LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3051 04.07.2018 Datum des Originals: 04.07.2018/Ausgegeben: 09.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1149 vom 14. Juni 2018 des Abgeordneten René Schneider SPD Drucksache 17/2864 Fürs Leben lernen: Warum erhält „International School of Life“ keine Genehmigung für Realschulbetrieb? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die „International School of Life“ ergänzt seit 2014 als Ersatzschule im Primarbereich die Schullandschaft in Rheinberg und Umgebung. Aufgrund des Erfolgs und der großen Nachfrage bei den Eltern, die sich eine Weiterbeschulung über den Primarbereich hinaus auch in der Sekundarstufe I wünschen, hat die Rektorin der Schule bereits vor zwei Jahren einen Antrag auf Genehmigung einer Gesamtschule in den gleichen Räumlichkeiten gestellt. Da keine stellvertretende Schulleitung für die SEK II gefunden werden konnte, wurde im Frühjahr 2017 die Beantragung auf Genehmigung der Gesamtschule in eine Beantragung auf Genehmigung einer Realschule geändert. Seitdem sieht sich die Schule im Genehmigungsverfahren mit immer neuen Auflagen und Nachfragen konfrontiert, so dass der ursprünglich anvisierte Starttermin zum Schuljahresbeginn 2018/2019 mittlerweile immer fraglicher erscheint. Dies ist umso unverständlicher, als der Antrag auf Genehmigung mit großem Vorlauf gestellt wurde, und die an einer Weiterbeschulung interessierten Eltern mit ihren Kindern nunmehr unverschuldet einer ungewissen Zukunft entgegensehen. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1149 mit Schreiben vom 4. Juli 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die vom Fragesteller benannte „International School of Life“ ist der Landesregierung nicht bekannt. In der Annahme, dass es dem Fragesteller um die „Private School of Life“ geht, wird LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3051 2 mitgeteilt, dass bei der Bezirksregierung Düsseldorf, der gemäß § 101 Absatz 1 Satz 1 und § 88 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) zuständigen oberen Schulaufsichtsbehörde, ein Genehmigungsverfahren zum Betrieb der „Private School of Life“ als Realschule in Rheinberg anhängig ist. 1. Wie bewertet die Landesregierungen generell die Existenz von Ersatzschulen im Bereich der Sekundarstufe I und II? Schulen in freier Trägerschaft bereichern unser vielfältiges Schulsystem. Die unterschiedlichen pädagogischen Konzepte und Profile leisten insbesondere im Bereich der Sekundarstufen I und II einen wichtigen Beitrag, um den unterschiedlichen Neigungen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu entsprechen. 2. Geht die Landesregierung davon aus, dass die „International School of Life“ in Rheinberg rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2018/2019 eine Genehmigung zum Betrieb einer Realschule erhalten wird? 3. Wenn nicht, welche konkreten Mängel oder Unzulänglichkeiten geben dafür den Ausschlag (bitte um detaillierte Auflistung)? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Genehmigung wird gemäß § 101 Absatz 1 Satz 2 SchulG erteilt, wenn die Schule in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung der Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurücksteht und wenn eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Für die Errichtung und den Betrieb der Ersatzschule bedarf es gemäß § 101 Absatz 5 SchulG zudem der Sicherung der wirtschaftlichen und rechtlichen Stellung der Lehrkräfte sowie deren persönlicher Zuverlässigkeit. Diese kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen werden im Einzelnen anhand der gemäß § 1 Absatz 3 der Ersatzschulverordnung einzureichenden Unterlagen geprüft. Soweit die Genehmigungsvoraussetzungen vollständig erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Genehmigung. Das Genehmigungsverfahren für die Realschule der „Private School of Life“ in Rheinberg läuft derzeit. Es obliegt dem Schulträger, die Genehmigungsvoraussetzungen darzutun und den Fortgang des Verfahrens durch eine zeitnahe Beibringung der erforderlichen Unterlagen zu befördern. Dieser Verpflichtung ist der Schulträger nach Auskunft der Bezirksregierung Düsseldorf nicht bzw. nicht vollständig nachgekommen. Die Erfolgsaussichten des Genehmigungsantrages können daher noch nicht abschließend beurteilt werden. Der Entscheidungszeitpunkt ist somit ungewiss. Der Schulträger ist über den Sachstand des Genehmigungsverfahrens umfassend informiert und daher in der Lage, den an einer Aufnahme interessierten Eltern Auskunft zum Verfahrensstand zu geben.