LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3091 06.07.2018 Datum des Originals: 05.07.2018/Ausgegeben: 11.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1107 vom 6. Juni 2018 der Abgeordneten Sarah Philipp, Anja Butschkau und Regina Kopp-Herr SPD Drucksache 17/2782 Duisburg und NRW brauchen Frauenberatungsstellen, die Frauen in allen Krisensituationen beraten und unterstützen! Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Frauenberatungsstellen sind ein sehr wichtiger Teil der Frauenhilfeinfrastruktur in Duisburg und ganz NRW. Mit ihren ambulanten und stationären Angeboten im städtischen und ländlichen Raum unterstützen sie Frauen in jeglichen Krisen- und Notsituationen. Dabei kommen ihnen eine Vielzahl an Aufgaben und Themenfelder zu, die für betroffene Frauen von hoher Bedeutung sind. Sie unterstützen und beraten Frauen unter anderem bei körperlicher und/oder seelischer Gewalterfahrung, in Trennungs- und/oder Scheidungssituationen, aber auch bei Schwangerschaften, Abhängigkeitsproblemen, Tod, Trauer und Krank. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung hat in ihrer kleinen Regierungserklärung im Ausschuss für Gleichstellung und Frauen (16.11.2017) die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zum frauenpolitischen Schwerpunkt der Landesregierung erklärt. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist unbestritten ein wichtiges Thema in der alltäglichen Arbeit der Frauenberatungsstellen, aber nicht das Einzige. Die Sorge der Frauenberatungsstellen, dass andere Themen- und Beratungsfelder ins Abseits geraten und die Befürchtung, dass Frauen in anderen schwierigen Lebenssituation im Stich gelassen werden, sind nicht von der Hand zu weisen. Außerdem hat die Ministerin in Gesprächen mit den Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen eine stärkere Mitwirkung der Frauenhäuser bei der Erhöhung der Platzangebote im Frauenhaus angekündigt. Gleichzeitig wird die Reduzierung der Aufenthaltsdauer im Frauenhaus angestrebt. Die notwendige weitere Unterstützung für die Frauen soll dann über die Frauenberatungsstellen geleistet werden. Hierfür soll eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen die Grundlage schaffen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3091 2 Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1107 mit Schreiben vom 5. Juli 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche finanzielle Verteilung gibt es zwischen dem Arbeitsschwerpunkt „Gewalt gegen Frauen“ und den anderen vielfältigen Aufgaben der Frauenberatungsstellen (Tabellarische Auflistung nach Themen)? 2. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Frauenberatungsstellen für alle Notsituationen – nicht nur bei Gewalterfahrung – ein kompetenter Ansprechpartner für Frauen bleiben? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die jährliche Förderung für die allgemeinen Frauenberatungsstellen erfolgt zu 100 % aus dem Haushaltstitel „Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen“. Seit 2002 sehen die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenberatungsstellen die Hilfen bei allen Formen von Gewalt gegen Frauen und die entsprechende präventive Arbeit als einen Schwerpunkt der Arbeit der Frauenberatungsstellen vor. Das darüberhinausgehende Aufgabenspektrum der Frauenberatungsstellen ist historisch gewachsen und örtlich unterschiedlich ausgeprägt. 3. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung mit der thematischen Schwerpunktsetzung in Bezug auf Gewalt gegen Frauen bei den Frauenberatungsstellen? 4. Sollte das Thema Gewalt gegen Frauen nicht einen gleichwertigen Bestandteil der wichtigen und vor allem vielfältigen Arbeit der Frauenberatungsstellen ausmachen? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die derzeitigen Gespräche mit den Trägervertretungen zielen darauf ab, einen Übergang von Frauen nach einem Frauenhausaufenthalt in die ambulante Beratung sicherzustellen und so die weitere Versorgung der Frauen in ihrer schwierigen Situation zu gewährleisten, um Hürden für den Schritt in die Eigenständigkeit der Frauen abzubauen. 5. Welche Ergebnisse zieht die Landesregierung aus den Gesprächen mit den Frauenberatungsstellen und den Frauenhäusern zur Weiterentwicklung der Frauenhilfestruktur in NRW, besonders in Bezug auf die angekündigte Kooperationsvereinbarung? Konsens der Gespräche mit den Trägervertretungen ist, dass es bereits vielerorts Kooperationen zwischen den Frauenberatungsstellen und den Frauenhäusern gibt, die weiter verstärkt und ggf. ausgebaut werden sollen. Wo es noch keine Kooperationsvereinbarung gibt, soll sie erarbeitet werden. In diese Richtung sollen die Fördervorgaben angepasst werden.