LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/308 08.08.2017 Datum des Originals: 04.08.2017/Ausgegeben: 11.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 27 vom 30. Juni 2017 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/60 Sag mir, wo die Gigabits sind – wann kommt der Gigabitausbau für Gewerbegebiete? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die rot-grüne Landesregierung hatte erhebliche Anstrengungen für den Breitbandausbau unternommen . Im Rahmen der Glasfaserstrategie wurde unter anderem das Ziel definiert, alle Gewerbegebiete bis Ende 2018 mit Glasfaseranschlüssen zu versorgen und somit die Basis für die Digitalisierung der nordrhein-westfälischen Wirtschaft zu schaffen. Die neue Landesregierung nimmt nun in ihrem Koalitionsvertrag von diesem konkreten Ausbauziel Abstand. Nunmehr sollen zwar weiter flächendeckend bis 2025 Gigabitnetze ausgebaut werden, Gewerbegebiete „schnellstmöglich“ jedoch ohne konkrete Jahresfrist ausgebaut werden. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 27 mit Schreiben vom 4. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung wird einen Gigabit-Masterplan entwickeln und Maßnahmen verfolgen, damit Nordrhein-Westfalen bis 2025 über flächendeckende, konvergente Gigabit-Netze verfügt . Als Zwischenziel werden schnellstmöglich alle Gewerbegebiete, Schulen, Bildungseinrichtungen und Landesbehörden an das Gigabit-Netz angeschlossen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/308 2 1. Bis wann können Gewerbetreibende in Nordrhein-Westfalen mit dem Anschluss aller Gewerbegebiete an Gigabitnetze rechnen? Die Landesregierung sieht es als zwingend erforderlich an, eine Analyse und Bestandsaufnahme der Ist-Situation des Breitbandausbaus in Nordrhein-Westfalen durchzuführen, um dann konkrete Maßnahmen zu definieren. Erste Daten weisen darauf hin, dass der Ausbau der Gewerbegebiete mit Glasfaseranschlüssen in NRW (FTTB/FTTH) bisher nur zu einem ganz geringen Teil erfolgt ist. Prioritär wird der schnellstmögliche Anschluss der Gewerbegebiete , Schulen, Bildungseinrichtungen und Landesbehörden an das Gigabit-Netz sein. 2. Welche Finanzmittel stellt die Landesregierung zusätzlich bereit? Die Landesregierung will bis 2025 zusätzliche öffentliche Mittel in Höhe von 7 Milliarden Euro einsetzen, um Mehrinvestitionen in gigabitfähige digitale Infrastrukturen zu generieren. Über die Bereitstellung hierfür notwendiger zusätzlicher Landesmittel wird die Landesregierung nach erfolgter Analyse bedarfsgerecht entscheiden. 3. Auf welche Fördermittel von Bundes- und Europaebene will die Landesregierung dabei zurückgreifen? (bitte nach Förderprogramm und Förderhöhe aufschlüsseln) Der Bund hat ein Breitbandförderprogramm für Gebietskörperschaften aufgelegt, das derzeit mit rd. 4 Mrd. € ausgestattet ist. Für alle Projekte aus NRW, die im Rahmen des Bundesprogramms gefördert werden, erfolgt eine Ko-Finanzierung durch das Land. Für die Förderung der Breitbandversorgung von Gewerbegebieten und Unternehmen stehen im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)/ Infrastruktur sowohl EFRE-Mittel als auch Mittel der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Verfügung, die jeweils vom Land kofinanziert werden. Für die Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen in den Wohn- und Mischgebieten des ländlichen Raums werden weiterhin Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) eingesetzt. Genaue Angaben über die Höhe aller oben genannten Fördermittel des Bundes und der EU für den Breitbandausbau können nicht erfolgen, da Mittel aus der GRW, GAK und ELER für mehrere Fördertatbestände eingesetzt werden können. Die Inanspruchnahme des Bundesförderprogramms Breitband ist abhängig von der Anzahl der bewilligten Anträge durch den Bund. 4. Welche Technologien beabsichtigt die Landesregierung neben dem Glasfaserausbau zu nutzen, um den Gigabitausbau für die Gewerbegebiete voranzubringen? Beim Aufbau flächendeckender Gigabitnetze verfolgt die Landesregierung den Grundsatz der Technologieneutralität. Die Landesregierung beabsichtigt, im Rahmen ihrer Fördermaßnahmen den „Glasfaser-First“ – Ansatz umzusetzen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/308 3 5. In welchen Ausbaugebieten sollen die unter Frage 4 abgefragten Technologien zum Einsatz kommen? (bitte gemeindescharf aufschlüsseln) Der Ausbau gigabitfähiger Netze in allen Regionen Nordrhein-Westfalens ist in erster Linie Aufgabe des Marktes. Nach erfolgter Analyse und den darauf fußenden Entscheidungen (siehe Antwort 1 – 4) erfolgen regelmäßige Unterrichtungen.