LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3100 09.07.2018 Datum des Originals: 06.07.2018/Ausgegeben: 12.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1130 vom 7. Juni 2018 der Abgeordneten Christian Dahm, Angela Lück und Christina Weng SPD Drucksache 17/2842 Warum verabschiedet sich die Landesregierung von dem Erfolgsmodell öffentlich betriebener Spielbanken in NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Spielbanken in NRW erfüllen einen ordnungspolitischen Auftrag zur Eindämmung von Schwarzspielen und zum Schutz von Spielern, wie es in § 1 des Spielbankengesetzes NRW festgeschrieben ist. Zudem erwirtschaften die vier Standorte Duisburg, Aachen, Dortmund und Bad Oeynhausen einen Bruttospielertrag von aktuell 80,4 Mio. Euro. 39,6 Mio. Euro werden direkt als Abgabe an das Land NRW für Projekte der Stiftung Wohlfahrtspflege und an die Standortkommunen gezahlt. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 1130 mit Schreiben vom 6. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Werden die in § 1 des Spielbankgesetzes NRW beschriebenen öffentlichrechtlichen Zielsetzungen (u.a. Eindämmung von Schwarzspielen, Schutz von Spielern) im Vergabeverfahren festgeschrieben, damit sie auch für einen privaten Betreiber gelten? Das Casinospiel in Nordrhein- Westfalen soll künftig in der gleichen Qualität und mit dem bestmöglichen Spielerschutz stattfinden, nur in anderer Trägerschaft. Ziel der Landesregierung ist, die staatliche Aufsicht zu verstärken. Gemeinsam mit dem Transaktionsberater werden wir den Verkaufsprozess so gestalten, dass die politischen Vorgaben umgesetzt werden. Zudem sind die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3100 2 im Spielbankgesetz Nordrhein-Westfalen festgeschriebenen Ziele als Vorgaben von Gesetzesrang vorrangig gegenüber Regelungen eines Bieterverfahrens. Das wird auch nach der geplanten Änderung des Spielbankgesetzes Nordrhein-Westfalen der Fall sein. Sie entfalten damit gegenüber dem Betreiber der Spielbanken in Nordrhein-Westfalen Wirkung und zwar unabhängig von dessen Trägerschaft. 2. Wird eine Standortgarantie aller bisherigen Spielbankstandorte im Vergabeverfahren festgeschrieben? 3. Wird eine Arbeitsplatzgarantie für die betroffenen Beschäftigten im Vergabeverfahren festgeschrieben? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Die berechtigten Interessen der Standortkommunen und der Beschäftigten werden im Verfahren berücksichtigt werden. 4. Soll auch ein privater Betreiber die Spielbankabgabe ans Land im bisherigen Umfang zahlen? 5. Werden die Standortkommunen auch zukünftig ihre Spielbankgabe im bisherigen Umfang erhalten? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Die Abgabensystematik soll hinsichtlich der Spielbankabgaben, der zusätzlichen Leistungen und des Anteils der Spielbankkommunen nicht geändert werden.