LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/309 08.08.2017 Datum des Originals: 04.08.2017/Ausgegeben: 11.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 74 vom 13. Juli 2017 der Abgeordneten Guido van den Berg, Jochen Ott und Sarah Philipp SPD Drucksache 17/153 Entfesselt das Studierendenwerk Köln jetzt den kommunalen KiTa-Ausbau in Hürth-Efferen und reduziert stattdessen den Wohnungsbau für Studierende? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf der Warteliste des Kölner Studierendenwerks für die vorhandenen 4.800 Wohnheimplätze stehen laut Presseberichten mehrere tausend Bewerberinnen und Bewerber. Das Kölner Studierendenwerk will daher auf eigenen Liegenschaften (65.000 qm) in Hürth-Efferen eigene neue Gebäude, um die Wohnungsnot zu lindern. Nach den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie sind können bis zu 800 zusätzliche zu den bereits bestehenden 1080 Einheiten realisiert werden. Wegen der überlasteten Straßenbahnlinie 18 von Hürth nach Köln ist das Studierendenwerk dem Wunsch der Stadt nachgekommen, die Anzahl von 800 auf 250 zusätzliche Einheiten zu reduzieren. Nun scheint aber auch diese Erweiterung fraglich, da die Stadt Hürth vom Studierendenwerk den Bau eines Kindergartens auf deren Flächen einfordert. Dieser Bedarf ergibt sich wohl durch den allgemeinen Bedarf der Stadt Hürth. Hingegen nicht aus der Bedarfslage des Studentendorfs Hürth. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 74 mit Schreiben vom 4. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und der Ministerin für Heimat Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/309 2 1. Wie bewertet die Landesregierung die Reduzierung von 800 möglichen Plätzen auf 250 Plätze vor dem Hintergrund der Nachfragesituation am Hochschulstandort Köln? Die Landesregierung ist sich der angespannten Wohnplatzsituation vor allem am Hochschulstandort Köln bewusst. In welcher Form der Bau von studentischem Wohnraum bau(ordnungs- )rechtlich im "Studentendorf Efferen" realisiert werden kann, obliegt dem bilateralen Austausch zwischen dem Studierendenwerk Köln und der Stadt Hürth. 2. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass das Studierendenwerk zu einem kommunalen KiTa-Bau auf eigener Fläche gezwungen werden soll? (Dies insbesondere vor dem Hintergrund der Zweckbestimmungen von Hochschuleinrichtungen des Landes.) Die Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen erbringen gemäß § 2 Abs. 1 des Studierendenwerksgesetzes für die Studierenden Dienstleistungen auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet unter anderem auch durch die Errichtung, Bereitstellung und Unterhaltung von wirtschaftlichen und sozialen Einrichtungen. Landesmittel werden nur für diesen gesetzlich festgelegten Zweck bereitgestellt. Ein "Zwang", in den kommunalen Bau von Kindertageseinrichtungen einzusteigen, kann bereits aus diesem Grund nicht bestehen. 3. Ist die Reduzierung von 70% der möglichen Wohnungsbauten für Studierende Teil einer Entfesselungsstrategie des Landes? Nein. 4. Wie unterstützt die Landesregierung das Studierendenwerk bei den Bemühungen Wohnungen in Hürth-Efferen zu schaffen oder auch die Verkehrsanbindung vom Studentendorf zu den Hochschulen zu verbessern. Die Landesregierung fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung seit 2009 die Schaffung studentischen Wohnraums durch die Studierendenwerke. Entsprechend den jeweiligen Bedarfen geschieht dies sowohl an den jeweiligen Hochschulstandorten selbst als auch an hochschulnahen Standorten, wie hier in Hürth. Ob die Verkehrsanbindung verbessert werden kann oder soll, bleibt dem bilateralen Austausch zwischen dem Studierendenwerk und den Kölner Verkehrsbetrieben überlassen. 5. Darf das Studierendenwerk Köln künftig in den kommunalen KiTa-Bau in Hürth einsteigen? Die Errichtung und der Betrieb von kommunalen Kindertageseinrichtungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der Studierendenwerke. So wird auch das Kölner Studierendenwerk eine solche Kindertageseinrichtung in Hürth-Efferen weder errichten noch betreiben.