LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3105 09.07.2018 Datum des Originals: 06.07.2018/Ausgegeben: 12.07.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1105 vom 30. Mai 2018 des Abgeordneten Gordan Dudas SPD Drucksache 17/2769 Was macht die Landesregierung mit den Bundesmitteln zur Förderung des Kommunalen Straßenbaus in Nordrhein Westfalen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Förderung des kommunalen Straßenbaus ist eine Grundkonstante nordrhein-westfälischer Verkehrspolitik. Den Hauptanteil dieser Mittel bilden die sogenannten Entflechtungsmittel des Bundes für den kommunalen Straßenbau. Sie betragen 129,8 Mio. Euro jährlich und werden bis einschließlich 2019 gewährt. Diese Mittel wurden in den vergangenen Jahren mit 6,1 Mio. Euro aus Landesmitteln ergänzt, sodass 135,9 Mio. Euro pro Jahr eingeplant wurden. Das nunmehr vorliegende Förderprogramm des Landes für den kommunalen Straßenbau für das Jahr 2018 sieht ein Zuwendungsvolumen von lediglich 113,94 Mio. Euro vor. Somit ergibt sich eine Differenz von 21,96 Mio. Euro. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1105 mit Schreiben vom 6. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Wie der Fragesteller zutreffend bemerkt, fällt das Jahresförderprogramm 2018 mit Gesamtzuwendungen in Höhe von 113,94 Mio. Euro etwas geringer aus als das Vorjahresprogramm. Dass die Mittel in diesem Jahr nicht vollständig ausgeschüttet werden können liegt daran, dass die Kommunen nicht in ausreichendem Maße auf baureife Projekte zur Programmanmeldung zurückgreifen konnten und die entsprechenden Förderanträge nicht gestellt wurden. Die Landesregierung hat jeden von den Kommunen für das Programm 2018 eingereichten Förderantrag bewilligt und wirbt diesen gegenüber weiterhin mit Nachdruck, wieder vermehrt Förderanträge einzureichen. Über landesseitig gedeckte LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3105 2 Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt wird das Volumen der Straßenbauförderung auch in kommenden Jahren beibehalten. Die zugrundeliegenden Ursachen müssen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation vor Ort, noch vollständig ermittelt werden. Hierüber lässt sich derzeit nur spekulieren: Vor dem Hintergrund der im Jahr 2019 auslaufenden Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz herrschte möglicherweise bei Kreisen, Städten und Gemeinden lange Zeit Unsicherheit darüber, ob überhaupt und ggf. in welcher Höhe nach 2019 eine Förderkulisse zur Verfügung stehen würde. Da eine Fortführung mit Landesmitteln von der rotgrünen Vorgängerregierung lange Zeit nicht in Aussicht gestellt wurde, konnte diese Unsicherheit erst Ende 2016 nach zweijährigen Verhandlungen über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern beseitigt werden. Möglicherweise haben einige Kommunen mit Blick auf die ungeklärte Zukunft der Förderkulisse ihre Fördervorhaben vorübergehend nicht mehr mit absoluter Priorität zur Baureife vorangetrieben. 1. Aus welchen Mitteln werden die 113,94 Mio. Euro des Zuwendungsvolumens bestritten (bitte differenziert nach Entflechtungsmitteln und Landesmitteln)? 2. In welcher Höhe werden Entflechtungsmittel des Bundes für das Programm 2018 nicht benötigt? 3. Wie werden diese Mittel verwendet (bitte differenziert nach Entflechtungsmitteln und Landesmitteln)? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 zusammen beantwortet: Mit der Veröffentlichung des Programms zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2018 sind die Bezirksregierungen ermächtigt, die darin aufgeführten Fördervorhaben ihres Regierungsbezirks bis zum Jahresende zu bewilligen. Aus dem Umstand, dass mit einem Fördervorhaben grundsätzlich nicht vor der Bewilligung durch die Bezirksregierung begonnen werden darf ergibt sich, dass von den im Landeshaushalt 2018 für den kommunalen Straßenbau etatisierten Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz (Entflechtungsmittel) und den ergänzenden Landesmitteln allenfalls ein ganz geringer Teil in die Maßnahmen des Programms 2018 fließen wird. Dessen Zuwendungsvolumen in Höhe von 113,94 Mio. Euro wird daher zum ganz überwiegenden Teil durch Verpflichtungsermächtigungen gedeckt. Die dem Land für 2018 zustehenden Entflechtungsmittel und die ergänzenden Landesmittel werden demgemäß für die Ausfinanzierung sämtlicher bis Ende 2017 bewilligten laufenden Fördermaßnahmen verwendet. In welchem Umfang diese Mittel im Jahresverlauf von den Kreisen, Städten und Gemeinden bei den Bezirksregierungen abgerufen werden, kann erst nach Vorliegen des Jahresabschlusses 2018 beziffert werden. Im Entflechtungsmittelbereich sind etwaige Ausgabereste aufgrund der gesetzlichen Zweckbindung in das nächste Haushaltsjahr übertragbar und stehen daher der kommunalen Straßenbauförderung weiterhin zur Verfügung.