LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3101 09.07.2018 Datum des Originals: 06.07.2018/Ausgegeben: 12.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1139 vom 12. Juni 2018 der Abgeordneten Lisa Kapteinat SPD Drucksache 17/2852 Nachwuchsgewinnung für den Allgemeinen Vollzugsdienst und des Werkdienstes Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Allgemeine Vollzugsdienst und der Werkdienst haben zunehmend mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen. Hervorgehoben seien hier folgende Problembereiche: Der Justizvollzug ist auf die Bewerbung lebensälterer Personen angewiesen. Ein Anwärterzuschlag von 50% scheint hier als Anreiz nicht mehr ausreichend zu sein. Ebenso haben insbesondere lebensältere Menschen häufig bereits eine Familie und weitere Verpflichtungen. Die Dienstzeiten und die Häufigkeit der Wochenenddienste verkomplizieren die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die bisher bestehenden Dienstzeitmodelle scheinen vor diesem Hintergrund nicht mehr zeitgemäß. Des Weiteren ist es allgemein bekannt, dass der Schichtdienst eine besondere Belastung darstellt. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1139 mit Schreiben vom 6. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Welche Maßnahmen der Nachwuchsgewinnung für den Allgemeinen Vollzugsdienst und den Werkdienst werden zurzeit durchgeführt und welche sind in Planung? Im Rahmen der im November / Dezember 2017 durchgeführten sog. Einstellungsoffensive ist landesweit u.a. durch Radiospots für den Allgemeinen Vollzugsdienst geworben worden. Die Maßnahmen haben in der Folgezeit zu einem deutlichen Anstieg der Bewerberzahlen geführt. Bevor über weitere Schritte der - landesweiten - Nachwuchsgewinnung entschieden werden kann, bedarf es zunächst der Auswertung, wie sich die Anzahl der geeigneten Bewerberinnen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3101 2 und Bewerber und Neueinstellungen entwickelt hat. Diese Auswertung ist noch nicht abgeschlossen. Parallel dazu werden von den Justizvollzugsanstalten weiterhin regionale Maßnahmen der Nachwuchsgewinnung wie z.B. Stellenanzeigen, Radiospots, Messeauftritte, Schulbesuche und sonstige Informationsveranstaltungen durchgeführt. 2. Plant die Landesregierung eine Erhöhung des Anwärterzuschlags, wenn nein: warum nicht? Den Anwärterinnen und Anwärtern im Allgemeinen Vollzugsdienst und Werkdienst ist in den vergangenen Jahren ein Sonderzuschlag in Höhe von 50 Prozent des Anwärtergrundbetrags gewährt worden. Der Anwärtersonderzuschlag trägt dazu bei, für den Justizvollzugsdienst ausreichend Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen. Die Gewährung des Anwärtersonderzuschlags und seine Höhe unterliegen einer jährlichen Prüfung. Derzeit werden zudem verstärkt neue Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung entwickelt und evaluiert (siehe Antwort zur Frage 1). 3. Wie steht die Landesregierung der bisherigen Dienstzeitmodelle gegenüber? Die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst und Werkdienst richtet sich nach § 60 des Landesbeamtengesetzes, den auf dieser Grundlage erlassenen Bestimmungen der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (Arbeitszeitverordnung - AZVO) vom 4. Juli 2006 und der Arbeitszeit- und Dienststundenregelung für Vollzugsbedienstete (RV d. JM vom 9. Oktober 2013 - 4400 - IV.75).