LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/307 04.08.2017 Datum des Originals: 03.08.2017/Ausgegeben: 09.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 53 vom 6. Juli 2017 des Abgeordneten Dietmar Bell SPD Drucksache 17/113 Plagiatsverdacht bei der Hochschulfinanzierung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der "Hochschulvereinbarung NRW 2021" wurde im Oktober 2016 der gemeinsame Finanzierungsrahmen zwischen dem Land NRW und seinen Hochschulen für die folgenden 5 Jahre fortgeschrieben. Der Vertrag wurde von der damaligen Wissenschaftsministerin Svenja Schulze und dem damaligen Finanzminister Norbert Walter-Borjans unterzeichnet. Auf Seiten der Hochschulen unterzeichneten gemeinsam die Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenzen NRW Prof. Gerhard Sagerer (für die Universitäten) und Prof. Marcus Baumann (für die Fachhochschulen) sowie Dr. Sabine Schulz (Kanzlerin der Kunsthochschule für Medien Köln) für die Kunst- und Musikhochschulen, die neue Vereinbarung. Wesentlicher Teil der Verabredung war, dass die Hochschulen eine deutliche Verstetigung und Erhöhung ihrer Grundfinanzierung erhalten. Der einschlägige Passus der Vereinbarung lautet dabei wie folgt: „5. Die Hochschulen erhalten die Mittel aus dem Hochschulpakt nach Maßgabe der mit dem Land geschlossenen Vereinbarungen. Aus diesen Mitteln werden bis zum Jahr 2021 jährlich 50 Mio. € in die Hochschulhaushalte verlagert und damit während der Laufzeit insgesamt 250 Mio. € dauerhaft verstetigt. Die hochschulscharfe Verteilung der Mittel ergibt sich aus Anlage 1.“ Somit stehen dann jährlich 250 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung. Zudem wurde vertraglich vereinbart, dass ab dem Haushaltsjahr 2019 die bisher als Projektförderung zugewiesenen Mittel zur Erweiterung der Ausbildungskapazitäten in der Förderpädagogik in die Hochschulhaushalte verlagert wird, was einem weiteren Mittelzufluss von 90 Mio. € entspricht. Die Hochschulen haben die getroffene Vereinbarung ausdrücklich positiv gewürdigt: "Die LRK NRW begrüßt die erheblichen finanziellen Anstrengungen des Landes ausdrücklich. Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Studierendenzahlen ist die Verstetigung befristeter LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/307 2 Programmmittel für die Universitäten in NRW unabdingbar. Die Finanzierungszusagen des Landes ermöglichen eine verlässliche Grundfinanzierung und schaffen so Planungssicherheit bis 2020. Um die hohe Attraktivität und Leistungsstärke der Universitäten nachhaltig zu gewährleisten, ist eine angemessene Grundausstattung der Universitäten auch über diesen Zeitraum hinaus notwendig", sagte Prof. Gerhard Sagerer. "Das Land gibt mit der Verstetigung eines Teils der Hochschulpakt-Mittel ein klares Bekenntnis zu einer verlässlichen Finanzierung der Hochschulen ab. Das ist auch deshalb so wichtig, weil wir als Hochschulen mit einer Ausbildung auf höchstem Niveau für junge Menschen die Grundlagen für die Zukunfts- und Innovationsfähigkeit unserer Wirtschaft legen", erklärte Prof. Dr. Marcus Baumann. "Die Kunst- und Musikhochschulen begrüßen die Hochschulvereinbarung und die Verstetigung der Hochschulpaktmittel. Das gibt uns Planungssicherheit. Die Übertragung eines Teils der Hochschulpaktmittel in den Landeshaushalt wird den Handlungsspielraum der einzelnen Hochschulen flexibilisieren und deshalb in jedem Fall positive Wirkungen haben", sagte Dr. Sabine Schulz. Im Rahmen der der Unterzeichnung folgenden Plenardebatte am 10. November 2016 zum Thema, hatten CDU und FDP allerdings eine Unterstützung abgelehnt und dem Antrag „Hochschulvereinbarung NRW 2021 bringt Planungssicherheit für Hochschulen auf hohem Niveau“ Drucksache 16/13316 ihre Zustimmung verweigert. Umso überraschender ist es, das sich im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung folgender Passus findet: „Zudem werden wir zur weiteren Verbesserung der Studienbedingungen den Landesanteil zur Ko-Finanzierung des bisherigen Hochschulpaktes im Umfang von 250 Millionen Euro verstetigen.“ Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 53 mit Schreiben vom 3. August 2071 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Beabsichtigt die Landesregierung die am 26. Oktober 2016 geschlossene Hochschulvereinbarung aufzukündigen? Nein. 2. Wenn Frage 1 negativ beantwortet wird: Hat die Landesregierung die Absicht, über die dort vereinbarten finanziellen Zahlungen hinaus den Hochschulen weitere 250 Millionen € zur Verstetigung der Hochschulpaktmittel zur Verfügung zu stellen? 3. Wenn auch die Frage 2 negativ beantwortet wird: Teilt die Landesregierung die in Wikipedia getroffene Definition eines Plagiats? 4. Beurteilt die Landesregierung vor dem Hintergrund des Ergebnisses der Frage 3, die im Koalitionsvertrag gefundene Formulierung „Zudem werden wir zur weiteren Verbesserung der Studienbedingungen den Landesanteil zur Ko-Finanzierung des bisherigen Hochschulpaktes im Umfang von 250 Millionen Euro verstetigen“, ohne das ein Verweis auf die bestehende Hochschulvereinbarung getätigt wird, als Plagiat? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/307 3 5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass vor dem Hintergrund zahlreicher öffentlichkeitswirksamer Plagiatsfälle bei der Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten, dass die Wissenschaftspolitik an sich strenge Maßstäbe zur Kenntnismachung der Urheberschaft politischer Initiativen zu eigen machen sollte? Die Fragen 2 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet. In meiner Rede im Landtag am 12. Juli habe ich darauf hingewiesen, dass Bildungsgerechtigkeit, eine kluge Internationalisierungsstrategie und eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen entscheidende Erfolgsfaktoren für das Hochschulland Nordrhein-Westfalen sind. Die Landesregierung spricht sich dafür aus, die Studienbedingungen an den nordrheinwestfälischen Hochschulen weiter zu verbessern. Die in der aktuellen Hochschulvereinbarung begonnene Verstetigung von Co-Finanzierungsmitteln ist daher ein Schritt in die richtige Richtung. Das unterstreicht auch die von CDU und FDP geschlossene Koalitionsvereinbarung, zu der sich die Landesregierung bekennt.