In den Jahren zuvor fand zur Einschulung dagegen ein Gottesdienst statt, welcher nun allerdings nicht mehr Teil der Feierlichkeiten ist.2 Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1087 mit Schreiben vom 4. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. 1 http://www.stein-gymnasium.de/ereignisse/chronik/archiv/schuljahr-2016-17/808-neuebegruessungskultur -am-stein (abgerufen am 03.05.2018). 2 http://www.stein-gymnasium.de/ereignisse/chronik/archiv/schuljahr-2014-15 (abgerufen am 03.05.2018). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3047 2 1. Welche Faktoren führten dazu, dass die Schule die Entscheidung, einen modifizierten Gottesdienst anzubieten, getroffen hat? Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Lünen versteht die Einschulungsfeier als einen gemeinsamen Anfang für die neuen Schülerinnen und Schüler des fünften Jahrgangs, von denen der Großteil christlich und muslimisch geprägt ist. Das Gymnasium möchte dem eigenen Leitgedanken des gegenseitigen Respekts folgend die Integration der Schülerinnen und Schüler auch hinsichtlich ihrer Religion fördern und ermöglichen sowie den Grundstein legen für eine Identifikation mit ihrer Schule. 2. Warum ist es nicht mehr möglich, einen zentralen christlichen Begrüßungsgottesdienst zu feiern und dabei Nicht-Christen willkommen zu heißen? Eine Schulgemeinschaft kann mit den christlichen Kirchen am Ort einen christlichen Begrüßungsgottesdienst für die neuen christlichen Schülerinnen und Schüler feiern und dazu auch Nicht-Christen willkommen heißen. Ein Gottesdienst ist allerdings nicht identisch mit einer Begrüßungsfeier der Schule. 3. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass den Schülern ein christlich geprägtes Wertefundament vermittelt werden sollte, so wie es auch die Landesverfassung NRW (Artikel 7, vergleiche auch die Präambel) besagt? Die Landesverfassung NRW ist – wie auch das Grundgesetz – grundlegender Maßstab für sämtliches staatliches Handeln. Sie gibt jedoch keine bestimmte Religion vor, sondern nennt Erziehungsziele mit universeller Geltung. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Organisation der „Multikulti- Begrüßungsfeier“ an dem Freiherr-vom-Stein Gymnasium? Das Freiherr-vom-Stein Gymnasium entspricht mit seiner Begrüßungsfeier dem Geist von Artikel 7 der Landesverfassung. 5. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob weitere nordrhein-westfälische Schulen den Gottesdienst ausgesetzt haben oder womöglich in modifizierter Weise durchführen? Nein.