LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3052 04.07.2018 Datum des Originals: 04.07.2018/Ausgegeben: 09.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1103 vom 4. Juni 2018 der Abgeordneten Horst Becker und Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2752 Ankündigung ohne Substanz oder geheime Pläne? An welche Maßnahmen denkt die Landesregierung für ihr Maßnahmenpaket zum Flächensparen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung plant im Landesentwicklungsplan (LEP) die Streichung eines Grundsatzes, der konkrete Ziele zum Flächensparen enthält (6.1-2 Grundsatz Leitbild "flächensparende Siedlungsentwicklung“) und damit eine Forderung des Raumordnungsgesetzes (ROG) (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 ROG) umsetzt. Die Landwirtschaftsverbände reagieren entsetzt und fordern eine Kehrtwende der Landesregierung beim Thema Flächenverbrauch. Dieser müsse oberste Priorität der Landesregierung sein (s. Pressemitteilung des RLV). Aktuell werden täglich ca. 10 Hektar Fläche in NRW versiegelt, zum Großteil gehen diese Flächen der Landwirtschaft verloren, was die Möglichkeiten der heimischen Landwirtschaft, die Lebensmittel für die Bevölkerung bereitzustellen, weiter erschwert und den Ertragsdruck auf den verbliebenen Flächen weiter erhöht. Mit allen negativen Konsequenzen für Verbraucherinnen und Verbraucher, Arten- und Klimaschutz. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage (Drs. 17/2699) erkennt die Landesregierung zwar an, dass sie eigentlich quantifizierte Vorgaben zum Flächensparen formulieren muss, behauptet aber gleichzeitig, die Forderung aus dem ROG würde auch weiterhin – jedoch ohne eindeutige Zielmarken – durch den LEP erfüllt. Offenbar hat die Landesregierung aber selbst große Zweifel an dieser Argumentation und geht auch von massiven negativen Auswirkungen auf die Landwirtschaft aus. Denn in der gleichen Antwort kündigt sie an: „Um den Flächenverbrauch auch im Interesse der Landwirtschaft zu minimieren ist vereinbart worden, dass die Landesregierung hierzu ein Maßnahmenpaket entwickeln soll.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3052 2 Es ist höchst widersprüchlich und in keiner Weise nachvollziehbar, warum die Landesregierung den Schutz der Fläche und damit das gesamte Instrument LEP willentlich schwächt, um im Nachgang die negativen Auswirkungen an anderer Stelle zu versuchen zu kompensieren. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1103 mit Schreiben vom 4. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet 1. Wie begründet die Landesregierung ihre offensichtliche Auffassung, dass der LEP nicht das geeignete Instrument ist, um landesweit gültige, quantifizierte Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme sicherzustellen? 3. Wie begründet die Landesregierung ihre offensichtliche Auffassung, dass sie außerhalb des LEP gleich gute oder bessere Instrumentarien für landesweit gültige und quantifizierte Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme ergreifen kann? 4. Hält die Landesregierung die Sorge der Landwirtschaftsverbände bezüglich des hohen Flächenverbrauches in Bezug auf den Schutz der landwirtschaftlichen Flächen für so berechtigt, dass, wenn sie keine gleich guten oder besseren Instrumentarien für landesweit gültige und quantifizierte Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme findet, sie ergebnissoffen prüfen wird, ob Regelungen innerhalb des LEP nicht doch sinnvoll sind? Die Fragen 1, 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass der Landesentwicklungsplan (LEP) ein geeignetes Instrument ist, um landesweit gültige, quantifizierte Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 Raumordnungsgesetz (ROG) sicherzustellen. Die bisher geplanten Änderungen und die weiterhin bestehenden Festlegungen des LEP erlauben es, sowohl Flächenverbrauch zu steuern als auch den ländlichen Regionen und Ballungsräumen gleichwertige Entwicklungschancen zu gewährleisten. Noch bis zum 15. Juli 2018 besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zu den beabsichtigten LEP-Änderungen Stellung zu nehmen. Danach schließt sich eine Auswertung der Stellungnahmen an. Erst danach wird durch eine erneute Kabinettbefassung entschieden werden, welche Fassung des punktuell geänderten LEP dem Landtag zugeleitet wird. Vorfestlegungen zu diesem und anderen Punkten sind im laufenden Verfahren nicht angezeigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3052 3 2. Auf welchen Ebenen soll das angekündigte Maßnahmenpaket ansetzen, um eine effektive Verringerung des Flächenverbrauchs sicherzustellen? 5. Wann wird die Landesregierung das angekündigte Maßnahmenpaket zum Flächensparen vorlegen? Die Fragen 2 und 5 werden zusammen beantwortet. Der genaue Inhalt des geplanten Maßnahmenpaketes befindet sich unter Federführung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in der Erarbeitung. Eine Aussage zu Inhalten und zum Zeitplan ist daher derzeit noch nicht möglich. Ein besonderer Fokus wird auf dem Schutz des Freiraums sowie landwirtschaftlicher Flächen und den im Koalitionsvertrag dargestellten Instrumentarien zum Flächenschutz liegen. Sobald das Maßnahmenpaket vorliegt wird die Landesregierung den Landtag darüber informieren.